Auszug Flächennutzungsplan des Marktes Altenstadt mit schwarz gestrichelter Umgrenzung des Änderungsbereichs.
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Markt Altenstadt hat am 20. Juni 2024 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Filzingen zwischen der A 8 und der St 2031 in südlicher Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Lindenmahd. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen. Der Geltungsbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst im Wesentlichen die Grundstücke Flur-Nr. 1125 und 1128, jeweils Gemarkung Filzingen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der nebenstehenden Planzeichnung im Detail zu entnehmen.
Das Gebiet wird bisher landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 6. Februar 2025 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 6. Februar 2025 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“ und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 6. Februar 2025 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 26. März 2025
im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, Bürgerinformation im EG Zi-Nr. 1, 89281 Altenstadt während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Mo, Di, Do, Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Do zusätzlich | 14:00-18:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (rat-haus@altenstadt-vg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“, OT Filzingen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht als Bestandteil der Begründung | Kling Consult GmbH, Krumbach vom 6. Februar 20025 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).