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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Bebauungsplanes

Übersichtslageplan Planbereiche ohne Maßstab

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Markt Altenstadt hat am 6. Februar 2025 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen inkl. 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen““ einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Der Marktgemeinderat hat den gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefassten Aufstellungsbeschluss vom 20. Juni 2024 für den gem. § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierten Bebauungsplan mit Beschluss vom 6. Februar 2025 hinsichtlich Titel, Plangebiet und Bebauungsplanart aktualisiert. Der Bebauungsplan wird vorliegend als sog. Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Ortsteil Filzingen zwischen der A 8 und der St 2031 in Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Lindenmahd. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 3,1 ha und folgende Grundstücke: Flur-Nr. 1125/8 (Teilbereich), 1125/10, 1123 (Teilbereich), 1125 (Teilbereich) und 1128 (Teilbereich), jeweils Gemarkung Filzingen zuzüglich einer externen Ausgleichsfläche (Teilfläche Grundstück Flur-Nr. 1634, Gemarkung Stetten, Gemeinde Stetten). Das Plangebiet wird bisher weitgehend landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.Parallel zum Bebauungsplan erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Altenstadt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 6. Februar 2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt.Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen inkl. 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen““ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 6. Februar 2025 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 26. März 2025 im Internet unter

https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, Bürgerinformation im EG Zi-Nr. 1, 89281 Altenstadt während folgender Zeiten öffentlich aus:

Mo, Di, Do, Fr

08:00-12:00 Uhr

Do zusätzlich

14:00-18:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (rathaus@altenstadt-vg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen inkl. 1. Änderung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen“.Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Altenstadt, 13.02.2025

Gez.: Wolfgang Höß,

1. Bürgermeister