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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 21.09.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über folgende, in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2023 gefassten Beschlüsse:

• Abschluss eines Pachtvertrags mit den Bayerischen Staatsforsten für die Fläche der neuen Wasserversorgungsanlage (Trinkwasserbrunnen) mit bis zu drei Grundwassermessstellen

Der Marktgemeinderat hat dem Pachtvertrag zugestimmt. Es wird insgesamt eine Fläche von 912 m² gepachtet. Die Pacht beträgt derzeit 0,20 €/m²/Jahr. Sofern sich der Verbraucherpreisindex Deutschland für den Monat September eines Jahres seit dem Jahr, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, um mehr als 10 % verändert, ist jede Vertragspartei berechtigt, eine entsprechende, angemessene Anpassung der Entgelte jeweils zum 01.01. des nachfolgenden Jahres zu verlangen.

Neuer Kooperationsvertrag mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung für die Markt- und Pfarrbücherei wegen Umstellung des Betreibermodells

Um der Neuregelung des § 2b UStG Rechnung zu tragen und steuerliche Nachteile zu vermeiden, bat das Bistums Augsburg, den Vertrag mit der Kirchenstiftung anzupassen. Bisher handelte es sich um ein Kooperationsmodell (Zwei-Träger-Prinzip), durch das die Bücherei paritätisch und kollegial durch den Markt Altenstadt und die Kirchenverwaltung geleitet wurde.

Zukünftig soll Markt Altenstadt alleine der Träger der Bücherei sein („Ein-Träger-Prinzip“) und die Kirchenstiftung (angeschlossen an den Sankt Michaelsbund) Förderer.

Der Marktgemeinderat stimmte dem Abschluss der neuen Vereinbarung mit der Pfarrkirchenstiftung zu.

• Kauf/Leasing eines neuen Marktbusses

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den mit dem Autohaus Merk, Altenstadt, bestehenden Leasingvertrag für den Marktbus um 30 Monate, mit einer monatlichen Gesamtrate von 301,72 €, zu verlängern.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren für Bergenstetten;

Vorstellung des Planentwurfs, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Herr Martin Werner, Büro Sieber Consult aus Lindau (Bodensee) führte aus, dass die bisher eingegangenen Stellungnahmen unkritisch waren und erläuterte nochmals kurz die Planung.

Daraufhin wurde der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bergenstetten“ sowie der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB wird in Form einer Auslegung vom 19.10.2023 bis 09.11.2023 durchgeführt, während der für die Öffentlichkeit die Gelegenheit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.

Bebauungsplan Innovationspark;

Vorstellung Vorentwurf, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Anhörung/Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Frau Iris Haas vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler aus Neu-Ulm erläuterte nochmals die bisherige Planung. Ein bereits im Markt Altenstadt ansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung bzw. die Umsiedlung des Firmenstandortes. Eine bauliche Erweiterung ist am derzeitigen Standort nicht mehr möglich. Um dem ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer betrieblichen Erweiterung zu gewähren und das Unternehmen somit auch weiterhin am Standort Altenstadt zu halten, plant der Markt Altenstadt die Ausweisung von Gewerbeflächen, westlichen der Autobahn, im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Altenstadt Süd“. Aus diesem Grund beschloss der Marktgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans "Innovationspark Altenstadt" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und billigte den Vorentwurf. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls beschlossen.

Vorstellung Freiflächen-PV-Anlage Untereichen

Herr Brugger von der Firma B & S erläuterte die Planung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen. In Untereichen sind hierzu Flächen westlich der Bahnlinie Kempten-Ulm in Höhe des Gewerbegebiets Herrenstetten angedacht (im 1. Bauabschnitt ca. 11,9 ha), in Herrenstetten eine Fläche nördlich des Motz-Weihers. Die Voraussetzung für eine geförderte Freifläche wird in Untereichen dahingehend eingehalten, dass sich die Flächen in einem Abstand von max. 500 m zum Bahngleis befindet. Die Freifläche in Herrenstetten befindet sich auf einer ausgewiesenen Konversionsfläche. Bei diesen beiden Anlagen wäre eine gemeinsame Trassenbelegung von ca. 1,6 km zum Umspannwerk möglich, die auf öffentlichen Feldwegen verlaufen könnte. Abschließend wurde festgelegt, dass der nächste Schritt nun die Beratung und Diskussion in den Fraktionen sein soll. Parallel könnte eine Vorprüfung des Vorhabens durch ein Planungsbüro erfolgen. Über die weiteren Schritte soll dann wieder im Marktgemeinderat entschieden werden.

Breitbandausbau;

Einreichung des Förderantrages Bund für einen geförderten Infrastrukturausbau sowie Stellung Förderantrag Kofinanzierung Land

1. BGM Wolfgang Höß bat um Kenntnisnahme, dass das Förderverfahren eingestellt wurde, da sich keine förderfähigen Adressen ergeben haben; eine Beschlussfassung ist aus diesem Grund nicht mehr notwendig.