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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Bekanntgaben

Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschuss vom 26.06.2025:

Beschaffung eines Heck-Planiergeräts für den Bauhof

Es wurde einstimmig beschlossen, bei der Firma Hugo Müller aus Dietenheim ein neues FLÖTZINGR Heck-Planiergerät SG-200 zum Preis in Höhe von 22.312,50 € brutto zu beschaffen.

Sanierung der Lindenfeldstraße in Illereichen

Der Auftrag für die Oberflächenbehandlung wurde, gemäß Angebot in Höhe von 20.126,87 € brutto, einstimmig an die Firma Hörmann GmbH aus Kempten vergeben.

Neuverlegung eines Wasser-Hausanschlusses und einer Druckentwässerung für Bauvorhaben Rittler in Bergenstetten, Hauptstraße 1 a

Es wurde einstimmig beschlossen, den im Gesamtangebot enthaltenen Kostenanteil der Gemeinde für die Druckentwässerung, wie üblich in Bergenstetten und Dattenhausen, zu übernehmen.

Vergabe Kanalreinigung Ortsteile

Die Reinigung der Schmutzwasserkanäle in den Ortsteilen Filzingen, Illereichen und Herrenstetten sowie des Regenwasserkanals in Herrenstetten inklusive der Pumpstation wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Rothdach aus Babenhausen vergeben Grundlage war das vorliegende gemäß Angebot mit geschätzten Kosten in Höhe von 37.068,50 € brutto (bei 200 Stunden Arbeitszeit und 10 t Räumgutentsorgung).

Bahnhof Altenstadt Nachtragsangebot Maler Vetter

Die Firma Vetter aus Erolzheim wurde mit den Verputzarbeiten gemäß dem Nachtragsangebot in Höhe von 3.750 € brutto beauftragt.

Bekanntgabe Herstellung Zufahrtsweg zum Neubau Brunnen TB3 in Filzingen

1. BGM Wolfgang Höß informierte darüber, dass am 06.06.2025 ein Ortstermin zwischen Herrn Rolf Baur von der Firma Jakob Baur aus Balzheim und ihm wegen der Zuwegung zum neuen Brunnenstandort in Filzingen (TB 3) stattgefunden hat. Die Firma Baur wurde von ihm sogleich mit der Herstellung des Zufahrtsweges nach Stundennachweis (geschätzte Koste 25.000 €) beauftragt. Das Abraummaterial vom Brunnenstandort wurde in Absprache mit den Bayerischen Staatsforsten in der alten Filzinger Sandgrube abgelagert.

Beschluss aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.07.2025:

Aufnahme eines Festbetragsdarlehens

Es wurde einstimmig beschlossen, bei der Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen ein Darlehen in Höhe von 500.000 €, mit einer Laufzeit und Zinsfestschreibung von 2 Jahren und einem Zinssatz von 2,68 % aufzunehmen.

Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.07.2025:

Verlegung der östlichen Bushaltestelle Filzingen verbunden mit Erwerb einer Grundstücksteilfläche aus Fl.Nr. 915/1

Die Verlegung der Bushaltestelle auf Höhe der Fl.Nr. 915/1 wurde jeweils einstimmig beschlossen; die Verwaltung wurde beauftragt, alle hierfür notwendigen Schritte zu vollziehen. Weiterhin wurde beschlossen, die zur Verlegung der Bushaltestelle notwendige Grundstückteilfläche für ein Buswartehäuschen samt Wartebereich zu erwerben. Die Verwaltung/der Bauhof wurden beauftragt, die weiteren Kosten für den Ausbau der Bushaltestelle zu ermitteln.

Straßensanierungen

Der Auftrag für den Austausch der Regenrinne im Bereich der Hauptstraße 15 in Bergenstetten wurde, zum Angebotspreis in Höhe von 17.525,51 € brutto, einstimmig an die Firma Max Kast aus Roggenburg vergeben.

Die Vergabe der Fahrbahninstandsetzung Wolfersthaler Straße in Dattenhausen erfolgte, gemäß Angebot in Höhe von 80.319,62 € brutto, einstimmig an die Firma Alfons Gräser aus Ochsenhausen. Aufgrund von Eigenleistungen durch den Bauhof (Wasserleitung und Hydrant) reduziert sich der Betrag 66.039,62 € brutto.

An die Firma Alfons Schliesser aus Wain wurde einstimmig die Sanierung des Pflasterbelags auf dem Hermann-Rose-Platz im Anschluss an die südliche Brücke den Auftrag vergeben. Grundlage war das vorliegende Angebot in Höhe von 4.966,58 € brutto.

Beschaffung je eines Kastenwagens für den Bauhof und das Wasserwerk

Es wurde einstimmig beschlossen, dass beim Autohaus Merk aus Altenstadt für den Bauhof, Bereich Grünanlagenpflege, ein Peugeot Boxer Kastenwagen, zum Preis von 40.586,68 € brutto erworben wird. Das Altfahrzeug muss für 4.500 € in Zahlung genommen werden.

Beim Autohaus Bader aus Altenstadt wird für das Wasserwerk ein Nissan Interstar Kastenwagen zum Preis von 39.561,86 € brutto erworben. Das Altfahrzeug muss für 3.500 € in Zahlung genommen werden.

Vergabe der Grünanlagenpflege

Es wurde einstimmig beschlossen, bei 166 Grüninseln und sonstigen Grünflächen im Bereich des Marktes Altenstadt samt Ortsteilen zwei Pflegedurchgänge an den günstigsten Bieter, die Firma Mark Ackermann aus Babenhausen, zum Angebotspreis in Höhe von 15.605,56 € brutto, vergeben.

Vergabe Ersatzbeschaffung eines Spielgeräts für das Naherholungsgebiet Filzingen

Es wurde einstimmig beschlossen, das neue Spielgerät bei der Firma Maier Spielgeräte aus Rimpar, gemäß Angebotspreis in Höhe von 10.769,98 € brutto, zu beschaffen.

Hallenneubau; Vergabe Durchführung eines VgV-Verfahrens

Mit der Durchführung des VgV-Verfahrens für den Hallenneubau wurde einstimmig das Büro für Projektentwicklung Meixner + Partner aus Augsburg beauftragt. Grundlage der Vergabe war deren Angebot, das 11.305 € brutto abschließt.

Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.07.2025:

Punktuelle Straßensanierungen im Ortsgebiet

Die Sanierung der defekten Asphaltdecken in einem Teilbereich der Friedhofstraße in Altenstadt, im Zufahrtsbereich Im Fuchsloch in Illereichen und in Teilbereichen des Illerwegs, der Bergenstetter Straße und im Wald Richtung Bergenstetten im Ortsteil Herrenstetten wurde, gemäß Angebot in Höhe von 9.140,29 € brutto, einstimmig an die Firma Haas aus Illertissen vergeben.

Bestellung von Herrn Alwin Müller zum Heimatpfleger des Marktes Altenstadt

Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, Herrn Alwin Müller mit sofortiger Wirkung zum „Orts-Heimatpfleger“ zu ernennen.

Bauleitplanverfahren "Am Bauhof - Erweiterung"

Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Am Bauhof" – Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bauhof"; Äbwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

und

Bebauungsplan "Am Bauhof - Erweiterung" und 2. Änderung; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Die zur Flächennutzungsplanänderung eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazu ausgearbeiteten Abwägungen/Beschlussvorschläge sind mit denen zur Bebauungsplanerweiterung/-änderung identisch; der Sachverhalt wurde durch Herrn Florian Krug und Herrn Martin Werner vom Ingenieurbüro Sieber Consult aus Lindau erläutert.

Der Marktgemeinderat hat abschließend, jeweils einstimmig, den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan bzw. die Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.09.2025 als Satzung beschlossen.

Vorstellung Sanierungsmöglichkeiten Regenüberlaufbecken Filzingen

Herr Wolfgang Krötzinger vom Ingenieurbüro Jellen im Kempten erläuterte folgende zwei unterschiedliche Sanierungsmöglichkeiten:

Ansatz mit Absetzbecken:

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Bei einer Planung mit Absetzbecken kann die Beckensohle des Versickerungsbeckens tiefer angeordnet (ca. 531,30 mNHN) werden und die Versickerungsfläche kann kleiner ausfallen. Dadurch sind weniger Erdarbeiten notwendig.

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Als Absetzbecken kommen grundsätzlich Erdbecken, Betonrechteckbecken oder technische Anlagen von verschiedenen Herstellern in Frage.

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Für Absetzbecken wird eine Mindestwassertiefe von 2 m im Dauerstau gefordert. Da der Zulauf des bestehenden Beckens mit 531,79 mNHN weniger als 2 m über dem mittleren Grundwasserstand liegt, ergibt sich hier immer eine Auftriebsproblematik.

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Die Auftriebssicherung und der Einbau im Grundwasser verursachen hohe Kosten (vergleichbares Rechteckbecken in Projekt von 2019 ca. 950.000 € netto). Mit vormontierten technischen Anlagen könnten die Kosten deutlich gesenkt werden (grobe Schätzung 300.000 - 400.000 €), allerdings erhöht sich auch der Aufwand im Unterhalt.

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Die Einsparungen im Erdbau gegenüber der Variante ohne Absetzbecken betragen ca. 50.000 – 70.000 €.

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Die vorgeschalteten Becken bieten Sicherheit im Fall von Ölunfällen etc.

Ansatz Versickerungsbecken ohne Absetzbecken

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Bei Verzicht auf das Absetzbecken ergeben sich größere Beckendimensionen für das Versickerungsbecken.

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Problematisch ist, dass der Höhenunterschied von der Beckensohle auf 531,60 mNHN zur Einlaufhöhe (531,79 mNHN) sehr gering ist. Dadurch kommt es beim Bemessungsereignis zu einem Rückstau ins Kanalnetz (ca. bis zur Seestraße).

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Die genaue Dimensionierung des Beckens hängt von der Durchlässigkeit der Böden ab.

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-Die Kosten für die Erdarbeiten hängen von den Ergebnissen der Baugrunduntersuchung ab (v.a. Eignung Material, Stärke Verwitterungsschicht). Vorab schätze ich die Kosten auf 250.000 – 350.000 € netto.

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Es ist nicht gesichert, dass das WWA einer Lösung ohne Absetzbecken zustimmen wird.

Für die genaue Dimensionierung des Beckens fehlenden noch die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung. Sobald diese vorliegen wird der Punkt noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt und der Marktgemeinderat muss dann entscheiden, welche der vorgestellten Varianten zur Ausführung kommen soll.

Herr Krötzinger merkt abschließend noch an, dass die Maßnahme laut Landratsamt im Jahr 2026 umgesetzt werden soll.

Bebauungsplan Nr. 1/2017 „Stadtgebiet Nord-West“ 1. Änderung der Stadt Illertissen; Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat hat von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtgebiet Nord-West“ 1. Änderung der Stadt Illertissen Kenntnis genommen und dazu angemerkt bzw. einstimmig beschlossen, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss. Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt. Die Stadt Illertissen soll deshalb aufgefordert werden, die Sicherung von Trinkwasservorkommen auf ihren eigenen Gemarkungen herbeizuführen.

Bauanträge

Anbau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 1531/23 Gemarkung Altenstadt (Egerländer Straße 7)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Neubau eines Poolhauses, Fl.Nr. 1309/17 Gemarkung Altenstadt (Rosenweg 10)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Weiterhin wurde zu den beantragten Befreiungen in Bezug auf die Erstellung außerhalb der Baugrenzen, der Ausführung mit Flachdach und der Überschreitung Grundflächenzahl wurde die Zustimmung erklärt.

Neubau eines Tinyhouses, Fl.Nr. 1049 Gemarkung Herrenstetten (St.-Nikolaus-Straße)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Neubau eines Unterstellplatzes für Wohnmobil, Fl.Nr. 93/16 Gemarkung Untereichen (Alter Bachweg)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Neubau eines Autohauses, Fl.Nr. 1124/4 Gemarkung Filzingen (Im Lindenmahd)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Zu den Befreiungen erteilte der Marktgemeinderat seine Zustimmung.

Änderung der bestehenden Stellplatzsatzung aufgrund Modernisierungsgesetz

Mit Wirkung vom 01.01.2025 trat das Erste Modernisierungsgesetz in Kraft. Dies wirkt sich sich direkt auf die vom Markt Altenstadt am 11.08.2020 erlassene Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung) aus. Aufgrund dessen hat der Marktgemeinderat Altenstadt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2025 die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen, an die neue Rechtslage angepasste, Stellplatzsatzung beauftragt.

Herr Bernd Nothelfer erläuterte kurz die wesentlichen Änderungen zur vorigen Stellplatzsatzung:

  • Pro Wohneinheit sind demnach 2 Pkw-Stellplätze erforderlich. Die bisherige Forderung von Besucherstellplätzen (bisher 0,5 Stellplätze pro Wohnung ab vier Wohneinheiten) ist nicht mehr zulässig und wurde deshalb gestrichen.
  • Bei Wohngebäuden ab 4 Wohneinheiten muss je Wohnung 1 Fahrradstellplatz errichtet werden.
  • Sofern die Stellplätze nicht auf dem Baugrundstück selbst errichtet werden können, dürfen diese auf anderen, maximal 100 m vom Baugrundstück entfernten Flächen errichtet werden. Dies ist im Grundbuch rechtlich zu sichern, auch wenn dieses Grundstück dem gleichen Eigentümer gehört wie das Baugrundstück.

Der Marktgemeinderat erließ abschließend einstimmig die neue Satzung über den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung).

Abrechnung des Beratungsaufwands für Schulpsychologie und Schulberatung; Bereinigung des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Der laufende Sachaufwand für die Schulpsychologie und Schulberatung (wie zum Beispiel Testmaterial, Unterlagen, Fachliteratur, Förderprogramme und so weiter) muss von den einzelnen Kommunen im Landkreis getragen werden. Aus Gründen der Verursachungsgerechtigkeit und der Verwaltungsvereinfachung soll der laufende Sachaufwand über das Staatliche Schulamt abgerechnet werden. Die Gemeinden müssen einen Betrag in Höhe von 1,50 € pro Schüler ab dem Schuljahr 2025/2026 bezahlen.

Der Marktgemeinderat beauftragte den Bürgermeister mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Landkreis Neu-Ulm und den Landkreisgemeinden für die Abrechnung des Beratungsaufwands für Schulpsychologie und Schulberatung.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2026

Aufgrund der angespannten Finanzlage und der kommunalen Verpflichtung zur Einnahmebeschaffung wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, ab 01.01.2026 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in Anlehnung an die Durchschnittshebesätze der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2025 nach oben und den Hebesatz für die Grundsteuer A nach unten anzupassen.

(Durchschnitt: Grundsteuer A = 448,41 v. H., Grundsteuer B = 265,29 v. H. und Gewerbesteuer = 349,41 v. H.).

Während der sich anschließenden Diskussion wurden zwei weitere Vorschläge gemacht, über die der Marktgemeinderat wie folgt abgestimmt hat:

Grundsteuer A

450 v.H.

Grundsteuer B

270 v.H.

Gewerbesteuer

350 v.H.

Abstimmung: Ja: 2/Nein: 13 (somit abgelehnt)

Grundsteuer A

450 v.H.

Grundsteuer B

250 v.H.

Gewerbesteuer

350 v.H.

Abstimmung: Ja: 4/Nein: 11 (somit abgelehnt)

Letztendlich wurde mit 4 Gegenstimmen beschlossen, die Realsteuerhebesätze wie folgt zu belassen:

Grundsteuer A

640 v.H.

Grundsteuer B

210 v.H.

Gewerbesteuer

330 v.H.

Nachdem die bisherigen Sätze beibehalten werden, erübrigte sich der Erlass einer Änderungssatzung.