Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 05.10.2023

Bauanträge

Aufstockung der Garage und Einbau einer Einliegerwohnung sowie Anbau eines Abstellraumes, Fl.Nr. 70/13, Gemarkung Untereichen (Herrenstetter Weg 9)

Die Abstandsfläche nach Westen wird nicht eingehalten. Es liegt jedoch eine Erklärung vor, dass der betroffene Nachbar (Ziegelweg 4) die Abstandsflächenübernimmt. Im Bebauungsplan ist für Haupt- und Nebengebäude die Dachform Satteldach festgesetzt. Das Dach der Aufstockung der Garage soll ein Flachdach werden. Das gemeindliche Einvernehmen und die notwendige Befreiung wurden erteilt.

Änderungsantrag zum Antrag auf Nutzungsänderung und energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes, Fl.Nr. 16, Gemarkung Altenstadt (Illereichen, Rechbergstraße 2)

Die vorgelegte Änderungsplanung umfasst eine neue Einteilung der Räume in allen Geschossen. Es bleibt aber bei 3 Wohneinheiten. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm die Nachtragsplanung zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass der Bauherr die Anfahrbarkeit der dargestellten Stellplätze nachweist. Der geringfügigen Unterschreitung bei einem Stellplatz wurde zugestimmt.

Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoß des bestehenden Wohnhauses mit Aufbau von Dachgauben, Fl.Nr. 251/3, Gemarkung Untereichen (Werkstraße 15)

Durch den Einbau der Wohnung werden 2 zusätzlich Stellplätze erforderlich. Der Bauantrag weist die notwendigen 4 Stellplätze aus. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Niedrigenergiehauses, Fl.Nr. 1265/26, Gemarkung Altenstadt (Schulstraße 8)

Da die Sanierung des bestehenden Zweifamilienwohnhaues auf dem o. g. Grundstück in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Ergebnis steht, plant der Antragsteller den Abriss und Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit maximal 100 m² Wohnfläche. Der Antragsteller möchte vor Einreichung eines Bauantrages abgeklärt haben, ob in Bezug auf die für den Neubau geplante Dachneigung von 20 bis 25° eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt würde. Dies stellte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss in Aussicht.

Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Wohngebäudes mit Anbau und Einbau einer weiteren barrierefreien Wohneinheit, Fl.Nrn. 1182/4 und 1184/6, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 12)

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Es muss sichergestellt sein, dass die Stellplätze und vor allem die bestehenden Garagen als Stellplätze funktionieren.

Bericht zu Sanierungsmaßnahmen 2023/2024 im Bereich des Trinkwassernetzes

Von Herrn Bianchi vom Ingenieurbüro Bianchi wurden für Baumaßnahmen im Leitungsnetz der Wasserversorgung des Markt Altenstadt Investitionskosten ermittelt. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Maßnahmen mit folgender Priorisierung in den Haushalt aufzunehmen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen:

  1. OT Untereichen, Sanierung Wasserleitung Triebweg und in diesem Zuge Trennen der beiden aufgelassenen Wasserbrunnen vom Wassernetz
  2. Altenstadt Neubau Wasserleitung Tiroler Straße/Kaulastraße
  3. OT Untereichen und OT Herrensteten Verfüllung von 3 aufgelassenen Wasserbrunnen
  4. OT Bergenstetten, Sanierung Wasserleitung Hauptstraße
Vorstellung Fördermöglichkeiten Nahwärmenetze nach dem BEW im Zusammenhang mit der Sanierung und Integration der Wärmeversorgung für Alte Bleiche und Erlangerhaus

Zu diesem Punkt begrüßte 1. BGM Wolfgang Höß Herrn Christian Wiest vom Büro CW Engineering aus Illereichen und Herrn Schmid von der Firma iecos. In Zusammenhang mit der Sanierung der Alten Bleiche und des Erlangerhauses hat sich auch die Frage der Wärmeversorgung gestellt. In Umfeld befinden sich mehrere kommunale Gebäude, deren Heizungen zum Teil dringend sanierungsbedürftig sind bzw. auch an ein Nahwärmenetz angeschlossen werden könnten. Zu den 10 Gebäuden der Gemeinde wären noch mind. sieben weitere notwendig, um eine Förderung nach BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) zu erhalten. In der folgenden Diskussion wurde gefordert, erst einmal eine Entscheidung zu treffen, ob man nur ein kleines Wärmenetz für kommunale Gebäude in der Umgebung der Alten Bleiche errichten möchte oder ob man ein größeres Netz mit vielen Anschlüssen im Ortsgebiet favorisiert.1. BGM Höß stellte sich die Planung der Heizversorgung der Alten Bleiche und des Erlangerhauses so vor, dass diese später auch noch an ein größeres Wärmenetz angeschlossen werden kann. In den Fraktionen kann nun beraten werden, ob eine Versorgung über ein komplettes Wärmenetz oder eine kleinere Lösung über die BEW-Förderung in Frage kommt. Außerdem könnte auch eine Übergangslösung geschaffen werden, um später an ein Wärmenetz anzuschließen.

Bebauungsplan Nr. 1/2020 „Gewerbegebiet Leitschäcker - 1. Erweiterung“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Stadt Illertissen;

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Das Büro Martin Huber bat zu dem o. g. Bebauungsplanverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Stadt Illertissen um Stellungnahme. Der Bau-, Werks- und Umweltausschussbrachte keine Anregungen oder Einwendungen vor und verzichtet auf eine weitere Beteiligung am Verfahren, da keine Belange des Marktes Altenstadt berührt werden.

Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Oberroth“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung, Gemeinde Oberroth;

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Büro Kling Consult hat zu dem o. g. Bebauungsplanverfahren mit paralleler Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Oberroth um Stellungnahme gebeten. Der Bau-, Werks- und Umweltausschussbrachte keine Anregungen oder Einwendungen vor und verzichtet auf eine weitere Beteiligung am Verfahren, da keine Belange des Marktes Altenstadt berührt werden.

Anfrage eines Bürgers betreffend Sondervereinbarung für Stellplätze im Bereich der Schillerstraße

Der Eigentümer des Anwesens Schillerstraße 9 plant, die bestehende Bebauung (Einfamilienwohnhaus) auf seinem Grundstück abzureißen und durch ein Mehrfamilienhaus zur vollständigen Vermietung neu zu bebauen. Aus diesem Grund möchte er vorab geklärt haben, ob es möglich ist, die notwendigen Stellplätze durch eine Sondervereinbarung o. ä. im Rahmen des Bauantrags zu reduzieren und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen. Seitens der Verwaltung wurde dem Antragsteller bereits mitgeteilt, dass die Ablösung von Stellplätzen im Markt Altenstadt grundsätzlich nicht praktiziert wird und deshalb die für den Neubau erforderlichen Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Altenstadt auf dem Grundstück nachzuweisen sind. In der Folge muss auch die Baudichte und die erforderliche Stellplatzzahl den Grundstücksverhältnissen angepasst werden. Die Stellplätze bei der TSV-Halle sind öffentliche Stellplätze für den Hallenbetrieb und können nicht beansprucht werden. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sprach die Empfehlung aus, die Punkte durch Einreichung einer Bauvoranfrage zu klären.

Antrag Verbindung zu einer Übergabestation zum Anschluss Milchviehstall an LEW-Netz, Am Sandfeld 1, Dattenhausen

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm Kenntnis vom Antrag eines Landwirts aus Dattenhausen auf Verlegung eines 20 kV-Erdkabels zur Anbindung seiner geplanten 266 kW Photovoltaikanlage Am Sandfeld 1 an die Übergabestation in der Heilbachstraße 17. Dem Antrag wurde zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen. Für die Verlegung der Leitung auf öffentlichem Grund muss er eine einmalige Gebühr bezahlten, die nach Vorlage des entsprechenden Plans festgelegt wird. Ebenso wäre der Bau-, Werks- und Umweltausschuss mit der Errichtung einer Übergabestation auf öffentlichem Grund (sofern eine geeignete Stelle vorhanden ist) und den Anschluss der 20 kV-Erdleitung an diese Station einverstanden, sofern der Antragsteller die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt.

Anfrage einer Bürgerin wegen Neuverlegung der Pflastersteine in Teilbereichen des Gehweges Rollbahnweg

Eine Bürgerin hat nachgefragt, ob eine Neuverlegung des Pflasters im Gehwegbereich des Rollbahnwegs geplant ist, da dieses sehr uneben ist und Schwierigkeiten gerade bei der Benutzung von Rollatoren darstellt. Der Bau- Werks- und Umweltausschuss beauftragte den Bauhof, die unebenen Stellen im Gehwegbereich des Rollbahnweges auszubessern.

Anfrage einer Bürgerin wegen optischer Trennung des gemeinsamen Geh- und Radwegs entlang der St 2031 (Grenzweg bis Ortsausfahrt Untereichen)

Aus der Bevölkerung kam die Anregung, den Geh-/Radweg entlang der Illertisser Straße zu teilen und getrennt als Geh- und Radweg zu kennzeichnen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Polizei zu klären, ob eine Markierung zur Trennung des Geh- und Radweges entlang der Illertisser Straße möglich und durchführbar ist. Das Technische Bauamt soll die Kosten für den Pflastertausch und Asphaltierarbeiten des Randstreifens eruieren.

Anfrage einer Bürgerin betreffend der Anbringung von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten (Radarfallen) im Bereich der Ortseinfahrten

Eine Bürgerin hat nachgefragt, warum es in Altenstadt keine Geschwindigkeitsmessgeräte an den Ortseinfahrten gibt. Das Gremium sprach sich erst einmal gegen den Kauf von sogenannten Radarfallen aus und beauftragte das Technische Bauamt, Angebote für stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte einzuholen.

Antrag eines Bürgers auf Sperrung der Ortsdurchfahrt Dattenhausen für den Schwerlastverkehr

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte den Antrag eines Anwohners aus Dattenhausen, die Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr zu sperren. In dem Antrag wird die Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Weiherbachstraße gefordert. 1. BGM Höß führte aus, dass die vorgeschlagene Umgehung nicht für den Schwerlastverkehr geeignet ist. Da im Moment zwar etwas mehr Schwerlastverkehr in Dattenhausen zu verzeichnen ist, der auf Arbeiten der Bayerischen Staatsforsten zurückzuführen ist, jedoch nur über einen bestimmten Zeitraum stattfindet, lehnte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss die Sperrung der Ortsdurchfahrt Dattenhausen für den Schwerlastverkehr und Umleitung über die Weiherbachstraße ab.

Antrag eines Bürgers betreffend der Verkehrssituation Bergenstetter Straße in Herrenstetten

1. BGM Wolfgang Höß führte aus, dass bereits verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Bergenstetter Straße umgesetzt wurden (Zone 30 und Tonnagebegrenzung mit Ausnahmegenehmigung für örtliche Landwirte. Deshalb wurde beschlossen, dem Beschwerdeführer mitzuteilen, dass an der derzeitigen Verkehrsregelung nichts geändert wird. Die Polizei gebeten werden, die Einhaltung dieser Regelungen vermehrt zu überprüfen.

Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume auf öffentlichem Grund

Der letzten große Sturm hat dazu geführt, dass von der Kastanie auf der öffentlichen Grünfläche in der Bayernstraße ein großer Ast heruntergefallen ist. Bei der Beseitigung des Asts durch den Bauhof hat ein Anlieger auf einen Riss im Stamm hingewiesen. Bei der anschließenden Überprüfung des Baums durch den Baumkontrolleur hat dieser festgestellt, dass die Kastanie innen hohl ist und eine Fäulnis aufweist. Aus Sicherheitsgründen wurde die Kastanie daraufhin vom Bauhof gefällt. Auch am Mühlbach, gegenüber dem Grenzweg, mussten zwei beschädigte Ahorn-Bäume beseitigt werden. In der Bahnhofstraße sind mehrere Bäume unansehnlich. Vor dem Hotel Garni ist einer vollkommen kaputt; dieser wurde früher bereits einmal ersetzt. Im Gehwegbereich beim Kindergarten Herrenstetten musste nach einem Unfallschaden eine von zwei Linden gefällt werden. Es wurde beschlossen, die auf den genannten öffentlichen Flächen gefällten bzw. noch zu fällenden Bäume durch neue Bäume zu ersetzen. Der Bauhofleiter wurde beauftragt, zunächst mit einem Baumfachmann abzuklären, was für Bäume sich jeweils als Ersatz eignen und diese dann zeitnah zu pflanzen. Bei dieser Aktion sollen auch die Obstbäume auf der Wiese westlich des Wohnblocks Grenzweg 16 am Rollbahnweg anliegend gepflanzt werden.