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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 09.02.2023

Bekanntgaben

Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2023:

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Obermeier-Gelände - 1. Änderung mit Erweiterung, Altenstadt

Der Marktgemeinderat stimmte dem Abschluss des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabensträger, gemäß dem den Entwurf des Büros Sieber vom 09.12.2022, einstimmig zu.

Hallenneubau; hier: Vergabe der Planungsleistungen für Entwurfsplanung inclusive Kostenberechnung und Eingabeplan (Leistungsphasen 3 und 4)

Der Marktgemeinderat vergab einstimmig den Auftrag für die Leistungsphasen 3 und 4 der Hallenplanung zum Preis von insgesamt 120.979,27 € brutto an das Architekturbüro Dieter Brüggemann aus Wildpoldsried, gemäß dessen Angebot vom 24.01.2022. Die bereits ausbezahlte Pauschale für die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 20.000 € netto werden von diesem Betrag in Abzug gebracht.

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Fußweg Illertisser Straße/Schulweg Untereichen

Nach Kenntnisnahme des Submissionsergebnisses wurde der Auftrag einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma ZEBA aus Wain, zum Angebotspreis in Höhe von 41.945,06 € brutto vergeben. Es wurde festgelegt, dass der Zaun entlang der Südseite soll eine Höhe von 1,20 m haben soll.

Neuanschaffung von Büromöbeln

Die Mitarbeiter des Technischen Bauamtes werden in Bälde in die bisherigen Kasse-/Kämmereiräume im Rathaus (EG rechts) umziehen. Des Weiteren wird eine Mitarbeiterin des Hauptamts ein anderes Büro (im 1. OG) bekommen. Dadurch ist es notwendig, die vorhandenen Büromöbel zu ergänzen. Der Marktgemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, den Auftrag für die Möbel an den günstigsten Bieter, die Firma Bucher + Meinlschmidt aus Memmingen, gemäß Angebot in Höhe 13.257,09 € brutto, zu vergeben.

Urkundengenehmigungen

Rückkauf eines Bauplatzes an der Jahnstraße

Der Marktgemeinderat hat von der Grundstücksübertragung und Geltendmachung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs betreffend den Bauplatz Fl.Nr. 1226/47, Gemarkung Altenstadt (Jahnstraße 9 zu 493 m², zum Preis von 62.931,17 € incl. Grundstücksanschlüsse Wasser und Schmutzwasser) Kenntnis erhalten und alle darin abgegebenen Erklärungen einstimmig genehmigt.

Kauf von Grundstücken Nähe Kanal und Werkstraße

Der Marktgemeinderat genehmigte einstimmig alle Erklärungen zu dem Kaufvertrag samt Bestellung von Rechten, und weitere Erklärungen, betreffend die in der Gemarkung Untereichen gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. 373/39 zu 9.495 m², 373/82 zu 7.026 m² und 373/73 zu 1.304 m², zum Preis von insgesamt 99.000 € (= 5,55 €/m²).

Teilweise Aufhebung eines Tauschvertrags nebst Nachträgen sowie neue Kaufverträge GmbH

Der Marktgemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme der Urkunde betreffend die teilweise Aufhebung des Tauschvertrags vom 28.07.2021 nebst Nachträgen, betreffend die Fl.Nr. 1125/9, Gemarkung Filzingen, zu 4.000 m², und andere, zu. Die Änderung wurde auf Wunsch des Käufers vorgenommen, da nun für den Erwerb der Tauschfläche nicht mehr die Firma, sondern der Firmenchef als Privatperson der Vertragspartner ist. Der Käufer übernimmt alle dafür anfallenden Kosten. Die beiden Kaufpreise in Höhe von 260.000 € (Markt an Privat) bzw. 230.000 € (Privat an Markt) werden gegeneinander aufgerechnet, da der Markt Altenstadt aufgrund des Tauschvertrags bereits 30.000 € an den Käufer geleistet hat.

Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 26.01.2023:

Sachstandsbericht Abbrucharbeiten Hindenburgstraße 3/Gartenweg

Die Verwaltung wurde bereits früher beauftragt, Angebote für den Abriss aller Gebäude auf dem ehemaligen Zoller-Grundstück (Hindenburgstraße 3 und Gartenweg) einzuholen. Die Haushaltauflösung wurde zwischenzeitlich beauftragt und ist erledigt (Abtransport, Entsorgung und Mülltrennung).

Die schadstofftechnischen Untersuchungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Aufmaße und Bilddokumentation der alten Gebäudesubstanz werden der Ausschreibung als Anlage beigefügt. Die anfallenden schadstoffbelastete alte Mineralfaserdämmung (KMF) muss verpackt lagernd abtransportiert und entsorgt werden (keine Altlasten).

Die Ausschreibung nach VOB/A wird in KW 4 mit einer Angebotsfrist bis 16.02.2023 versandt. Die Angebote werden dem Marktgemeinderat am 09.03.2023 zur Vergabe vorgelegt.

Vergabe von Ingenieurleistungen zur Ortung von Leckagen im bestehenden Wasserleitungsnetz westlich der Bahnlinie Memmingen-Ulm

Es wurde einstimmig beschlossen, die Vorbereitung der Unterlagen sowie die Leckage-Ortung vor Ort (ca. 8.400 m Leitungslänge und ca. 430 Hausanschlüsse) zum Preis von insgesamt 21.874,58 € brutto an das Ingenieurbüro Bianchi aus Ochsenhausen zu vergeben.

Umgestaltung der Leichenhalle im Friedhof Altenstadt; Beleuchtung, Musikanlage, Stoff-Trennwände und Rissesanierung und Malerarbeiten im Innenbereich

2. BGM Konstantin Zanker teilte mit, dass ein vor-Ort-Termin stattgefunden hat. Teilgenommen haben Herr Wedemeyer (Bestatter aus Vöhringen), Herr Hofbauer (Elektro Hofbauer aus Kellmünz), der ortsansässige Steinmetz und MGR Harald Stölzle, Herr Rommel vom Bauhof sowie er selbst. Durch die Verkleinerung des Lagers bzw. des Sezierraumes soll im Innenbereich mehr Platz für ca. 35 bis 40 Trauergäste geschaffen werden.

Im Wesentlichen sind dazu folgende Maßnahmen vorgesehen:

Beschaffung von Sichtschutzwänden (Angebot der Firma Braig Raum und Idee aus Dietenheim vom 05.10.2022 über 2.487,10 € brutto)

Austausch der Deckenpendelleuchte gegen eine moderne Deckenleuchte und Installation von vier Wandleuchten (Angebot der Firma Hofbauer Elektrotechnik vom 04.11.2022, Alternative 1 = 3.223,71 €; Alternative 2 = 3.039,26 €; jeweils brutto, zuzüglich Arbeitszeit)

Einbau einer Beschallungsanlage (Angebot der Firma Günther Akustik & Medientechnik in Weißenhorn (über die Firma Hofbauer) über 4.447,73 € brutto)

Weitere Ausstattungsgegenstände, wie z. B. Urnenständer, Weihwasser-Schale, Leuchter, Kunststoff-Pflanzen, Rednerpult etc. (Angebot der Firma Götting Solutions in Hamburg [über Bestattungsfirma Wedemeyer] zum Preis von insgesamt 4.980,15 € brutto)

Beschaffung von 35 Stühlen

Insgesamt müssen für die vorgenannten Maßnahmen heuer etwa 16.250 € brutto im Haushalt vorgesehen werden. Die Schlitz-, Verputz-, Maler- und Ausbesserungsarbeiten könnten durch einen Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs durchgeführt werden.

Nach einer Beratung haben sich die Mitglieder des Bau-, Werks- und Umweltausschusses mit einer Gegenstimme dafür entschieden, die Aussegnungshalle wie beschrieben zu sanieren und neu auszustatten. Die Überdachung des gepflasterten Bereichs östlich der Leichenhalle ist im Moment nicht vorgesehen, könnte aber später zusätzlich angedacht werden.

Antrag auf Errichtung eines zusätzlichen Überflurhydranten am Herrenstetter Weg in Untereichen

Der Eigentümer der Biogasanlage und des Milchviehbetriebs am Stelzenweg beantragte zur Verbesserung der Löschwasserversorgung einen zusätzlichen Überflurhydranten. Der nächstgelegene Hydrant liegt ca. 300 m entfernt. Der Betrieb liegt in unmittelbarer Nähe zur Verbindungsleitung. Hierfür liegt ein Angebot der Firma Schütz aus Lachen in Höhe von 11.386,63 € brutto, inklusive Erdarbeiten, vor.

Im Gremium ging man davon aus, dass, wie im Zuge der Baugenehmigungsverfahren üblich, für die Stallungen im Bereich Stelzenweg/Herrenstetter Weg der Kreisbrandinspektor jeweils um eine Stellungnahme zum Brandschutz angefragt wurde und dass die Fachbehörde die Versorgung für den Brandfall als ausreichend angesehen hat, weswegen folgender Beschlussvorschlag mit 9 : 1 Stimmen abgelehnt wurde: „Der Bau- Werks und Umweltausschusses hat Kenntnis vom Angebot der Firma Schütz aus Lachen für den Einbau eines Überflurhydranten am Herrenstetter Weg inkl. Erdarbeiten in Höhe von 11.386,63 € brutto.

Der Vergabe des Hydranten wird nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Notwendigkeit für den Brandschutz vom Kreisbrandinspektor Herr Kramer bestätigt und der Antragsteller entsprechend an den Kosten beteiligt wird.“

Familienstützpunkt Illertissen, Altenstadt, Buch, Oberroth und Unterroth; Präsentation der Jahresberichte 2021/2022 und Ausblick auf das Jahr 2023

Zu diesem Punkt begrüßte 1. BGM Wolfgang Höß Frau Anja Grözinger, die Leiterin des Familienstützpunkts. Frau Grözinger stellte eingangs die Einrichtung und die Ziele des Familienstützpunktes vor. Untergebracht ist der Familienstützpunkt im Mehrgenerationenhaus in Illertissen. Die Beratungszeiten wurden seit Eröffnung des Familienstützpunktes immer wieder an die Bedarfe der Familien angepasst. Die anfänglich sehr ausgedehnten Sprechzeiten wurden zunächst ein wenig reduziert. Durch die relativ weiten Wege im Sozialraum Illertissen, Altenstadt, Buch, Oberroth und Unterroth wurden ab Januar 2019 feste Zeiten für die offene Außensprechstunde angeboten. Durch die geringe Nachfrage besteht nun das Angebot, die Außensprechstunden nach telefonischer Rückfrage in Buch oder Altenstadt anzubieten.

Der Familienstützpunkt bietet auch regelmäßig Veranstaltungen, Workshops, offene Treffen und Beratungen an. Auch das Jahr 2022 ist aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie mit einigen Einschränkungen gestartet: Es konnten anfänglich kaum Präsenzangebote stattfinden und auch die Eltern-Kind-Gruppen verloren die Teilnehmer. Dieser Umstand konnte allerdings seit der Lockerung der Auflagen aufgehoben werden. Angeboten werden derzeit z.B. Eltern-Kind-Gruppen, Babycafé, Krümelcafé, Zwergencafé und Milchcafé, je nach Alter der Kinder sowie weitere Veranstaltungen in Kooperation mit verschiedenen Ämtern bzw. Einrichtungen. Auch das erstmalig stattfindende Sommer-Sonnen-Fest in Altenstadt wurde sehr gut angenommen. Des Weiteren finden regelmäße Vernetzungstreffen, Runde Tische und Fortbildungen statt.

Für das Jahr 2023 ist unter anderem der Aufbau einer Babysitter-Vermittlung geplant, da hierzu vermehrt Anfragen eingehen.

Auf Nachfrage von MGR Thomas Beitlich wird Frau Grözinger noch mitteilen, wie hoch der Anteil aus Altenstadt ist, der den Familienstützpunkt in Anspruch nimmt.

Flächennutzungsplanänderung „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ und Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“, Markt Altenstadt; Behandlung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen

Flächennutzungsplanänderung

Von Kling Consult wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 12 davon gaben keine Stellungnahme ab; zehn gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen. Die folgenden fünf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Kempten

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Kreisbrandinspektion Neu-Ulm, Kreisbrandinspektor Benedikt Kramer, Kellmünz

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Landratsamt Neu-Ulm, FB 31 Bauordnung und Bauleitplanung (Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz)

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schwaben netz gmbh, Augsburg

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Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau

Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

Bebauungsplanerweiterung

Von Kling Consult wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Sieben davon gaben keine Stellungnahme ab; neun gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen. Die folgenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim, Krumbach (Fachbereich Forsten, Fachbereich Landwirtschaft)

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Bayerischer Bauernverband, Günzburg

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Deutsche Telekom Technik GmbH, Gersthofen

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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Kempten

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Kreisbrandinspektion Neu-Ulm, Kreisbrandinspektor Benedikt Kramer

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Landratsamt Neu-Ulm, FB 31 Bauordnung und Bauleitplanung (Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasserrecht und Bodenschutz)

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LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Günzburg

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schwaben netz gmbh, Augsburg

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Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau

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Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring

Von Bürgerinnen und Bürgern wurde eine Anregung vorgebracht.

Der Marktgemeinderat wog die Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung als auch die Stellungnahmen zum Bebauungsplan ab und stimmte, jeweils einstimmig, den vom Büro Kling Consult vorgeschlagenen Beschlüssen zu. Das Büro Kling Consult wurde, ebenfalls einstimmig, mit der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

Der Markt Kellmünz hat bereits Einwand gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller erhoben und den Markt Altenstadt gebeten, sich diesem Einwand anzuschließen.

Die Flächen Fl.Nrn. 963 bis 976 (Gemarkung Filzingen) und Fl.Nrn. 156 bis 140 (Gemarkung Kellmünz) östlich der Bahnlinie Neu-Ulm – Memmingen bis zur St 2031 sind zwischen Filzingen und Kellmünz als Vorrangfläche zur Wassergewinnung vorgesehen. Diese Festlegung steht der Entwicklung von möglichen Gewerbe- und Wohnbauflächen in diesem Bereich entgegen. Die Festlegung wurde insbesondere auch wegen der unmittelbaren Nähe zu Straße und Bahntrasse und den damit verbunden Gefahren abgelehnt. Eine Schutzgebietsausweisung in diesem Bereich scheint nicht umsetzbar. Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss, den Regionalverband zu bitten, diese Fläche aus dem Regionalplan Donau-Iller zu entfernen.

Behandlung der Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung

Folgende Anfragen konnten nicht direkt in der Bürgerversammlung am 08.11.2022 beantwortet werden und wurden an den Marktgemeinderat zur Entscheidung verwiesen:

Frau Regina Sproll aus Untereichen (E-Mail vom 26.10.2022)

„Am Beispiel der neuen Wohnanlagen: Grenzweg, B19 und Grenzweg, Rollbahnweg:

Leider kenne ich mich in der bestehenden Bauordnung zu wenig aus. Ich bitte Sie jedoch zu prüfen, ob es möglich ist, bestimmte Kriterien in eine Satzung aufzunehmen, an die sich die Errichter von Wohnanlagen halten müssen.

Gerade in der heutigen Zeit des Klimawandels erstaunt es mich, dass diese Wohnanlagen in dieser Form gebaut werden konnten. Unter Ausschöpfung von maximalen Wohneinheiten sind Wohnanlagen entstanden, die das Ortsbild nicht gerade bereichern. Gerade die Wohnanlage am Rollbahnweg lässt an Innovation zu wünschen übrig: Es bestehen fast keine Grünflächen, der eingerichtete Mini-"Spielplatz" lässt viele Bürger nur den Kopf schütteln (die Größe des Spielplatzes, bzw. Grüns steht in keinem Verhältnis zu den Quadratmetern der Wohnfläche, der Schwebebalken befindet sich direkt an der Straße und die Schaukel direkt unter dem Balkon einer Wohneinheit) und es sind keinerlei gestalterischen Elemente vorhanden.

Um eine solche Bebauung in Zukunft zu vermeiden, bitte ich Sie, eine Satzung zu etablieren, in denen den Errichtern von Wohnanlagen Vorgaben gemacht werden, wie z.B. ausreichende Begrünung, Größe des Spielplatzes, Begrünung des Daches, auch gestalterische Elemente usw.“

Hierzu führt e1. BGM Wolfgang Höß aus, dass die Stadt Illertissen zu dieser Problematik bereits umfängliche Regelungen erlassen hat. Er regte an, für den Markt Altenstadt zu prüfen, was hier möglich wäre. Der Marktgemeinderat Altenstadt beauftragte daraufhin die Verwaltung, dem Marktgemeinderat zwei bis drei praktische Beispiele an Mustersatzungen, die sich für den Markt Altenstadt auch umsetzen lassen, vorzulegen.

Herr Helmut Dolp aus Altenstadt (E-Mail vom 30.10.2022)

„Die untere Zeichnung soll vereinfacht den Wegeplan des Illereicher Friedhofs darstellen.

Kommend vom nördlichen Eingang an der „Oberen Illereicher Straße“ gibt es derzeit keinen gekiesten Weg zu den Urnengräbern, außer jenen über den südlichen Eingang an der „Gottesackerstraße“. Hiermit möchte ich eine gekieste Verbindung, wie unten rot eingezeichnet, zu den Urnengräbern beantragen.“

Der Marktgemeinderat Altenstadt beauftragte das Technische Bauamt bzw. den Bauhof mit der gewünschten Ausführung.

Herr Herbert Treutlein aus Illereichen (E-Mail vom 03.11.2022)

„Ich bin schon seit längerem der Meinung, dass die Straßenbeleuchtung in Altenstadt, so wie es jetzt gehandhabt wird, nicht den Gegebenheiten entspricht.

Die Beleuchtung ist durchgängig vom Einbruch der Dunkelheit bis zum Morgengrauen eingeschaltet.

Kaum jemand ist eine halbe Stunde nachdem der letzte Zug nachts Altenstadt erreicht hat, noch zufuß unterwegs und deshalb auf die Straßenbeleuchtung angewiesen.

Nach meiner Meinung wird hier, und das ist heute noch aktueller denn je, unnötig Energie verschwendet.

Es wäre doch angebracht die Beleuchtung ab einer bestimmten Uhrzeit abzuschalten, wie es auch Gemeinden in Baden-Württemberg praktizieren und damit Energie einzusparen.

Alternativ könnte man, falls technisch machbar, nur jede 2. Lampe brennen lassen, oder die ganze Beleuchtung herunterdimmen.“

1. BGM Wolfgang Höß führte die Mitteilung der LEW aus, dass die Marktgemeinde Altenstadt die Straßenbeleuchtung in ein hochgradig effizientes System saniert hat, welches kaum noch nennenswert verbessert werden kann.

Herr Sandro Mainz aus Altenstadt (E-Mail vom 06.11.2022)

„In der Hafengasse ist die Beleuchtung nachts ebenfalls sehr dürftig.

Nur in der Mitte ist eine Alte Röhren Lampe über der Gasse angebracht die kein gutes Licht macht.

Im Vorderen- und hinteren Bereich der Hafengasse ist es ebenfalls sehr dunkel in der Nacht.“

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Hafengasse durch die LEW überplanen zu lassen und dem Bau-, Werks- und Umweltausschuss ein entsprechendes Angebot vorzulegen.

Herr Johann Link aus Illereichen beantragte, die rotweißen Fahrzeugsperren im Großen Tor wieder zu beseitigen, da diese nicht den gewünschten Erfolg haben und dazu führen, dass die Bauhofmitarbeiter andauernd damit beschäftigt sind, die Elemente wieder festzuschrauben. Außerdem wissen die Bürger genau, wo sie laufen können und zudem ist in diesem Bereich noch nie ein schlimmer Unfall passiert.

Der Marktgemeinderat beschloss, die Beschilderung so zu belassen wie sie ist, da sich nicht verbessert werden kann.