Im Amtsblatt vom 04.09.2025 hat sich bei dem Kurzbericht aus der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 26.06.2025 ein Fehler eingeschlichen.
Tatsächlich wurde zu der formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1103, Gemarkung Filzingen (Widderweg) das gemeindliche Einvernehmen nicht abgelehnt, sondern es wurde einstimmig beschlossen, hinsichtlich der Einhaltung der Baugrenze im Osten die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan Nord-Ost Filzingen in Aussicht zu stellen. Im Norden muss die Baugrenze jedoch eingehalten werden.
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.