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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Schlossfeld Illereichen" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Schlossfeld Illereichen" sowie die parallele Flächennutzungsplanänderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan jeweils in der Fassung vom 26.01.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen sowie die Flächennutzungsplanänderung festgestellt.

Maßgebend sind die Bebauungsplanzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie die Zeichnung der Flächennutzungsplanänderung die und die Begründungen jeweils in der Fassung vom 26.01.2022.

Auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Altenstadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Die Verletzung oder der Mangel ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt während der Dienststunden geltend zu machen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese und über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarpark Schlossfeld Illereichen" rechtskräftig.

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann beim Markt Altenstadt im Rathaus während den Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Markt Altenstadt
Gez.: Wolfgang Höß, 1. Bürgermeister