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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Bekanntgaben

2. BGM Konstantin Zanker informierte über die Beschlüsse aus den vergangenen nicht öffentlichen Sitzungen:

Marktgemeinderat vom 19.09.2024

Vergaben Bleiche, Erlangerhaus, Rathaus

  • Planungsleistung Energiekonzept

Der Marktgemeinderat legte einstimmig fest, dass für die Bleiche und das Erlangerhaus ein autarkes Heizsystem ohne Einbeziehung des Rathauses installiert werden soll. Die Firma CWE GmbH aus Illereichen wurde beauftragt, für diese Lösung ein Angebot erarbeiten. Die Verwaltung wurde ermächtigt, dieses in Auftrag zu geben.

  • 3D Laservermessung und ggf. 360 Grad Foto Rundgang

Entgegen der Empfehlung des Projektbüros wurde einstimmig beschlossen, der Firma JaKo Baudenkmalpflege GmbH aus Rot an der Rot lediglich den Auftrag für die angebotene Bestandsaufnahme in Form einer 3D Laserscanvermessung für die Neue Bleiche in Höhe von 2.526,73 € brutto in Auftrag zu geben. Auf die beiden 360 Grad Foto Rundgänge für die Bleiche und das Erlangerhaus (Kosten 1.218,00 € brutto) wurde verzichtet.

Während der Sommerpause wurden von der Verwaltung (bis maximal 10.000 €) folgende Vergaben getätigt:

  • Neuentwurf/Umplanung Gründungskonzept, Fortführung Bestands- und Schadenskartierung, Bauzustandssicherung

Die Vergabe erfolgte jeweils auf Stundenbasis an das Büro Kayser + Böttges Barthel + Maus aus München. Die Stundensätze betragen: Projektleiter 98 €/Std., Mitarbeiter/Ingenieur 87,50 €/Std., Technische Zeichner 75 €/Std., jeweils netto.

  • Geotechnische Beratung für Neue Bleiche und Erlangerhaus

Den Auftrag erhielt die Geotechnische Ingenieur GmbH aus Augsburg zum Preis von 7.556,15 € brutto.

  • Bauteilöffnungen im Erlangerhaus

Die Vergabe erfolgte zum Preis von Preis von 1.594,60 € brutto an die JaKo Baudenkmalpflege GmbH aus Rot an der Rot.

Urkundengenehmigungen

Der Marktgemeinderat hat zu folgenden Urkunden seine Zustimmung hinsichtlich der Städtebausanierungssatzung erteilt:

  • Kaufvertrag betreffend die Veräußerung des Sondernutzungsrechts an den oberirdischen Stellplätzen ST1, ST2, ST3 und ST4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361/11, Gemarkung Altenstadt (Hindenburgstraße 10 a).
  • Überlassung eines Miteigentumsanteils (WE-Einheit Nr. 5) an dem Grundstück Fl.Nr. 1111, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 54, 54a, 54 b).

Bau-, Werks- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2024

  • Beschaffung eines Kipp-Anhängers für den Bauhof

Es wurde beschlossen, bei der Firma SIGG in Bad Wurzach einen Kipp-Anhänger zum Preis in Höhe von 13.236,37 € brutto zu beschaffen.

  • Vergabe Entsorgung Straßenkehricht

Der Auftrag für die Entsorgung von ca. 140 m³ Straßenkehricht wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf, zum Preis von 76,00 €/t netto zuzüglich 90,00 €/Std. netto Belade-/Standzeit (Sattel LKW) vergeben.

  • Abschluss eines Gasliefervertrages für die gemeindlichen Liegenschaften

Der Gasversorgungsvertrag mit der Energie Schwaben für die gemeindlichen Liegenschaften Rathaus, Grambhilerhaus, Kantine, Feuerwehrhäuser Altenstadt, Filzingen und Illereichen, Kindergarten Untereichen, Mehrfamilienhäuser Armin-Winkle-Straße 4 und Bahnhofsbrühl 4, 6, 12 und 14 in Altenstadt sowie Illertisser Straße 22 und 24 in Untereichen läuft zum 31.12.2024 aus. Es wurde beschlossen, den neuen Gasversorgungsvertrag für die betreffenden Liegenschaften des Marktes Altenstadt für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2028 beim günstigsten Bieter, der Energie Schwaben, zum Preis von 4 ct/kWh abzuschließen.

Sachstandsbericht Sanierung Bleiche

Zu diesem Punkt begrüßte 2. BGM Konstantin Zanker Herrn Hiller vom Architekturbüro Beer Bembé Dellinger sowie Herrn Dobrzanski von die-grille Landschaftsarchitekten.

Herr Hiller führte aus, dass mittlerweile für die Bleiche ein Denkmalsprechtag stattgefunden hat. Im historischen Saal hat das Landesamt für Denkmalpflege die Fachwerkwand noch nicht freigegeben, Wandreste müssen noch entfernt werden. Im Gebälk wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, der nochmal genau untersucht werden muss.

Mittlerweile konnte nach Untersuchungen von Fachfirmen ein Fachkonzept für die Gründungen ausgearbeitet bzw. angepasst werden. Minimalinvarsiv soll durch Injektionen der Boden gepresst und damit das Gebäude gut unterfangen werden, um die Tragfähigkeit sicherzustellen.

Im Erlanger Haus kann mit einem geringen Eingriff in die Substanz die Gründung wirtschaftlich durchgeführt werden. Um den gesamten Kostenstand darstellen zu können fehlt noch die Sanierung des Anbaus. Hier schlägt er vor, die Sanierung auf ein Minimum runterzufahren und nur das Nötigste zu machen. Die Räumlichkeiten könnten dann als Technikflächen genutzt werden. In der nächsten Sitzung sollen die möglichen Energiekonzepte vorgestellt und verglichen werden. Wenn festgelegt wird, welche Haustechnik zur Ausführung kommt, kann die Kostenplanung erstellt werden. Außerdem teilt Herr Hiller noch mit, dass im abgemauerten Kniestock ein historischer Leuchter gefunden wurde. Dieser wurde bereits vom Denkmalamt überprüft, der Fund stellt jedoch kein Hindernis zur weiteren Sanierung dar.

Herr Dobrzanski führte aus, dass die Planung der Freianlagen von zwei Themen abgeleitet wurde, nämlich dem Bleichen der Stoffe Ende des 18. Jahrhunderts, das sich in der Anlage durch Beetstreifen mit Stauden und Wiesenflächen wiederfinden soll und die damalige Nutzung der jüdischen Gärten. Seitlich des Mühlbachs könnte ein gewünschtes Kneippbecken Platz finden. Diese zeitnahe Entscheidung wäre für die Kostenberechnung relevant.

In der folgenden Diskussion sprach sich das Gremium gegen die Installation eines Kneippbeckens an dem vorgesehenen Platz aus.

Anschließend führte Herr Dobrzanski die Möglichkeiten der Bepflasterung aus. Für Wege und Flächen regte er Schotterrasen für große, frei nutzbare Flächen an sowie Platten als Trittsteine zum Mühlbachufer. Auf den Terrassenflächen sollen Pflastersteine gesetzt werden. Bei kleineren Flächen würde er gerne die Streifenthemen wieder aufgreifen und schlug eine Kombination von großen und kleineren Platten bzw. Steinen vor.

Weitere Vorgehensweise Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Herr Maslowski vom gleichnamigen Architekturbüro führte aus, dass ab August 2026 jedem Kind der ersten Jahrgangsstufe Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung zusteht. Bis 2029 wird der Anspruch auf alle Grundschulklassen ausgedehnt. Das Landratsamt Neu-Ulm berechnet bis zum Schuljahr 2030/31 13 - 16 Klassen, somit müssen 130 Betreuungsplätze für die Grundschule Altenstadt vorgehalten werden. Bei der berechneten Klassenanzahl ist das Schulgebäude komplett belegt, ohne das Räume für die Mittagsbetreuung zur Verfügung stehen. Herr Maslowski stellte die zwei möglichen Varianten der Betreuung dar. Bei der Einrichtung eines Horts ist die Betreuung auch in den Ferienzeiten gesichert, die Räumlichkeiten hierzu müssen nicht im Schulgebäude untergebracht sein. Hierfür ist jedoch eine größere Fläche vorgeschrieben und somit auch kostenaufwendiger in der Herstellung.

Für die Sicherung der Betreuungsplätze in Form einer Mittagsbetreuung wäre aufgrund der gesetzlichen Flächenvorschriften u.a. die Nutzung des Mehrzweckraums im 3-Schicht-Betrieb möglich. Hier wäre allerdings ein zusätzlicher kleiner Anbau für die Essensausgabe notwendig, da die Küche aufgrund der beengten Zugangsverhältnisse für so viele Kinder nicht nutzbar ist. Diese Variante wäre jedoch nur möglich, wenn die derzeit genutzten Klassenzimmer nicht für den Schulbetrieb erforderlich werden. Alternativ käme ein Neubau für die Mittagsbetreuung in Form eines zweistöckigen Gebäudes auf dem Schulgelände in Frage.

Bauantrag zur Anbringung einer Werbetafel (Wandtafel unbeleuchtet), Fl.Nr. 1232, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 95)

Es wurde eine wandmontierte Werbetafel mit einer Gesamtfläche von rund 11 m² beantragt. Da das Vorhaben außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung liegt, unterliegt dieses den Regelungen der Bayerischen Bauordnung und damit der Genehmigungspflicht.

Gegen das Vorhaben bestanden seitens der Verwaltung erhebliche Bedenken in folgenden Punkten:

- Die Werbeanlage fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und führt zu einer massiven Störung des Ortsbildes.

- Es ist von einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Ablenkungen auszugehen insbesondere auf den südlich angrenzenden Kreuzungsbereich der St 2031/Untere Illereicher Straße.

In seiner Sitzung am 10.10.2024 hat der Bau-, Werks- und Umweltausschuss beschlossen, dem beantragten Vorhaben aus den vorgenannten Gründen kein Einvernehmen zu erteilen und - soweit der Antrag vom Antragsteller nicht zurückgezogen wird - den Antrag zur Weiterbehandlung an den Marktgemeinderat zu verweisen. Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass der eingereichte Bauantrag aufrechterhalten und nicht zurückgezogen wird. Der Marktgemeinderat erteilte aus vorgenannten Gründen kein Einvernehmen.

Änderung der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen“, Kreisverkehr St 2031, OT Filzingen - 1. Änderung“, „Gewerbegebiet Lindenmahd - Erweiterung, OT Filzingen“ bzgl. externer naturschutzfachlicher Ausgleichsfläche, Markt Altenstadt, Ortsteil Filzingen;

Abwägung zu den Stellungnahmen und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits-/Behördenbeteiligung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss

Folgende Behörde brachte Anregungen vor:

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben)-Mindelheim, Schreiben vom 17. September 2024

Rund 300 m südlich befindet sich die landwirtschaftliche Hofstelle mit Milchviehstall, Güllegrube und Fahrsiloanlage von Herrn Herbert Mathias Kanz (Hans-Jehle-Weg 2, 89281 Altenstadt). Rund 500 m westlich befindet sich die landwirtschaftliche Hofstelle der Heilbachhof GbR (Dattenhauser Str. 1, 89281 Altenstadt) mit Milchviehstall und Biogasanlage.

Beide Betriebe dürfen aus landwirtschaftlicher Sicht nicht in ihrer betrieblichen Entwicklung beeinträchtigt werden.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

Der Marktgemeinderat beschloss, die Anregungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beeinträchtigung der betrieblichen Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die geplanten ökologisch aufwertenden Maßnahmen wurde vorliegend nicht gesehen. An der Ausgleichsfläche wird weiterhin festgehalten. Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat die „Änderung der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Lindenmahd, OT Filzingen“, Kreisverkehr St 2031, OT Filzingen - 1. Änderung“, „Gewerbegebiet Lindenmahd - Erweiterung, OT Filzingen“ bzgl. externer naturschutzfachlicher Ausgleichsfläche, Markt Altenstadt, Ortsteil Filzingen“ in der Fassung vom 25. Juli 2024 als Satzung. Die Verwaltung wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dem Markt Altenstadt wurde nun die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

In dieser Teilfortschreibung wird dem Markt Altenstadt keine Möglichkeit zur Nutzung von Windkraft gegeben. Nach kurzer Diskussion forderte der Marktgemeinderat Altenstadt die erneute Prüfung des Sachverhalts und möchte genau ermittelt haben, ob nicht doch eine Möglichkeit zum Bau von Windkraftanlagen besteht.

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/3. Quartal 2024

Beim Markt Altenstadt ist im 3. Quartal 2024 eine Geldspende in Höhe von 200 € eingegangen. Es handelt sich dabei um eine Spende für die Marktbus-Werbung für das Jahr 2024. Sachspenden sind keine eingegangen. Der Marktgemeinderat beschloss die Annahme der genannten Spenden.