Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt, Landkreis Neu-Ulm, vom 18.09.2009 i. d. F. v. 22.10.2021 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 u. 2 erhält folgende Neufassung:
„(1) Die Gebühr für die Nutzung der abfallwirtschaftlichen Anlage des Marktes nach § 3 Abs. 1 unter Verwendung von Restmüllbehältnissen beträgt bei 14-tägiger einmaliger Abfuhr jährlich ab dem 01.01.2024 für
| • | einen Müllnormeimer mit | 60 l — 107,28 € |
| • | einen Müllnormeimer mit | 80 l — 143,04 € |
| • | einen Müllnormeimer mit | 120 l — 214,56 € |
| • | einen Müllnormeimer mit | 240 l — 429,12 € |
(2) Die Gebühr für die Restmüllabfuhr unter Verwendung
von Abfallsäcken beträgt für jeden Abfallsack — 4,10 €.“
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.