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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Bereich des Marktes Altenstadt Kleinfeuerwerke (Kategorie F2, z. B. Raketen, Batterien, Böller) nicht genehmigt werden. Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken ist nur in der Nacht vom 31.12. auf den 01.01. jeden Jahres zulässig.

Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie F3 und F4) dürfen nur von Personen mit Fachkundenachweis abgebrannt werden und müssen rechtzeitig vorher (in der Regel spätestens 14 Tage vorher) beim Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg angemeldet werden (Tel. 0821 327-01). Die Anmeldung erfolgt über den beauftragten Feuerwerker.