Anbringung einer Werbetafel (Wandtafel unbeleuchtet), Fl.Nr. 1232, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 95)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss lehnte das Einvernehmen einstimmig ab, da sich die Werbeanlage nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und davon ausgegangen wird, dass der Straßenverkehr, insbesondere auf den südlich angrenzenden Kreuzungsbereich der St 2031/Untere Illereicher Straße, erheblich gefährdet wird.
Bauvoranfrage zur Errichtung einer privilegierten Agri PV Anlage, kleiner 2,5 ha, Fl.Nr. 1047, Gemarkung Filzingen (Langäcker)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig nicht erteilt, da keine Privilegierung vorliegt. Des Weiteren wurde festgestellt, dass seitens des Marktes Altenstadt auch keine Bauleitplanung für das Vorhaben aufgestellt wird.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1044/6, Gemarkung Filzingen (Riedleweg)
Der Bau-, Werks- und erteilte mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen. Zu den genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hofackerweg (Dachneigung 22° anstatt 30° - 45°; Hauptfirstrichtung Nord-Süd anstatt Ost-West, Kniestockhöhe 2,435 m anstatt 1,70 m, Überschreitung der festgesetzten GSF von 0,5, Überschreitung der Baugrenze nach Osten bezüglich Garage) wurden die erforderlichen Zustimmungen erteilt.
Bau eines Stromspeicherparks auf Fl.Nr. 373/46, Gemarkung Untereichen (Im Gries)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss verwies den Antrag einstimmig zur Weiterbehandlung an den Marktgemeinderat und beauftragte die Verwaltung, zunächst einen runden Tisch mit dem Antragsteller und den örtlichen Biogas- und Solarparkbetreibern zu suchen, um die offenen Fragen zu klären.
Neubau einer PV-Freiflächenanlage, Fl.Nrn. 515, 515/1 und 516, Gemarkung Altenstadt (Nähe Osterberger-/Lindenfeldstraße)
Da sich das Vorhaben innerhalb des 200 m Korridors entlang der BAB 7 befindet, ist es privilegiert. Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht notwendig. Der Bau-, Werks- und erteilte mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben und regte an, als Sichtschutz eine entsprechende Randeingrünung zu fordern.
Umbau eines Zwei- in ein Sechsfamilienhaus, Fl.Nr. 54/3, Gemarkung Herrenstetten (Dorfstraße 27)
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Der erforderliche Stellplatznachweis liegt vor, allerdings kommt es bereits jetzt schon zu nicht akzeptablen Parksituationen im angrenzenden öffentlichen Straßenraum. Nachdem die Nutzungsänderung bereits erfolgt ist, wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Errichtung der Stellplätze umgehend unter Fristsetzung bis spätestens 30.04.2025 zu erfolgen hat. Des Weiteren wurde angeregt, in der Dorfstraße ein Parkverbot auszuweisen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte nach einer ausführlichen Diskussion das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht.
Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 1386/2, Gemarkung Altenstadt (Admiralstraße 8 a)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen und stimmte den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Blumenweg zu.
Anbau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 1293/4 Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 13)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme erteilt.
Bauvoranfrage für Neubau eines Doppelhauses, Fl.Nr. 4, Gemarkung Herrenstetten (Bergenstetter Straße 7)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen einstimmig in Aussicht, sofern folgende Punkte geklärt und entsprechend berücksichtigt werden: Zulässige Breite der Hofausfahrt in Bezug auf die Stellplatzsatzung des Marktes Altenstadt, Einhaltung der Abstandsflächen, Einfügegebot, kritische Ausfahrtssituation rückwärts auf die Bergenstetter Straße wegen landwirtschaftlichem Verkehr und Nahe zum Kindergarten.
Formlose Anfrage zur Anlegung von Padelplätzen auf dem Erbbaugelände des SV Filzingen, Fl.Nr. 1138, Gemarkung Filzingen (Seestraße 24)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss und sprach sich mit einer Gegenstimme gegen das Vorhaben aus.
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Garage evtl. mit Carport, Fl.Nr. 1410, Gemarkung Altenstadt (Schillerstraße 18)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss beschloss einstimmig, dass er sich den Neubau einer Garage samt Carport entlang der Ostseite des Grundstücks Schillerstraße 18 durchaus vorstellen kann, sofern diese optisch schön gestaltet wird und die Garage/Carport der Gewerbe- bzw. (nach Umnutzung) Wohneinheit wieder zugewiesen werden.
Pflegezustand des Untereicher Friedhofs; Schreiben einer Bürgerin
3. BGM Hubert Berger verwies auf das Schreiben einer Bürgerin, in dem diese den ungepflegten, lieblosen Zustand des Untereicher Friedhofs bemängelt und darauf verweist, dass die Unterhaltspflicht außerhalb der Grabstätten laut der Friedhofs- und Bestattungssatzung Sache der Friedhofsverwaltung ist. Vor allem die Wege um die Kirche und zwischen den Gräbern seien verunkrautet, der Hang sei nicht gemäht und die frei gewordenen Grabstätten sollten einheitlich bedeckt werden.
2. BGM Berger sicherte zu, dass er den Bauhof damit beauftragen wird, den Friedhof noch vor Allerheiligen entsprechend würdig herzurichten.
Flächennutzungsplan-Änderung und Aufstellung Bebauungsplan Wohngebiet "Unterroth-West"
3. BGM Hubert Berger informiert darüber, dass dem Planungsbüro Sieber bzw. der Gemeinde Unterroth seitens der Verwaltung bereits mitgeteilt wurde, dass der Markt Altenstadt von der Planung nicht betroffen ist und von einer weiteren Beteiligung des Marktes Altenstadt abgesehen werden soll.