Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Altenstadt hat am 20.02.2025 den Bebauungsplan "Bei den sechs Linden – Erweiterung" und 2.Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" in der Fassung vom 14.02.2025 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich nordwestlich angrenzend an den Ortsteil "Illerreichen" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der nach Betrachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf von 23.155 Wertpunkten wird auf der planexternen Fl.-Nr.1950 (Gemarkung Herrenstetten) erbracht (genaue Lage siehe Ziffer3.3 des gegenständlichen Bebauungsplanes). Nach Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §1a BauGB und der Erstellung des Konzeptes zur Grünordnung wird der Eingriff vollständig auf dieser externen Ausgleichsfläche ausgeglichen.
Dieser Bebauungsplan wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Neu-Ulm war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 Satz1 BauGB) geändert worden ist.
Der Bebauungsplan "Bei den sechs Linden - Erweiterung" und 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bei den sechs Linden" – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Marktgemeinde Altenstadt (Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt), Zimmer 16 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Marktgemeinde Altenstadt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.
Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).