Der Marktgemeinderat des Marktes Altenstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 den Entwurf zur 17.Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden – Erweiterung" und 2.Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 07.11.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt nordwestlich angrenzend an den Ortsteil "Illereichen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn.:646, 697 (Teilfläche), 698/1, 825, 826 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 06.12.2024 bis 13.01.2025 im Internet auf der Internetseite https://www.altenstadt-iller.de des Marktes Altenstadt veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2024 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 06.12.2024 bis 13.01.2025 im Rathaus des Marktes Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 07.11.2024 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: | |
| - | Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). |
| - | Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zu flächen- und energiesparenden Siedlungs- und Erschließungsformen und zur vorrangigen Nutzung vorhandener Potenziale der Innenentwicklung), des Landratsamtes Neu-Ulm, Sachgebiet Immissionsschutz (zu den Straßenverkehrslärmimmissionen der östlich gelegenen Bundesautobahn A7, zur Luftreinhaltung im Kontext der im Umfeld des Plangebiets vorkommenden landwirtschaftlichen Hofstellen, zur vorliegenden Machbarkeitsuntersuchung hinsichtlich der Geruchsbelastung durch die landwirtschaftliche Hofstelle und zur Erforderlichkeit einer vollständigen Immissionsprognose auf Basis der TA Luft 2021 zur Beurteilung der Geruchssituation), Untere Naturschutzbehörde (zur Beachtung der Vorschriften zum Umweltschutz des BauGB und der Erforderlichkeit eines Umweltberichtes, zur Erforderlichkeit von Aussagen zum speziellen Artenschutz, zur Beurteilung des Plangebietes hinsichtlich artenschutzrechtlich relevanter Strukturen, zur hierfür nicht ausreichenden Relevanzbegehung, zum Erhalt der vier Kastanienbäume und der im Südwesten vorkommenden alten Obstbäume), Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz (zur Erforderlichkeit einer Begründung, die sich mit den Themen des vorsorgenden Bodenschutzes, der Wasserversorgung, des Umgangs mit anfallenden Abwässern und einer Niederschlagswasserkonzeption auseinandersetzt), des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben), Bereich Landwirtschaft (zur Duldung von Staubimmissionen aus angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen, zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen von der nordwestlich befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle und vom innerhalb des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb) und des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth (zu Altlasten und nachsorgendem Bodenschutz, zur Aufnahme entsprechender Inhalte hierzu, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Nennung der im Gebiet vorkommenden Bodentypen und der Bewertung deren Bodenfunktionen, zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen des Bodens, zur Wasserversorgung und zur Abwasser- Niederschlagswasserbeseitigung). |
| - | Geruchsgutachten der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG in der Fassung vom 21.08.2024 (zu von der innerhalb des Plangebiets befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle ausgehenden Geruchsemissionen und zur Prüfung weiterer relevanter Betriebe, die zu Geruchsimmissionen beitragen können). |
| - | Baugrundgutachten der Kling Consult GmbH in der Fassung vom 28.06.2024 (zu durchgeführten Untersuchungen, den Ergebnissen der Untersuchungen und Untergrundbeurteilung und zu bautechnischen Folgerungen). |
| - | Rasterlärmkarten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 23.01.2023 (zur Bewertung und Berechnung (gemäß RLS-19) der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrslärmimmissionen der Bundesautobahn A7). |
| - | Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 04.11.2024 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen"). |
| - | Rechtskräftiger Bebauungsplan "Bei den sechs Linden" (1.Änderung) der Marktgemeinde Altenstadt, Plannummer: 111-7525-031-1, rechtsverbindlich seit 30.06.2011. |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.