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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.11.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über die Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023:

Vorstellung Vorentwurfsvarianten Parkplätze beim Rathaus

Nach der Vorstellung der verschiedenen Planentwürfe wurde festgelegt, dass sich der Bürgermeister nun zunächst mit dem westlichen Anlieger des Parkplatzes in der Hindenburgstraße in Verbindung setzen wird. Unabhängig davon soll bei der Kommunalberatung die Städtebau angefragt werden, ob der Markt Altenstadt für diese Maßnahme Städtebau-Fördermittel bekommen kann.

Urkundengenehmigungen

Zu folgenden Urkunden erteile der Marktgemeinderat seine Zustimmung:

  • Grundabtretungsvertrag nach Vermessung, betreffend den Erwerb eines weiteren, neu vermessenen Grundstücksstreifens (Fl.Nr. 1705/3, Gemarkung Herrenstetten, Gehweg) entlang des Grundstücks Heilbachstraße 4 zu 27 m² á 25 €.
  • Kaufvertrag betreffend den Erwerb der in der Gemarkung Filzingen gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nrn. 1128 „Lindenmahd“ zu 15.080 m² á 65 €/m² [=980.200 €] und 1064 „Riedle“ zu 12.979 m² á 8 €/m² [= 103.832 €] also insgesamt 1.084.032 €.
Kalkulation der Müllgebühren für den Erhebungszeitraum 2024 bis 2025

Die aktuelle Gebührenkalkulation für den Erhebungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 ergibt eine Gebühr je Liter in Höhe von 1,79 €. (Bisherige Gebühr: 1,94 €/Liter.) Ursächlich für die niedrigere Gebühr ist das höhere Gebührenaufkommen durch eine deutlich höhere Verbrauchsmenge aufgrund mehr ausgegebener Mülltonnen.

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat aufgrund der aktuellen Müllgebührenkalkulation einstimmig beschlossen, die Müllgebühren für den oben genannten Erhebungszeitraum wie folgt festzusetzen:

60 l-Tonne

107,28 €

80 l-Tonne

143,04 €

120 l-Tonne

214,56 €

240 l-Tonne

429,12 €

7. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt

Aufgrund der Änderung der Müllgebühren musste auch die Müllgebührensatzung entsprechend angepasst werden. Der Marktgemeinderat hat die 7. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Altenstadt als Satzung beschlossen.

Erlass einer Einfriedungssatzung

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 29.06.2023 wurde durch einen Gemeinderat angeregt, das Thema „Einfriedungssatzung“ für den Markt Altenstadt aufzugreifen. Ziel dieser Satzung soll es sein, festzulegen, welche Arten von Einfriedungen zulässig sind. Insbesondere soll durch diese Regelungen die „Schlauchbildung“ und der Tunneleffekt an Straßen möglichst verhindert werden und es soll eine offenere Bauweise erreicht werden.

Im Gremium gab es zu diesem Punkt eine längere Diskussion. Es soll nun zunächst nochmals intern in den Fraktionen darüber beraten werden, ob eine Einfriedungssatzung erlassen werden soll und wenn ja, welche Festsetzungen diese enthalten soll. Anschließend soll der Punkt ggf. nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Antrag auf Einbeziehung und Überbauung einer Teilfläche des gemeindlichen Flurwegs Fl.Nr. 118, Gemarkung Untereichen, im Rahmen der Erstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für die geplante PV-Freiflächenanlage

Der Marktgemeinderat hat, für den Fall, dass das Verfahren zur Erstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans PV-Freiflächenanlage in Untereichen erfolgreich sein sollte, einstimmig in Aussicht gestellt, den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 118 einzuziehen und diese Fläche für die Mitnutzung der PV-Anlage zur Verfügung zu stellen.

Antrag der Anlieger auf Sanierung der Sommerstraße in Illereichen

Aufgrund eines Anliegerantrags hat die Verwaltung geprüft, ob für die Sommerstraße ein Erschließungsbeitrag abgerechnet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass eine rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen in diesem Fall nicht möglich ist, da die 25-Jahres-Frist des Art. 5a Abs. 7 KAG bereits eingetreten ist.

Aufgrund dieser Sachlage hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, die Sommerstraße nicht endgültig auszubauen, sondern lediglich die Straßenoberfläche so zu sanieren, so dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und dem Bau- Werks- und Umweltausschuss zur Vergabe vorzulegen.

Zuschussantrag des ESSV Filzingen für die neue Gymnastikhallen-Eingangstüre und den Bodenbelag im Hauseingang

Es wurde einstimmig beschlossen, dem ESSV Filzingen von den Gesamtkosten für die neue Hallen-Eingangstüre einen Zuschuss in Höhe von 10 % (= 473,63 €) zu gewähren. Dies gilt ebenfalls für die Bodenlegearbeiten im Eingangsbereich der Halle mit geschätzten Kosten in Höhe von 600 €.

Antrag des ESSV Filzingen auf Einbau einer Stromzähleranlage im ESSV-Heim zur separaten Zählung des Abgangs zum Naherholungsgebiet (Kiosk und Wasserwachtsgebäude)

Das Wasserwachtsgebäude und der Kiosk im Filzinger Naherholungsgebiet haben derzeit keinen separaten Stromanschluss und werden derzeit aus dem Vereinsheim vom ESSV heraus gespeist. Die Stromkosten werden am Jahresende mit dem Markt Altenstadt verrechnet. Seit der Kiosk erweitert wurde, sind dort mehr Elektrogeräte angeschlossen, wodurch die Stromkosten extrem gestiegen sind. Dies schlägt sich auch in den Abschlagszahlungen des ESSV nieder. Der Verein geht momentan mit circa 2.500 €/Jahr in Vorleistung. Zudem ist ein Weiterverkauf von Strom laut Stromanbieter nicht zulässig und der Stromversorger fordert auf Grund des hohen Stromverbrauchs einen elektronischen Zähler.

Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, im ESSV-Heim eine separate Stromzähleranlage für den gemeindlichen Kiosk und das Wasserwachtsgebäude einbauen zu lassen. Der Auftrag hierfür wurde, gemäß Angebot in Höhe von 4.572,40 € brutto, an die Firma Elektro Stöhr aus Filzingen vergeben.

Abrechnung VHS-Hallenmiete des ESSV Filzingen für die Jahre 2015 bis 2023

Der Vereinsvorstand hat beantragt, diesen Punkt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Der Marktgemeinderat hat diesem Antrag mit drei Gegenstimmen zugestimmt.