Aufnahme von zwei Darlehen:
Der Marktgemeinderat hat mit einer Gegenstimme beschlossen, bei der Raiffeisenbank Schwaben Mitte eG ein Ratendarlehen in Höhe von 1.400.000 €, mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2045, einer Zinsbindung von 10 Jahren (30.06.2035) und einem Zinssatz von 3,22 % aufzunehmen.
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, bei der Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen ein Festbetragsdarlehen in Höhe von 100.000 €, mit einer Laufzeit und einer Zinsbindung bis zum 30.09.2028 und einem Zinssatz von 2,52 % aufzunehmen.
Stellenmehrungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Die zusätzlichen Personalstunden von 69,25 Wochenstunden in den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden vom Marktgemeinderat einstimmig genehmigt, jedoch mit der Auflage, dass die Gebühren im 1. Quartal 2026 erhöht werden.
Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung Bebauungsplan Hofackerweg
Auf Grundlage des Angebotes des Planungsbüros Kling Consult aus Krumbach, das mit einer Summe in Höhe von 18.075,86 € brutto endet, wurde einstimmig beschlossen, dieses Büro mit der Planung der Bebauungsplanerweiterung Hofackerweg zu beauftragen. Die Kosten werden entsprechend der überplanten Quadratmeterzahl im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit den Grundstückseigentümern verrechnet.
Vergabe einer Stützmauer an der Danziger Straße
Der Marktgemeinderat hat den Auftrag für den Neubau der Stützmauer in der Danziger Straße, auf Höhe der Anwesens Admiralstraße 2, einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Wild aus Berkheim, gemäß Angebot in Höhe von 66.755,82 € brutto, vergeben.
Nutzungsvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb eines Batteriespeichersystems für den Neubau eines Großbatteriespeichers durch die Firma Schmid & Brugger auf einer ca. 4.000 m² großen Teilfläche aus Fl.Nr. 182, Nähe Kraftwerk Untereichen
Der Marktgemeinderat hat der Nutzungsvereinbarung vom 04.09.2025 vollinhaltlich zugestimmt.
Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Stromspeicher südlich der Werkstraße; Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Frau Iris Haas vom Büro Zint und Häußler aus Neu-Ulm erläuterte kurz Punkt für Punkt den Sachverhalt.
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat daraufhin einstimmig beschlossen, die aufgeführte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Art und Weise durchzuführen. Des Weiteren stellte er die Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 09.09.2025 fest und beschloss den Bebauungsplan, ebenfalls in der Fassung vom 09.09.2025, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Stromspeicher Fl.Nr. 373/46, Untereichen; Feststellungs- und Satzungsbeschluss
Frau Iris Haas vom Büro Zint und Häußler aus Neu-Ulm wies darauf hin, dass die Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan - bis auf die des Wasserwirtschaftsamtes - mit denen des zuvor behandelten Bebauungsplans Stromspeicher südlich der Werkstraße identisch sind. Aus diesem Grund ging sie hier nur noch auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ein.
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat daraufhin einstimmig beschlossen, die aufgeführte Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen in der vorgeschlagenen Art und Weise durchzuführen. Des Weiteren stellte er die Flächennutzungsplanänderung mit Stand vom 10.09.2025 fest und beschloss den Bebauungsplan, ebenfalls in der Fassung vom 10.09.2025, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Bebauungsplan Nr. 5/2025 "Illerleite - Mitte" der Stadt Illertissen
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass er von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Illerleite - Mitte“ für den Bereich zwischen Vöhlinstraße, Auf der Point, östliche Weiherstraße, Friedhofstraße und östlich Kneippweg in Illertissen Kenntnis hat. Dazu wurde angemerkt, dass durch die Schaffung und Erweiterung von Baugebieten im Bereich der Stadt Illertissen diese auch für die notwendige Erweiterung der Trinkwasserversorgung sorgen muss. Das Wasserschutzgebiet Jedesheim liegt teilweise auf Flächen der Gemarkung Herrenstetten, wodurch eine weitere bauliche Entwicklung der Stadt Illertissen den Markt Altenstadt in seiner baulichen Entwicklung einschränkt.
Kommunalwahl 2026 - Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertretung
Der Marktgemeinderat berief einstimmig folgende Personen:
| Wahlleiter | Stellvertreter |
| Baumgärtner Norbert | Fink Johann |
Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Kommunalwahl 2026 - Bildung eines Wahlausschusses
Der Marktgemeinderat schlug dem Wahlleiter zur Berufung in den Wahlausschuss einstimmig folgende Personen vor:
| Mitglied Wahlausschuss | Stellvertreter |
| Blum Klaus | Ranz Klaus-Peter |
| Koch Annika | Zanker Peter |
| Daumüller Stefan | Lang Erwin |
| Brugger Tobias | Dolp Michael |
Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm ab 01.01.2026 - Festlegung Zuschüsse Windelsack, Stoffwindel, Pflegebedürftige
Nach einer ausführlichen Diskussion fasste der Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:
Einstimmig wurde beschlossen, an Familien mit Kleinkindern bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 jährlich pro 4 Wochen einen Mehrbedarfssack (8 €) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss, an Familien mit Kleinkindern, die zum Wickeln ihrer Kinder Stoffwindeln verwenden, bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 jährlich pro 4 Wochen einen Zuschuss in Höhe der Kosten eines Mehrbedarfssacks (8 €) zu gewähren, wurde mit 13 Gegenstimmen abgelehnt.
Hingegen wurde der Vorschlag, an Familien mit Kleinkindern, die zum Wickeln ihrer Kinder Stoffwindeln verwenden, bis zur Vollendung von 2 ½ Jahren auf Antrag und nach Vorlage der begründeten Unterlagen, ab 01.01.2026 wie bisher jährlich pro Monat einen Zuschuss in Höhe von 4,20 € zu gewähren mit einer Gegenstimme so beschlossen.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/3. Quartal 2025
Der Marktgemeinderat beschloss die Annahme der drei Geldspenden in Höhe von insgesamt 4.243,04 €.