Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ohne besondere Platzierung

Grundstücke, die nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, müssen eine Abwasserabgabe entrichten. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der zum 30.06.2024 gemeldeten Personenzahl (17,90 €/Person/Jahr).

Gemäß Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) ist die Kleineinleitung von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser abgabefrei, wenn

  1. es in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird und
  2. der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt oder nach Abfallrecht beseitigt oder nach Maßgabe der Klärschlammverordnung in der jeweils gültigen Fassung verwertet wird.

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer, deren Anwesen nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, die erforderlichen Entsorgungsnachweise nach Nr. 2 (z. B. Kopie Rechnung 2024 über die Grubenentleerung durch eine Fachfirma) bis zum 31.12.2024 (VG Altenstadt, Sachbearbeiterin: Frau Horber) vorzulegen, damit wir die Befreiung für die Abwasserabgabe 2024 berücksichtigen können.