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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Bauanträge

Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 919/1 Gemarkung Filzingen (Grabenstraße 2)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Nachtragsplanung: Unterkellerung Wohnhaus entfällt, Garage wird mit Treppenabgang unterkellert, Anbau im EG als Technikraum, Fl.Nr. 643/5 Gemarkung Altenstadt (Am Wiesenrain 8)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Der Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich Dachform Garage/Technikraum wurde zugestimmt.

Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 1539 und 1543/3 Gemarkung Altenstadt (Tiroler Straße 4)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Bauvoranfrage Umbau eines Wohnhauses von 3 Wohneinheiten zu 6 Wohneinheiten und Nutzung einer kleineren Wohneinheit als Ferienwohnung oder Monteurunterkunft, Fl.Nr. 1589/12 Gemarkung Altenstadt (Altmühlenweg 2)

Das Einvernehmen zum Einbau von 4 Wohnungen wurde mit 10 : 1 Stimmen erteilt.

Das Einvernehmen zum Einbau von 5 Wohnungen wurde einstimmig nicht erteilt.

Das Einvernehmen zum Einbau von 6 Wohnungen wurde einstimmig nicht erteilt.

Das Einvernehmen zum Einbau einer Monteurunterkunft wurde mit 3 Gegenstimmen erteilt.

Das Einvernehmen zum Einbau einer kleineren Wohneinheit als Ferienwohnung oder Monteurunterkunft wurde einstimmig verweigert, da der Einbau einer Ferienwohnung aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zulässig ist.

Das Einvernehmens zum Einbau einer weiteren Wohnung (also insgesamt dann 4 Wohneinheiten im Gebäude) sowie die Nutzung einer Wohnung davon als Monteurwohnung wurde einstimmig nur unter der Maßgabe erteilt, dass die für die insgesamt 4 Wohnungen benötigten Stellplätze auf dem Baugrundstück ausgewiesen werden müssen.

Bauvoranfrage Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Fl.Nr. 236/1 Gemarkung Untereichen (Tannenweg 1)

Es wurde mit 5 Gegenstimmen beschlossen, dem Vorhaben zuzustimmen, jedoch wurde angemerkt, dass die Parksituation als ungünstig angesehen wird und dass die vom Bahnkörper ausgehenden Immissionen zu berücksichtigen sind.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 55/1 Gemarkung Altenstadt (Josef-Christa-Straße)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Antrag Verlängerung Baugenehmigung Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 226/3 Gemarkung Untereichen (Ulmenweg 1)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

Bebauungsplan Nr. 4/2015-1. Änderung "für das Mischgebiet südlich der Rudolf-Diesel-Straße und östlich der Wilhelm-Walker-Straße; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Es wurde einstimmig beschlossen, dass man Kenntnis von der Bebauungsplanänderung hat und dazu angemerkt, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss. Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt.

Bebauungsplan Nr. 1/2025 "südlich der Siemensstraße zwischen Ulmer Straße und Robert-Koch-Straße"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Es wurde einstimmig beschlossen, dass man Kenntnis von der Bebauungsplanänderung hat und dazu angemerkt, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss. Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt. Die Stadt Illertissen ist aufzufordern, die Sicherung von Trinkwasservorkommen auf ihren eigenen Gemarkungen herbeizuführen.

Bebauungsplan Nr. 2/2025 "Badesee Au"; frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Es wurde einstimmig beschlossen, dass keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden.

Bebauungsplan Nr. 3/2024 "Ortskern Jedesheim"; Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange

Es wurde einstimmig beschlossen, dass man Kenntnis von der Bebauungsplanänderung hat und dazu angemerkt, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss. Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt.

Bitte des Kirchenverwaltungsvorstands Herrenstetten auf Verbesserung Beleuchtungssituation im Friedhof Herrenstetten

Es wurde einstimmig beschlossen, an der Beleuchtungssituation im Friedhof Herrenstetten nichts zu verändern, jedoch an den beiden Eingängen einen Hinweis anzubringen, dass das Betreten des Friedhofs bei Dunkelheit auf eigene Gefahr erfolgt.