| 1. BGM Wolfgang verzichtete auf die Verlesung der nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2024 und verwies auf die Veröffentlichung im Amtsblatt: | ||
| • | Verkauf des zurückgegebenen Bauplatzes Grenzweg 6 (Fl.Nr. 227/2) im OT Untereichen | |
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| Der Bauplatz Fl.Nr. 227/2, Gemarkung Untereichen mit einer Größe von 610 m² wurde zum Preis von 180,00 €/m² vollerschlossen verkauft. | |
| • | Urkundengenehmigung, Löschungsbewilligung | |
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| Zu folgenden Urkunden bzw. Löschungsbewilligungen hat der Marktgemeinderat seine Genehmigung erteilt: | |
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| - | Erwerb der überbauten und neu vermessenen Fläche entlang des Schneidergangwegs, Fl.Nr. 170/1, Gemarkung Untereichen zu 39 m² á 50 €. |
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| - | Löschung des das Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Marktes Altenstadt (beschränkt persönliche Dienstbarkeit) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1692, Gemarkung Herrenstetten, zwischen Oberrother Straße und Weiherbachstraße, wegen Gegenstandslosigkeit. |
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| - | Löschung der auf dem Grundstück Fl.Nr. 1115, Gemarkung Altenstadt (ehemals Gasthaus Rose), eingetragenen Grunddienstbarkeiten (Vorkaufsrecht sowie des Lagerungs- und Verkaufsverbots für Bier und alkoholfreie Erfrischungsgetränke) gegen Übernahme der für die Löschung anfallenden Notar- und Grundbuchkosten, wegen Gegenstandslosigkeit. |
1. BGM Wolfgang Höß erläuterte, dass der Markt Altenstadt in Herrenstetten und Untereichen auch noch Trinkwasserbrunnen hat, die jedoch bereits vor vielen Jahren aufgelassen wurden. Seitdem werden die Bürger dieser Ortsteile über den Altenstadter Brunnen mit Trinkwasser versorgt.
Das Herrenstetter Wasserschutzgebiet besteht nach wie vor und schützt auch den Brunnen Jedesheim. Sollte das Jedesheimer Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen und vergrößert werden, würde dies sowohl für Landwirte als auch für private Grundstückseigentümer und Gemeinde starke Einschnitte bedeuten.
Er schlug vor, der geplanten Wasserschutzgebietsausweisung für diesen Notbrunnen der Stadt Illertissen in Jedesheim nicht zuzustimmen und dem Plan energisch zu widersprechen, da dies vor allem bei der Flächenbewirtschaftung, bei Tiefbaumaßnahmen, im Bereich Wasserleitung, Kanal und Regenüberlaufbecken usw. zu großen Einschränkungen und zu Wertminderungen bei den Grundstücken führen würde. Außerdem ist der Brunnen Jedesheim seiner Meinung nach dauerhaft nicht schützbar.
Er plädierte dafür, dies klar so mit der Stadt Illertissen zu kommunizieren und als Alternative einen Notverbund zwischen Altenstadt und Illertissen in den Raum zu stellen. Diese Lösung hätte zudem den Vorteil, dass sie im Ernstfall beiden Kommunen dienen kann.
| Nach einer Diskussion zu diesem Thema fasste der Marktgemeinderat drei Beschlüsse (jeweils einstimmig) mit folgendem Inhalt (gekürzt): | |
| - | Das geplante Wasserschutzgebiet wird abgelehnt, da von dem geplanten Wasserschutzgebiet der Ortsteil Herrenstetten negativ betroffen ist und der Jedesheimer Brunnen auf Dauer nicht schützbar ist. |
| - | Es soll ein Zeitfenster über den 16.10.2024 (Frist zur Abgabe einer Stellungnahme) hinaus ausgehandelt werden, um mit den Vertretern der Stadt Illertissen reden zu können. Weiterhin wurde die Verwaltung wurde beauftragt einen Fachjuristen beizuziehen. |
| - | Es soll eine Kontaktaufnahme zu den Vertretern der Stadt Illertissen erfolgen, mit dem Ziel, dass die Stadträte sich überlegen, ob die geplante Vorgehensweise zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in Jedesheim die richtige ist. Weiterhin soll zusammen mit dem Markt Altenstadt nach einer gemeinsamen Lösung für die Wasserversorgung gesucht werden. |
Zu diesem Punkt teilte 1. BGM Wolfgang Höß mit, dass der Durchführungsvertrag von den Antragstellern unterschrieben wurde und somit die Voraussetzung für die notwendigen Verfahrensbeschlüsse vorliegen. Anschließend hielt Herr Florian Krug vom Ingenieurbüro Sieber Consult GmbH aus Lindau seinen Sachvortrag. Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse (jeweils einstimmig):
| - | Durchführungsvertrag |
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| Der Marktgemeinderat stimmte zunächst dem Entwurf des Durchführungsvertrags zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Bergenstetten“ des Büros Sieber Consult in der Fassung vom 17.09.2024 zwischen dem Markt Altenstadt und den Eheleuten Thomas German und Simone Kolb-German zu und stimmte dem Abschluss dieses Vertrages in der vorliegenden Fassung zu. |
| - | Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten |
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| Der Marktgemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 24.07.2024 zu eigen. Die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurden bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Marktgemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Marktgemeinderat billigte diese Entwurfsfassung vom 17.09.2024. Die Änderungen beschränkten sich auf Ergänzungen bei der Begründung, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergenstetten" in der Fassung vom 17.09.2024 wurde festgestellt. |
| - | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bergenstetten |
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| Der Marktgemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 24.07.2024 zu eigen. Für die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Marktgemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Marktgemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 17.09.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Bergenstetten" in der Fassung vom 17.09.2024 wurde gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. |
Nach den Sachvorträgen von Frau Matzner von der Stadt Illertissen zur Kooperationsvereinbarung und Frau Stelter vom Familienstützpunkt zum Angebot des Stützpunktes stimmte der Marktgemeinderat einstimmig dem Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarung sowie der Kostenverteilung zu.
Für den Markt Altenstadt bedeutet das zum Stichtag 31.12.2024 eine Förderung in Höhe von 8.046 €/Jahr (bisher: 6.258 €/Jahr). Der Anteil der Kommunen liegt bei jährlich 6 € (bisher 7 €) pro unter 18-jährigen, also zum Stichtag 31.12.2024 bei 894 Kindern und Jugendlichen bei 5.364 €.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Richtlinien zur Förderung der Familienstützpunkte für fünf weitere Jahre bewilligt und bezuschusst die Maßnahme jährlich mit je 9 € (bisher 7 €) für unter 18-jährige, streicht dafür aber den jährlichen Sachkostenbeitrag an den Familienstützpunkt Illertissen in Höhe von 2.000 €.
Die neue Vereinbarung läuft ab dem 01.01.2025 und verlängert sich nach dem 31.12.2029 automatisch bei positivem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss.
| Nach den Ausführungen der Kämmerin Frau Pfisterer fasste der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse zu den Hebesätzen: | ||
| - | Grundsteuer A: | 640 v. H. (einstimmig) |
| - | Grundsteuer B: | 215 v. H. (mit 6 : 11 Stimmen abgelehnt); |
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| 210 v. H. (mit 15 : 2 Stimmen so beschlossen) |
| - | Gewerbesteuer: | 330 v. H. (einstimmig) |
Abschließend erließ der Marktgemeinderat einstimmig den vorgelegten Satzungsentwurf über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze als Satzung.