Bauvoranfrage für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage, Fl.Nr. 1573, Gemarkung Altenstadt (Im Kaule, Nähe Illertalstraße)
Auf die Behandlung als formlose Bauvoranfrage in der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 06.02.2024 wurde verwiesen.
Im Ergebnis hieraus wurde den Antragsteller eine Zustimmung in Aussicht gestellt und eine formelle Bauvoranfrage angeraten unter Einhaltung folgender Punkte:
| - | Geplante Bebauung muss im vorhandenen Baufenster des Bebauungsplanes liegen. |
| - | Die zukünftige Erschließungsstraße lt. Bebauungsplan darf nicht tangiert werden. |
| - | Erschließung über den öffentlichen Weg Fl.Nr. 1574, bis die Erschließungsstraße lt. Bebauungsplan errichtet wird. |
| - | Sämtliche Kosten der Erschließung über diesen Weg sind vom Antragsteller zu tragen (Straßenausbau, Kanalisation, Wasserleitung) |
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte der nun vorliegenden Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen unter Einhaltung der bereits am 06.02.2024 beschlossenen Auflagen.
Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Fl.Nrn. 668/4 und 668/9, Gemarkung Altenstadt (Nähe Reuterweg)
Auf die mehrfache Behandlung des Anliegens der Antragsteller wurde verwiesen.
Grundsätzlich konnte eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden wenn geklärt ist, ob das Bauvorhaben hier zulässig errichtet werden kann. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, die planungsrechtliche Zulässigkeit über ein Planungsbüro im Rahmen einer Voruntersuchung klären zu lassen. Diese Voruntersuchung wird jedoch nur durchgeführt, wenn die Antragsteller vorher die Kostenübernahme hierzu erklären.
Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Bungalows mit Garage, Fl.Nrn. 1226/77 und 1226/78, Gemarkung Altenstadt (Am Mühlbach 4 a/4 b)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig in Aussicht gestellt.
Tekturantrag zum Antrag auf Neubau eines Doppelhauses, Fl.Nr. 929, Gemarkung Filzingen (St.-Florian-Straße 8 a, 8 b)
In der Sitzung des BWU am 18.11.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. Bzgl. der nun eingereichten Tektur galten die gleichen Voraussetzungen wie beim Bauantrag. Es wurden keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen, der erforderliche Stellplatznachweis wurde in geänderter Form erbracht. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 978/12, Gemarkung Filzingen (Blütenstraße 32)
Die beantragte Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze des Bebauungsplanes Blütenstraße Süd nach Süden. Da sich das südliche angrenzende Grundstück ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet wurden nachbarliche Belange nicht berührt. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte zum Bauantrag sowie für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag auf Aufbau eines Pultdachs auf die bestehende Garage mit Anbau/Überdachung des Kellerabgangs, Fl.Nr. 102, Gemarkung Herrenstetten (Brunnenweg 2)
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf Nutzungsänderung für den Einbau von Praxisräumen in das bestehende
Nebengebäude/den leerstehenden Stall, Fl.Nr. 1428/1, Gemarkung Altenstadt (Wiener Straße 6)
Für das Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage mit 2 Varianten gestellt. Seitens des Marktes Altenstadt wurde hierzu Zustimmung erteilt. Seitens des LRA wurde gefordert, dass die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt und hierzu eine Umplanung notwendig wird. Andernfalls wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Bauvoranfrage wurde daraufhin zurückgezogen und nunmehr gleich ein umgeplanter Bauantrag eingereicht. Hierzu wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Information über Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 81/2, Gemarkung Herrenstetten (Hasenweide 2)
Das beantragte Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „An der Untereicher Straße“ in Herrenstetten. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden eingehalten. Die Verwaltung hat deshalb das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt.
Per E-Mail vom 07.11.2024 wurde durch eine Bürgerin aus nachfolgenden Gründen der Antrag auf verkehrsrechtliche Änderung bezüglich der Friedhofstraße in eine Einbahnstraße gestellt.
Die Friedhofstraße wird in nördlicher Fahrtrichtung durch den Omnibusverkehr befahren. Die Feuerwehr befährt die Straße im Normalfall in entgegengesetzter Richtung aus Gründen der Lichtzeichenanlage und der Übersichtlichkeit, Kreuzungsbereich Unterer Mühlesbergweg/Memminger Straße; Höhe Rathaus.
Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss beschloss, aus o.g. örtlichen Begebenheiten und aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Einsätze Feuerwehr) den Antrag abzulehnen.