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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.10.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über die Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 21.09.2023:

• Sanierung Dach und Fassade der Liegenschaft Bahnhofstraße 1

Für die Zimmererarbeiten wurde die Firma Möst aus Altenstadt mit einer Auftragssumme von 87.520,22 € brutto beauftragt.

Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wurden an die Firma MN Gerüstbau aus Mindelheim mit einer Auftragssumme von 12.692,28 € brutto vergeben.

Die Spenglerarbeiten wurden an die Firma Albrecht aus Heimertingen mit einer Auftragssumme von 47.797,96 € brutto vergeben.

Mit den Betonschneidearbeiten zum Rückbau der Betondecke am Unterstand wurde die Firma BETO-TEC aus Buchloe mit einer Auftragssumme von 8.019,41 € brutto beauftragt.

Die Malerarbeiten wurden an die Firma Vetter aus Erolzheim mit einer Auftragssumme von 23.309,13 € brutto vergeben.

Sanierung Liegenschaft Illertisser Straße 22

Die Dämmarbeiten der obersten Geschossdecke wurde an die Firma Joser aus Jedesheim mit einer Auftragssumme von 16.385.17 € brutto vergeben.

• Vergabe eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für Feuerwehr Altenstadt

Der Marktgemeinderat beschloss, die Ausschreibung aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Ergebnisses aufzuheben. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle notwendigen Schritte zu veranlassen und die Beschaffung des MTW im Haushaltsplan 2024 zu berücksichtigen.

• Urkundengenehmigungen

Zu folgenden Urkunden erteile der Marktgemeinderat seine Zustimmung:

  • Grundabtretungsvertrag mit Vermessung betreffend eine Teilfläche zu ca. 7 m² á 130 € aus dem Grundstück Fl.Nr. 1531/21, Gemarkung Altenstadt (Ecke Egerländer Straße/Karlsbader Straße)
  • Kaufvertragsrückabwicklung aufgrund eines Versäumnisurteils betreffend Grundstück Fl.Nr. 1369/45, Gemarkung Altenstadt zu 859 m² (Oberbalzheimer Straße 2) zum Preis von 85.879,96 €.

Abschließend teilte 1. BGM Höß noch mit, dass im 3. Quartal 2023 keine Spenden zur Genehmigung durch den Marktgemeinderat eingegangen sind.

Vorstellung Strukturgutachten Wasserversorgung

Die öffentliche Trinkwasserversorgung betreibt der Markt Altenstadt in Eigenregie über einen Brunnen nahe am Illerkanal. Notfalls kann auf einen weiteren Brunnen im Ortsteil Filzingen als alternative Versorgungsmöglichkeit zurückgegriffen werden.

Für den weiteren Erhalt von staatlichen Zuwendungen (wie z. B. Brunnenbau) verlangt das Wasserwirtschaftsamt eine Strukturanalyse der öffentlichen Wasserversorgung in der neben einer Bestandsbewertung auch strukturelle Verbesserungen untersucht werden.

Der Markt Altenstadt hat das Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH beauftragt ein Strukturgutachten zu erstellen. Dieses stellte Frau Stefanie Brettschneider den Anwesenden vor. Das Ziel ist eine auch in Zukunft ausreichend Wassermenge in einwandfreier Qualität. Dabei sollen die örtlichen Wasservorkommen genutzt und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Alle Anwesen sollen an das öffentliche Netz angeschlossen und Wasserschutzgebiete müssen ausgewiesen werden. Weiterhin sollen die erforderlichen Maßnahmen nachhaltig und wirtschaftlich sein.

Derzeit werden in Altenstadt ca. 2.750 Haushalte mit Trinkwasser versorgt. Die jährliche Wasserabgabemenge beträgt rund 275.000 m³. Der Wasserpreis in Altenstadt liegt mit 1,40 €/m³ im Vergleich mit den Landkreisgemeinden unter dem Durchschnitt.

Da der Brunnen 1 Altenstadt nicht schützbar ist, wird der Ort schon seit längerem durch den Brunnen 2 versorgt. Hier darf eine jährliche Wassermenge von 255.000 m³ Wasser entnommen werden. Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis ist gültig bis 31.12.2024.

Der (Not-)Brunnen in Filzingen kommt im Regelfall nur vorübergehend zum Einsatz, wenn es beim Altenstadter Brunnen zu Problemen kommt. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für diesen Brunnen gilt noch bis zum 31.12.2023 und zwar für eine maximale Fördermenge von 50.000 m³.

Der Hochbehälter in Illereichen aus dem Jahr 2008 mit einem Fassungsvolumen von 2 x 1.000 m³, befindet sich laut Aussage von Frau Brettschneider sowohl baulich als auch technisch in einem sehr ordentlichen Zustand und gehört ebenfalls zur Wasserversorgungsanlage. Weitere Bestandteile der Wasserversorgung sind die Impfstellen in Filzingen und Herrenstetten sowie die UV-Anlage samt Trübungsmessung im Brunnen 2 Altenstadt.

Zur Organisation der Wasserversorgung stellte Frau Brettschneider fest, dass der Wasserwart und sein Stellvertreter die erforderliche technische Qualifikation haben. Ebenso liegen die notwendigen Betriebs- und Organisationshandbücher sowie ein aktueller Maßnahmenplan nach der Trinkwasserverordnung vor.

Das Büro Wassermüller hat eine Wasserbedarfsanalyse erstellt, die die zukünftige Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2037 (mit Sicherheitszuschlag) berücksichtigt.

Es wurde berechnet, dass bei einem gleichbleibenden durchschnittlichen Wasserbedarf die verkaufte Wassermenge von derzeit 274.582 m² im Jahr 2022 auf 333.000 m³ im Jahr 2037 ansteigen könnte.

Der Hochbehälter Illereichen ist aktuell und auch zukünftig ausreichend groß dimensioniert, jedoch ist eine ausreichende Förderung von Trinkwasser alleine über den Brunnen Altenstadt 2 dauerhaft nicht gesichert. Da hier Handlungsbedarf besteht, wird derzeit im Staatswald zwischen Filzingen und Kellmünz ein neuer Trinkwasserbrunnen gebaut.

Frau Brettschneider ging anschließend noch auf mögliche regionale Wasserverbunde ein. Diese wären z. B. denkbar mit Jedesheim im Norden bzw. Kellmünz im Süden.

Nachdem alle offenen Fragen durch Frau Brettschneider beantwortet wurden, teilte sie abschließend mit, dass im nächsten Schritt das Gutachten mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden muss.

Bauleitplanung "Im Tal", Filzingen, 6. Änderung; Vorstellung des Vorentwurfs

Der Bebauungsplan wurde ursprünglich erstellt, um die landwirtschaftliche Halle der Landwirtschaft Merkle, welche für das Holztransportunternehmen gewerblich genutzt wurde, zu legitimieren. Später dann wurde das Gewerbegebiet weiter in Richtung Norden entwickelt und die Firma Helmut Miller hat sich hier angesiedelt; Herr Miller hat sein Grundstück dann an die MAPAL-Guppe verkauft. Nachdem das Holztransportunternehmen Merkle von diesem Gewerbegebiet ins gegenüberliegende Gewerbegebiet Lindenmahd übersiedelt ist und ihr Grundstück an MAPAL verkauft hat, konnte die Firma MAPAL noch weitere Gewerbeflächen in diesem Gebiet sowie die im Norden angrenzende öffentliche Straße erwerben bzw. tauschen. Der Weg von Filzingen nach Illereichen wurde nach Westen an den Geh- und Radweg verlegt. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes ist nun notwendig, um die Planung an die Gegebenheiten anzupassen und um eine Fläche im Osten für Wohnen und Gewerbe im Osten zu erweitern.

1. BGM Wolfgang Höß begrüßte zu diesem Punkt Frau Daniela Saloustros vom Büro Kling Consult aus Krumbach. Diese erläuterte dem Gremium den Planentwurf, der einerseits die Bereinigung des alten Planes an die momentanen Gegebenheiten vorsieht und andererseits im Osten eine ca. 1,3 ha große Erweiterungsfläche vorsieht.

Auf Wunsch des Grundstückseigentümers soll die neu hinzukommende Fläche als Mischgebiet, Wohnbau- und Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Tiny-House (für Kleinhäuser mit einer maximalen Grundfläche von 55 m² je Einheit für die Fremdenbeherbergung und Ferienwohnungen usw.) ausgewiesen werden.

Im Gremium ergab sich zu der geplanten Kleinhaussiedlung eine ausführliche Diskussion. Grundsätzlich wird die Ausweisung für diesen Zweck zwar befürwortet, jedoch sprachen sich mehrere Räte gegen Gebäude auf Rädern, wie z. B. Mobilheime, Bauwagen und Zirkuswägen, aus. Die Gebäude sollten fest installiert und an Kanal, Wasser usw. angeschlossen werden. Eine Ausweisung für Fremdenbeherbergung und Ferienwohnungen soll ausgeschlossen werden. Auch wird kein Gemeinschaftsgebäude mit Duschen, WCs und Waschmaschinen gewünscht, da ein ständiger Wechsel der Bewohner für diese Fläche wird nicht positiv angesehen wird und ein Campingplatz-Charakter vermieden werden soll.

Von einem Mitglied des Marktgemeinderates wurde angesprochen, dass man bei dem Grundstückstausch der Flächen „Im Tal“ und „Lindenmahd“ zwischen der Gemeinde und dem neuen Grundstückseigentümer nicht davon ausgegangen ist, dass „Im Tal“ eine weitere Wohnbebauung vorgesehen wird. Da Wohnbauflächen teurer gehandelt werden als Gewerbeflächen müsste der Eigentümer eine Nachzahlung leisten. Dies sollte, bevor weitere Kosten für die Planung entstehen, geklärt werden.

Ein Marktgemeinderat wünschte, dass die Nutzung Windkraft für die ausgewiesene Fläche gestrichen wird, da dies dem Bürgerentscheid entgegenstehen würde. Auch sollte die Nutzungsmöglichkeit für eine Tankstelle nicht mehr zugelassen werden. Dies war seinerzeit für den dort ansässigen Betreiber des Heizölhandels vorgesehen, damit dieser eine Tankstelle bauen kann. Diesen Betrieb gibt es nicht mehr. Ebenso wünschte er, dass der neue Grüngürtel in der gleichen Breite weitergeführt wird, wie er im Süden bereits im Bebauungsplan vorhanden ist, um einen besseren Schutz der Wohnbebauung vor dem Gewerbe zu erreichen. Hier wäre der private Grundstückseigentümer gefordert.

Der vorhandene Wendehammer wird durch die Straßenverlängerung unnötig. Frau Saloustros stellte klar, dass diese Fläche nicht in öffentlicher Hand bleiben soll, sondern von dem privaten Investor als Parkplatz für die Tiny-House-Siedlung vorgesehen ist.

Ein Ratsgremium vertrat die Meinung, dass der neue verlängerte Weg in Richtung Nordost mit 6,50 m zu breit ist und verschmälert werden sollte, so dass nur ein Fahrzeug gleichzeitig den Weg befahren kann. Nachdem hier nur wenig Verkehr stattfinden wird, sei dies ausreichend.

1. BGM Höß fasste zusammen, welche Änderungen das Planungsbüro einarbeiten soll:

• keine Windkraftanlagen möglich,

• keine Tankstelle möglich,

• Auflassung des bestehenden Wendehammers und Ausweisung als private Parkfläche für die Kleinhaussiedlung,

• Verschmälerung der Verlängerung der Bgm.-Lang-Straße,

• Verbreiterung des Grüngürtels als Trennung zwischen WA und MI bzw. GE,

• kirchliche Bauten nur als Ausnahmegenehmigung,

• keine Beherbergungsbetriebe möglich,

• Minigebäude ortsfest,

• Tiny-House-Siedlung ausschließlich dem Wohnen dienend,

• keine Campingbeherbergung, sondern nur für dauerhaftes Wohnen.

Der Plan soll vor der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung entsprechend der besprochenen Punkte geändert und vom Marktgemeinderat freigegeben werden.

Abschließend billigte der Marktgemeinderat jeweils eistimmig den Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung sowie die Bebauungsplanänderung „Im Tal – südöstlicher Bereich“, jeweils mit der Maßgabe, dass die vorher genannten Änderungen in die Planung eingearbeitet.

Ebenfalls einstimmig wurde die frühzeitige Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanänderung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Flächennutzungsplanänderung „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ und Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“; Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

Frau Daniela Saloustros vom Ingenieurbüro Kling Consult erläuterte Punkt für Punkt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung sowohl der Flächennutzungsplanänderung als auch des Bebauungsplanes.

An dem Verfahren zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans wurden insgesamt 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon brachten lediglich die Autobahn GmbH des Bundes, die schwaben netz gmbh, das Staatliche Bauamt Krumbach sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Anregungen vor. 13 Stellen gaben keine Stellungnahme ab, weitere zehn gaben Stellungnahmen ab, äußerten jedoch keine Anregungen. Von Bürgern wurden keine Anregungen abgegeben.

Betreffend die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes wurden insgesamt 26 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Davon gaben zehn keine Stellungnahme ab. Acht Beteiligte gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen. Lediglich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Die Autobahn GmbH des Bundes, die schwaben netz gmbh, das Staatliches Bauamt Krumbach, die terranets bw GmbH, die Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH, das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth brachten Anregungen vor. Von Bürgern wurden keine Anregungen abgegeben.

Der Marktgemeinderat stimmte abschließend einstimmig der vom Büro Kling Consult vorgeschlagenen Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Flächennutzungsplanänderung zu.

Ebenfalls einstimmig und unter der Maßgabe, dass die redaktionellen/nachrichtlichen Ergänzungen/Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, erfolgte die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Auch der Beschluss über die vom Büro Kling Consult vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Erweiterung des Bebauungsplanes erfolge einstimmig.

Und auch Feststellung über die Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgte einstimmig und wiederum unter der Maßgabe, dass die redaktionellen/nachrichtlichen Ergänzungen/Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden.

Bebauungsplan "Bei den sechs Linden – 2. Änderung"; Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

Wegen der noch nicht abschließend geklärten Entwässerungs- und Geruchsthematik musste dieser Punkt vertagt werden.

Bebauungsplan "Asternweg 2" – 1. Änderung, für den Bereich östlich des Gartenweges; Ersuchen auf Einstellung des weiteren Bauleitplanverfahrens

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 14.07.2022 für die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 1296 und 1296/3, Gemarkung Altenstadt (Gartenweg) auf Wunsch des damaligen Eigentümers die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Asternweg 2“ für den Bereich östlich des Gartenwegs mit ggf. paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Mit E-Mail vom 28.09.2023 teilte nun Bevollmächtigte des früheren Eigentümers der vorgenannten Grundstücke mit, dass die neue Eigentümerin kein Interesse an einer Überplanung ihrer Flächen hat, weswegen um Einstellung des Bauleitplanverfahren nachgesucht wird.

Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, von der Verfolgung der weiteren Planung abzusehen und das Verfahren einzustellen, sofern der bisherige Grundstückseigentümer die bis dato angefallenen Kosten für die Bauleitplanung übernimmt.

Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2024

Die Realsteuerhebesätze des Marktes Altenstadt für das Haushaltsjahr 2023 betragen:

Grundsteuer A:

400 v.H.

Grundsteuer B:

350 v.H.

Gewerbesteuer:

330 v.H.

Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, im Haushaltsjahr 2024 den Realsteuerhebesatz für die Grundsteuer B auf 360 v.H. nach oben anzupassen und die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2023 festzulegen.

Der Marktgemeinderat sprach sich gegen die Erhöhung der Grundstücker B aus und beschloss einstimmig, die Realsteuerhebesätze auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2023 zu belassen.

Jugendzuschuss Feuerwehr

Die Feuerwehren erhalten jährlich einen Zuschuss für die Jugendarbeit in Höhe von 35 € pro Jugendmitglied. Jetzt sind zusätzlich Anträge von Feuerwehren der Ortsteile auf den Zuschuss zur Jugendarbeit für die Vereine in Höhe von 13 € pro Jugendmitglied eingegangen.

Damit würden die Feuerwehren insgesamt 48 € pro Jugendmitglied an Zuschüssen von der Marktgemeinde erhalten.

Die Verwaltung bat um Abklärung, ob der Zuschuss von 13 € für die Vereine auch den Feuerwehren neben dem Zuschuss von 35 € gewährt werden soll.

Der Marktgemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, den Feuerwehren nur den Jugendzuschuss in Höhe von 35 € pro Jugendmitglied zu gewähren.

Bestimmung von 2. Stellvertretern für die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung aus dem Markt Altenstadt

Termine zu den VG-Sitzungen werden meistens sehr kurzfristig festgelegt, da oftmals Dinge aufschlagen, die nicht lange geschoben werden können. Dies führt dazu, dass einzelne Mitglieder und deren Stellvertreter dann verhindert sind. Aus diesem Grund wurde von einem Mitglied der Gemeinschaftsversammlung angeregt, dass zukünftig pro Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung zwei Vertreter benannt werden sollen anstatt nur einem. So ist gewährleistet, dass für den Fall der Fälle der erste Stellvertreter durch einen zweiten Stellvertreter ersetzt werden kann.

Auf Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden wurde einstimmig beschlossen, dass die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt ab sofort durch Mitglieder des Marktgemeinderates Altenstadt wie folgt besetzt wird:

Die 2. Stellvertreter werden nur tätig, wenn das jeweilige Gremiumsmitglied und dessen 1. Stellvertreter verhindert sind. Der 2. Stellvertreter wird im Bedarfsfall vom 1. Stellvertreter davon benachrichtigt, dass er diesen vertreten muss.