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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Müllgebührensatzung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

7. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Altenstadt vom 30.11.2023

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung des Marktes Altenstadt, Landkreis Neu-Ulm, vom 18.09.2009 i. d. F. v. 22.10.2021 wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung

§ 4 Abs. 1 u. 2 erhält folgende Neufassung:

„(1) Die Gebühr für die Nutzung der abfallwirtschaftlichen Anlage des Marktes nach § 3 Abs. 1 unter Verwendung von Restmüllbehältnissen beträgt bei 14-tägiger einmaliger Abfuhr jährlich ab dem 01.01.2024 für

einen Müllnormeimer mit

60 l  —  107,28 €

einen Müllnormeimer mit

80 l  —  143,04 €

einen Müllnormeimer mit

120 l  —  214,56 €

einen Müllnormeimer mit

240 l  —  429,12 €

(2) Die Gebühr für die Restmüllabfuhr unter Verwendung

von Abfallsäcken beträgt für jeden Abfallsack  —  4,10 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Markt Altenstadt, den 30.11.2023
Markt Altenstadt
Gez. Höß, 1. Bürgermeister