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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 3/2023
Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden
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Wahl der Jugendschöffen:Bewerber ab sofort gesucht

Pressemitteilung vom 02.02.2023

Vorschläge nimmt das Jugendamt des Landkreises Neu-Ulm entgegen

Der Landkreis Neu-Ulm sucht interessierte Personen für das Amt von Jugendschöffinnen und -schöffen.

Die Amtsdauer der zur Zeit tätigen Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die Wahl der neuen Jugendschöffen - Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 - sind dem Amtsgericht Neu-Ulm mindestens 52 Personen vorzuschlagen.

Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Bei der Auswahl der Personen soll beachtet werden, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeitende der Jugendämter) nicht bevorzugt werden. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen (Frauen und Männer) aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.

Keine Befähigung zum Amt eines Schöffen haben:

Personen, die infolge Richterspruchs nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind.

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) vollendet haben werden.

Personen, die im Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Neu-Ulm wohnen.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind.

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.

Personen, die infolge gerichtlicher Anordnung beschränkt sind, selbstständig über ihr Vermögen zu verfügen.

Sofern Sie Interesse an dem verantwortungsvollen Amt eines Jugendschöffen haben, bitten wir Sie um Ihre Bewerbung bis spätestens 15.03.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm - Fachbereich Jugend und Familie -, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.

Ein Bewerbungsbogen ist auf den Seiten des Landratsamts Neu-Ulm (www.landkreis-nu.de unter Aktuelles - Neuigkeiten) hinterlegt und kann dort heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste werden folgende Angaben benötigt:

Anrede

Geburtsnamen

Familiennamen

Vornamen

Geburtsdatum

Geburtsort

Familienstand

Staatsangehörigkeit

Beruf

Wohnort, Straße, Hausnummer

In der Gemeinde wohnhaft seit

Kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung

Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen der Fachbereich Jugend und Familie unter der Telefonnummer 0731/7040 - 53100 gerne zur Verfügung.