Der Marktgemeinderat von Altenstadt hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst sowie den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hammerschmiede 1" jeweils mit Stand vom 24.11.2023 gebilligt.
Weiterhin wurde in der Sitzung vom 25.01.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand vom 24.11.2023 ist im nachfolgenden Planauszug dargestellt.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms bis zum Jahr 2030 auf 65 % steigen. Ziel ist es, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der BRD erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.
Aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber bestimmte Bereiche definiert in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig entwickelt werden dürfen und sollen. Darunter fallen zum Beispiel die 500 m Seitenstreifen von Fahrbahnränder von Autobahn- sowie Bahntrassen. Ebenfalls zu den vorrangig entwickelbaren Flächen gehören landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete (EEG 2021 § 3 Nr. 7). Zudem sind seit Anfang 2023 Photovoltaikfreiflächenanlagen im 200 m Bereich von Autobahnen und 2-spurigen Eisenbahntrassen nach § 35 BauGB privilegiert.
Auf der Grundlage des vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziels den gesamten Strom langfristig aus erneuerbarer Energie zu generieren, plant die B&S Sicherheits- und Elektrotechnik GmbH, Altenstadt, als ortsansässiger Vorhabenträger die Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Flurstücken Nr. 108, 109, 110, 139 und 141, Gemarkung Untereichen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich von Untereichen im Bereich des Gewebegebiets Hammerschmiede. Die Grundstücke des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Photovoltaikfreiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung jeweils mit Stand vom 24.11.2023 wird in der Zeit vom
Montag, den 12.02.2024 bis einschließlich Freitag, 15. März 2024
öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Markt Altenstadt unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene zur Einsicht bereit.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@altenstadt-vg.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 2.05, öffentlich aus.
Zudem liegen die Planunterlagen im Rathaus des Markt Altenstadt, Hindenburgstraße 1, EG Zimmer 1, öffentlich aus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei-tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.