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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Bergenstetten"

Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat am 21.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten" (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 Baugesetzbuch [BauGB]) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.Nr. 1405 (Teilfläche).

Erfordernis und Ziele der Planung:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Gewerbehalle (für einen Stuckateurbetrieb mit Gerüstbau und -verleih) inkl. der Nutzung als Maschinenhalle (für die Landwirtschaft) sowie einem Wohngebäude mit Garage
  • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).

Markt Altenstadt
Altenstadt, den 10.10.2023
Gez. Höß, 1. Bürgermeister