Der Marktgemeinderat des Marktes hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten" beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.Nr. 1405 (Teilfläche).
Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die "Darstellung einer "Gemischten Baufläche (M)" für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich zum Bau einer Gewerbe- beziehungsweise Maschinenhalle und einem Wohngebäude mit Garage
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).