Pressemitteilung vom 27.11.2025
Veterinärdienst empfiehlt allen Geflügelhaltern, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter einzuhalten
Am 24.10.2025 war im Landkreis Neu-Ulm nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis eine ergänzende Überwachungszone ausgewiesen und in einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht worden. Die in der Überwachungszone betroffenen Geflügelhalter waren zur Einhaltung von umfangreichen Biosicherheitsmaßnahmen, einschließlich einer Aufstallung für das gehaltene Geflügel, verpflichtet.
Mittlerweile hat die für den Alb-Donau-Kreis zuständige Veterinärbehörde die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen. Der betroffene Betrieb wurde vollständig gereinigt und desinfiziert.
Aus diesem Grund hebt das Landratsamt Neu-Ulm ab Samstag, 29.11.2025, die Allgemeinverfügung vom 24.10.2025 auf. Die verfügten Biosicherheitsmaßnahmen gelten für die bisher davon betroffenen Geflügelhalter nicht mehr verpflichtend.
Trotzdem empfiehlt der zuständige Veterinärdienst des Landratsamts Neu-Ulm allen Geflügelhaltern im Landkreis, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Insbesondere die freiwillige Aufstallung von im Freien gehaltenem Geflügel in einem dreiseitig geschlossenen und nach oben abgedeckten Unterstand, reduziert das Infektionsrisiko aus der Wildvogelpopulation besonders effektiv.
Weitere Infos und Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest stehen auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm