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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 23.01.2025

Bauanträge und Informationen über Genehmigungsfreistellungen

Bauvoranfrage Abbruch eines Stadels und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nrn. 305 und 307, Gemarkung Herrenstetten (Bgm.-Schwehr-Straße)

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Das geplante Wohnhaus fügt sich mit seiner Höhe in die Eigenart der näheren Umgebung ein, jedoch wird die Bebauung mit einem Flachdach kritisch gesehen.

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss stellte das Einvernehmen in Aussicht, sofern eine Planung vorgelegt wird, die kein Flachdachgebäude darstellt und die Dachform sich in die Umgebung einfügt.

Nutzungsänderung Umbau von zwei in künftig drei Wohneinheiten, Fl.Nrn. 1235 und 1420/1, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 97)

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich der Sanierungssatzung und in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die Zulässigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden. Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 643/5, Gemarkung Altenstadt (Am Wiesenrain 8)

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bei den sechs Linden - 1. Änderung“. Folgende Befreiungen wurde beantragt: Unterschreitung der Dachneigung um 2°, Kniestockerhöhung um 1,44 m, Ausführung der Garage mit Flachdach.

In direkter Nachbarschaft wurden bereits Befreiungen bezüglich Dachneigung, Kniestockhöhe und Dachform der Garage erteilt. Das Einvernehmen wurde erteilt und den Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt.

Neubau einer Maschinen-/ Lagerhalle und einer Dreifachgarage mit Lager-/ Stellflächen, Fl.Nr. 1405/Teilfläche, Gemarkung Herrenstetten (Hauptstraße 15)

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der Planaufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplans „Bergenstetten“. Für die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich ist mittlerweile mit Schreiben des Landratsamts vom 16.01.2024 die fiktive Genehmigung erteilt worden.

Nachdem der vorgelegte Bauantrag die gesetzlichen Vorgaben einhält, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Dachstuhlinstandsetzung der Pfarrkirche St. Peter und Paul Untereichen, An der Halde

Die Untereicher Pfarrkirche ist ein Baudenkmal und befindet sich auf einem Bodendenkmal. Im Zuge der beantragten Maßnahme soll auch die Grundleitung zwischen Süd-Westecke Sakristei zur Süd-Westecke Langschiff saniert werden. Hierfür wurde die Grabungserlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz beantragt. Beiden Anträgen wurde einstimmig zugestimmt.

Renovierung des Altarbereichs der Filialkirche Illereichen, Kirchplatz 1

Die Illereicher Kirche ist als Baudenkmal festgesetzt und befindet sich im Bereich eines Bodendenkmals und eines. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag zu.

Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Alten Straße in Filzingen in Richtung Süden

Die bisherige Beleuchtung endet im Bereich Lerchenstraße. Aufgrund eines Antrages einer Anwohnerin auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Alten Straße beauftragte der Bauausschuss die Verwaltung, bei der LEW ein entsprechendes Angebot einzuholen.

Neuerlass der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der Fl.Nrn. 1348/3, 1348/4, 1348/6, 1348/7 und 1348/8, Gemarkung Filzingen

Das Landratsamt Neu-Ulm hat die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der oben genannten Grundstücke erstmalig mit Bescheid vom 03.04.2003 erteilt. Der Bescheid ist bis 31.12.2024 befristet. Der Aufstau hängt mit dem Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 964 der Gemarkung Sinningen im Landkreis Biberach zusammen. Inzwischen ist der Sportfischereiverein Kirchberg Eigentümer und Betreiber der Stau- und Triebwerksanlage, die ebenfalls einer neuen Zulassung durch das Landratsamt Biberach bedarf.

Die Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der oben genannten Grundstücke im Landkreis Neu-Ulm muss nun neu erlassen werden. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte sein Einvernehmen hinsichtlich einer Neuausstellung der vorgenannten beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis unter der Bedingung, dass entsprechende Auflagen aus dem Bescheid 03.04.2003 weiterhin Bestand haben.

Antrag Ausweisung Tempo 30 im Bereich der Schulbus-Haltestelle Filzingen und Beschilderungen der Bushaltestellen

Mit Beschluss vom 26.01.2024 wurde festgelegt, den kompletten Ortsteil Filzingen als 30-er-Zone auszuweisen. In der Sitzung am 06.02.2024 nahm der Ausschuss Kenntnis vom erneuten Antrag auf Ausweisung von Tempo 30 im Bereich der Schulbushaltestelle Filzingen.

Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung unter Hinzuziehung der Polizei wurde festgestellt, dass die Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Fall aus Gründen der geltenden Rechtsprechung nicht möglich ist. Der Bau-, Werks- und Umweltausschusses beschloss daher die Aufhebung der Beschlüsse vom 26.01.2023 und 06.02.2024.