Anbringung einer Werbetafel (Wandtafel unbeleuchtet), Fl.Nr. 1232, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 95) mit einer Gesamtfläche von rund 11 m²
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss vertrat die Meinung, dass sich die Werbeanlage nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und zu einer massiven Störung des Ortsbildes führt. Weiterhin wurde eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Ablenkungen, insbesondere auf den südlich angrenzenden Kreuzungsbereich der St 2031/Untere Illereicher Straße befürchtet. Es wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zur Weiterbehandlung an den Marktgemeinderat zu verweisen, sofern er nicht zurückgezogen wird.
Bauvoranfrage zur Errichtung einer privilegierten Agri PV Anlage, kleiner 2,5 ha, Fl.Nr. 1047, Gemarkung Filzingen (Langäcker)
Zu der vorliegenden Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht erteilt, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und keine Privilegierung vorliegt. Des Weiteren wurde festgestellt, dass seitens des Marktes Altenstadt auch keine Bauleitplanung für das Vorhaben aufgestellt wird.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 55/1, Gemarkung Filzingen (Riedleweg)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme erteilt. Zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden die erforderlichen Zustimmungen erteilt: Dachneigung (22° anstatt 30° - 45°), Hauptfirstrichtung (Nord-Süd anstatt Ost-West), Kniestockhöhe (2,435 m anstatt 1,70 m), Überschreitung der festgesetzten GSF von 0,5 sowie Überschreitung der Baugrenze nach Osten bezüglich Garage.
Bau eines Stromspeicherparks auf Fl.Nr. 373/46, Gemarkung Untereichen (Im Gries)
Der Antrag wurde einstimmig zur Weiterbehandlung an den Marktgemeinderat verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst einen runden Tisch mit dem Antragsteller und den örtlichen Biogas- und Solarparkbetreibern zu suchen, um die offenen Fragen zu klären.
Neubau einer PV-Freiflächenanlage, Fl.Nrn. 515, 515/1 und 516, Gemarkung Altenstadt (Nähe Osterberger-/Lindenfeldstraße)
Zu dem geplanten Vorhaben wurde mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es wurde angeregt, als Sichtschutz eine entsprechende Randeingrünung zu fordern.
Umbau eines Zwei- in ein Sechsfamilienhaus, Fl.Nr. 54/3, Gemarkung Herrenstetten (Dorfstraße 27)
Das beantrage Vorhaben wurde augenscheinlich bereits umgesetzt und der Antragsteller deshalb zur Einreichung eines entsprechenden Bauantrages aufgefordert. Aus diesem Grund wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig abgelehnt.
Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 1386/2, Gemarkung Altenstadt (Admiralstraße 8 a)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Ebenso die Zustimmung zu der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Blumenweg (Walmdach mit 20° anstatt 28°)
Anbau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 1293/4 Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 13)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme ereilt.
Bauvoranfrage für Neubau eines Doppelhauses, Fl.Nr. 4, Gemarkung Herrenstetten (Bergenstetter Straße 7)
Zu der vorliegenden Bauvoranfrage wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, sofern folgende Punkte geklärt und entsprechend berücksichtigt werden: Zulässige Breite der Hofausfahrt in Bezug auf die Stellplatzsatzung des Marktes Altenstadt, Einhaltung der Abstandsflächen, Einfügegebot, kritische Ausfahrtssituation rückwärts auf die Bergenstetter Straße wegen landwirtschaftlichem Verkehr und Nahe zum Kindergarten.
Formlose Anfrage zur Anlegung von Padelplätzen auf dem Erbbaugelände des SV Filzingen, Fl.Nr. 1138, Gemarkung Filzingen (Seestraße 24)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss hat sich mit einer Gegenstimme gegen das Vorhaben auf dem Erbbaugelände des SV Filzingen ausgesprochen.
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Garage evtl. mit Carport, Fl.Nr. 1410, Gemarkung Altenstadt (Schillerstraße 18)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dass er sich den Neubau einer Garage samt Carport entlang der Ostseite des Grundstücks Schillerstraße 18 durchaus vorstellen könnte, sofern diese optisch schön gestaltet wird und die Garage/Carport der Gewerbe- bzw. (nach Umnutzung) Wohneinheit wieder zugewiesen werden.
Dem Ausschuss lag das Schreiben einer Untereicher Bürgerin vor, in dem diese den ungepflegten, lieblosen Zustand des Untereicher Friedhofs bemängelt. Vor allem moniert sie die verunkrauteten Wege um die Kirche und zwischen den Gräbern, den ungemähten Hang un schlägt vor, die frei gewordenen Grabstätten einheitlich zu bedecken. Weiterhin weist die Bürgerin auf die Unterhaltspflicht betreffend die Flächen außerhalb der Grabstätten hin, die laut Friedhofs- und Bestattungssatzung bei der Gemeinde liegt.
3. BGM Hubert Berger sicherte zu, dass er den Bauhof beauftragen wird, den Friedhof noch vor Allerheiligen entsprechend würdig herzurichten.
3. BGM Hubert Berger teilt hierzu mit, dass dem Büro Sieber bzw. der Gemeinde Unterroth seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass der Markt Altenstadt von der Planung nicht betroffen ist und dass der Markt Altenstadt am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden möchte.