Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
| A) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht |
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| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c des Soldatengesetzes widersprechen. |
| B) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| C) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
| D) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubilaren an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| E) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperre können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Einwohnermeldeamt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr, vornehmen oder auch über unsere Internetseite unter www.altenstadt-vg.de.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.