Die Verwaltung weist alle Landwirte auf ihre Pflicht zur zeitnahen Reinigung der von ihnen bei der Feld- und Waldarbeit verschmutzten Radwege und Straßen hin.
Außerdem wird aus gegebenem Anlass dringend empfohlen, die Felder so anzulegen, dass die Rinnen nicht in Richtung Fahrbahn verlaufen oder eine entsprechende Querrinne vorzusehen, damit bei Starkregen die Erde nicht auf öffentlichen Grund gespült wird.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung im Falle eines Schadens die Landwirte regresspflichtig sind.
Verpächter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bitten wir, dies ihren Pächtern aufzutragen.