Neubau eines Jungviehstalles mit Abkalbbereich als Tierwohlstall, Fl.Nr. 1096, Gemarkung Filzingen (Im Brumlet)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Auf eine mögliche Konkurrenz zur in Aufstellung befindlichen Erweiterung des Bebauungsplanes Im Tal wird hingewiesen. Der Abstand hierzu beträgt ca. 120 m.´
Errichtung eines Mobilfunkmastes, Fl.Nr. 1836, Gemarkung Altenstadt (Badhauser Wald)
Der vorliegende Bauantrag wurde direkt beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht und von diesem dem Markt Altenstadt zur Stellungnahme vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da es der öffentlichen Versorgung von Telekommunikationsdiensten dient.
1. BGM Wolfgang Höß wies darauf hin, dass eine von mehreren Dattenhauser Bürgern unterschriebene Stellungnahme zu dem geplanten Mobilfunkmast eingegangen ist. Nach deren Meinung steht der geplante Standort mit folgenden öffentliche Belangen in Konflikt:
Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Bauantragsteller soll zusammen mit der Bayerischen Staatsforstverwaltung und der Gemeinde nach einem verträglicheren Standort für den Mobilfunkmast Ausschau halten.
Verlängerung Baugenehmigung Umbau eines Wohngebäudes zu einem Dreifamilienhaus, Aufbau Schleppdachgaube, Fl.Nr. 1293/6, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 13)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Bauvoranfrage Nutzungsänderung landwirtschaftliches Gebäude in Wohn- und Praxisgebäude oder Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Praxisgebäudes, Fl.Nr. 1428/1, Gemarkung Altenstadt (Wiener Straße 6)
Das gemeindliche Einvernehmen wurde für beide Varianten erteilt.
Formlose Bauvoranfrage Bau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1573, Gemarkung Altenstadt (Im Kaule)
Das angefragte Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Am Badhaus. Die zur Erschließung des zu bebauenden Grundstücks notwendige Erschließungsstraße von Süden existiert noch nicht. Die betreffenden Grundstückflächen für die Straße befinden sich in Privathand. Entlang des Baches befindet sich ein öffentlicher Weg, welcher bereits zur Erschließung eines größeren Garagengebäudes dient.
Nachdem die im Bebauungsplan vorgesehene Zuwegung bisher nicht realisiert werden konnte, müsste Das Grundstück könnte über den Weg entlang des Mühlbachs erschlossen werden, wobei die Erschließung (Straße, Wasser, Kanal …) vom Antragsteller selbst hergestellt und bezahlt werden müsste. Auch den Winterdienst müsste der Eigentümer übernehmen. Die geplante Bebauung müsste so im vorgesehen Baufester errichtet werden, dass die zukünftig noch zu bauende Straße nicht davon tangiert wird.
Der Antragsteller soll mitteilen, ob er bereit ist, diese Vorgaben einzuhalten und ggf. eine formelle Bauvoranfrage einreichen. In diesem Zuge wäre zu klären, ob die Grundzüge des Bebauungsplanes Am Badhaus betroffen sind. Eine Änderung des Bebauungsplanes kommt aufgrund der heute strengeren immissionsrechtlichen Vorschriften (in Bezug auf die Bahn) und der damit einhergehenden Nachteile für die Bebauung des Gebietes nicht in Frage.
Nutzungsänderung von Wohnhaus in eine Gemeinschaftsunterkunft, Fl.Nr. 27/1, Gemarkung Untereichen (Illertisser Straße 70)
Aus den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, wieviel Wohnungen bzw. wieviel Wohnraum für welche Bewohnerzahl entstehen soll. Weiterhin muss die Parkplatzproblematik geklärt werden, da nach dem Verkauf des ehemaligen Parkplatzes auf der Ostseite der früheren Gastwirtschaft keine großen Flächen zur Schaffung von Stellplätzen mehr vorhanden sind. Es wurde beschlossen, den Bauantrag zurückzustellen und an den Marktgemeinderat zur Entscheidung zu verweisen.
Die Anlieger fühlen sich benachteiligt und wollen wissen, warum hier eine Ungleichbehandlung stattfindet. Es wird im Antrag angemerkt, dass der Obere Mühlesbergweg neben der Oberen Illereicher Straße die einzige Zuwegung von Altenstadt nach Illereichen ist. Weiterhin ist durch die Steilheit des Weges das Unfallrisiko deutlich erhöht, weswegen es besonders wichtig ist, dass in einem Notfall Rettungsdienst, Feuerwehr etc. ihren Einsatzort anfahren können.
1. BGM Höß stellte klar, dass es sich bei dem Oberen Mühlesbergweg um eine öffentliche Straße handelt und den Anliegern in der Vergangenheit vom Bauhof kostenlos Splitt und Salz geliefert wurde. Die Gemeinde hat nicht ausreichend Arbeitskräfte und auch nicht die technischen Möglichkeiten, den Weg zu räumen.
Nach einer längeren Diskussion wurde beschlossen, den Anliegern vorzuschlagen, dass diese den Schneeräumdienst nach Bedarf und unter Kostenbeteiligung der Gemeinde an eine Firma vergeben sollen.
1. BGM Wolfgang Höß informierte darüber, dass in der Bleiche und im Erlangerhaus (Memminger Straße 22 und 20) der Platz für eine Heizungsanlage nicht ausreicht. Da auch im Rathaus Altenstadt die Heizungsanlage erneuert werden muss, könnte im Rathaus-Keller eine gemeinsame Anlage für alle drei Gebäude eingebaut werden.
Herr Christian Wiest von CW Engineering GmbH aus Illereichen erläuterte, dass eine zentrale Versorgung aller drei Gebäude über Räumlichkeiten im Rathauskeller durchaus vorstellbar ist. Die Bleiche und das Erlangerhaus müssten in diesem Fall mit einer Wärmeleitung unter der Memminger Straße angefahren werden.
Nach der Diskussion einiger weiterer Möglichkeiten wurde für die Klausurtagung am 14.03.2024 festgelegt, dass die beiden Gebäude Memminger Straße 20 und 22 heizungstechnisch an das Rathaus angebunden werden sollen.
Anlieger des Eichenwinkels in Illereichen haben mitgeteilt, dass ihre PV-Anlage am späten Nachmittag durch die Bäume entlang der Oberen Illereicher Straße verschattet wird und baten darum, die Bäume zeitnah entsprechend so zurückzuschneiden, dass die PV-Anlage keinen Verlust mehr hat.
Es wurde beschlossen, die Bäume im Rahmen der nächsten Verkehrssicherungsmaßnahme nur maßvoll zurückschneiden zu lassen. Ein radikaler Rückschnitt kommt nicht in Frage.
Am 26.01.2023 wurde beschlossen, den kompletten Ortsteil Filzingen Tempo-30-Zone auszuweisen. Nachdem die Beschilderung bis heute nicht aufgestellt wurde, kam nochmals ein Antrag eines Bürgers auf Ausweisung von Tempo 30 im Bereich der Schulbushaltestelle zwischen Lindenbaum und Widderweg. Weiterhin wurde moniert, dass an der Bushaltestelle in Richtung Süden das verkehrsrechtlich vorgeschriebene Haltestellen-Verkehrszeichen fehlt und ersetzt werden sollte. In diesem Zuge sollte in beiden Richtungen das Zusatzschild „Schulbus“ mit aufgestellt werden.
Nach Einschätzung von Herrn Bronnenmayer von der Polizei gibt es hier nur die Möglichkeit der Reduzierung auf 30 km/h, also keine Tempo-30-Zone, wie im vergangenen Januar beschlossen. Weiterhin führt Herr Bronnenmayer in seiner Stellungnahme aus, dass im Bereich von Bushaltestellen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden muss, wenn ein Bus an diese fährt, in dieser steht oder anfährt, was den meisten Fahrzugführern jedoch nicht bekannt ist.
Die Einführung von Tempo 30 wäre demnach kontraproduktiv, da die Fahrzeugführer dann erst recht die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit vergessen.
Es wurde beschlossen, es bei dem Beschluss vom 30.01.2024 (Tempo-30-Zone für den kompletten Ortsteil Filzingen) zu belassen. Weiterhin sind, nach vorheriger Absprache mit der Polizei, im Bereich der Schulbushaltestelle Filzingen weitere geeignete Maßnahmen zu treffen, die auf die Gefahrenstelle hinweisen, wie z. B. Bodenmarkierungen, Hinweisschild „Schulbus“, elektronische Geschwindigkeitshinweistafel.