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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldepflicht nach Beitrags- und Gebührensatzungen

Gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzung des Marktes Altenstadt sind (bau-)genehmigungsfreie An- und Ausbauten (z. B. Dachgeschossausbauten) beitragspflichtig.

Für verfahrensfreie An- oder Ausbauten ist kein Bauantrag erforderlich, weswegen die Verwaltung hierfür in der Regel keine Planunterlagen erhält. Die fälligen Beiträge können somit nicht berechnet werden. Aus diesem Grund sind die Hauseigentümer dazu verpflichtet, alle Geschossflächenänderungen unverzüglich bei der Verwaltung zu melden und entsprechende Unterlagen einzureichen.

Sollte die Verwaltung von einem nicht gemeldeten An- oder Ausbau Kenntnis erhalten, wird nach den dann gültigen Gebührensätzen abgerechnet, unabhängig davon, wann die Baumaßnahme erfolgte.