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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslist en für die Wahl des Landrats am Sonntag, 14. Januar 2024

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, dem 04. Dezember 2024 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:

3. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde/beim Markt/bei der Stadt oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

4. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Altenstadt, 20.10.2023
gez. Claudia Pfisterer, Wahlamt