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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des MGR Altenstadt vom 23.02.2023

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang Höß informierte über folgende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 09.02.2023:

Alte Bleiche - Vergabe von Fachplanungsleistungen

Folgende Gewerke wurden vergeben:

Tragwerksplanung

Der Auftrag wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, das Büro Kayser und Böttges aus München, gemäß Angebot in Höhe von 144.362,03 € brutto vergeben.

Heizung/Lüftung/Sanitär

Es wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, den Auftrag an die Firma Christian Wiest aus Illereichen, gemäß Angebot in Höhe von 126.897,03 € brutto, zu vergeben.

Brandschutz

Den Auftrag erhielt mit einer Gegenstimme das Büro Ralf Kludt aus Konstanz, gemäß Angebot in Höhe von 12.372,26 € brutto.

Elektro

Die Elektroplanung wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, das Büro TGA Elektro aus Kempten, gemäß Angebot in Höhe von 79.178,53 € brutto, vergeben.

Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen für eine Rahmenplanung für die Grundstücke Fl.Nrn. 262, Gemarkung Untereichen, und 1290, Gemarkung Altenstadt (Machbarkeitsstudie)

Die Rahmenplanung wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, das Ingenieurbüro Sieber Consult GmbH aus Lindau, gemäß Angebot vom 21.12.2022 in Höhe von 2.459,73 € brutto, vergeben.

Vergabe der Grünanlagenpflege in Altenstadt Marktplatz, Gässele und Synagogenpocket

Es wurde einstimmig beschlossen, den Auftrag für einen Leistungszeitraum bis 31.12.2024 an die Firma Wallisch aus Kellmünz mit einer Auftragssumme von 26.095,27 € brutto zu vergeben.

Feuerwehr Altenstadt Ersatzbeschaffung Prüfstand Atemschutz

Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss mit einer Gegenstimme, den Auftrag in Höhe von 19.194,72 € brutto an die Firma Denzel aus Burgrieden-Bühl zu vergeben. Mögliche Zuschüsse sollen vorher noch durch die Feuerwehr abgeklärt werden.

Preisfestsetzung zurückgegebener Bauplatz Jahnstraße

Der Marktgemeinderat hat ohne Gegenstimmen beschlossen, den Bauplatz Fl.Nr. 1226/47, Gemarkung Altenstadt, mit einer Größe von 493 m² vollerschlossen zum Preis von 220 €/m² zu verkaufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bauplatz öffentlich im Amtsblatt mit Preisangabe auszuschreiben. Einheimische sollen bevorzugt werden.

Erhöhung der Mieten für die gemeindlichen Wohnungen ab 01.08.2023

Der Markt Altenstadt ist derzeit im Eigentum von 74 Wohnungen in 17 verschiedenen Mietobjekten. Die letzten Mietpreisanpassungen erfolgten in den Jahren 2011, 2014, 2017 und 2020.

Der Marktrat hat mit zwei Gegenstimmen beschlossen, die Mieten für die gemeindlichen Wohnungen um 20 % für alle Objekte, ausgenommen Bärringer Straße 1 zum 01.08.2023 festzusetzen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein neuer Mietvertrag zustande kommen, wird der neu ermittelte Mietpreis angesetzt.

Urkundengenehmigungen

Bauplatzverkäufe im Neubaugebiet An der Untereicher Straße in Herrenstetten

Der Marktgemeinderat hat den Urkunden betreffend den Verkauf der Bauplätze Fl.Nrn. 81/2 und 82/12, Gemarkung Herrenstetten mit insgesamt 625 m² zum Preis von 103.805,15 € vollerschlossen und Fl.Nrn. 81/3 und 2/13, Gemarkung Herrenstetten mit insgesamt 640 m² zum Preis von 103.605,98 € vollerschlossen einstimmig zugestimmt.

Kauf von Straßengrund an der Danziger Straße

Der Marktgemeinderat hat dem Grundabtretungsvertrag betreffend den Kauf einer Teilfläche von maximal 30 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 1385/3, Gemarkung Altenstadt, Danziger Straße 5, zu 150 €/m² einstimmig zugestimmt. Der Markt Altenstadt ist dazu verpflichtet, im Zuge des Neubaus des Gehweges/der Straße den alten Zaun abzubauen- und einen gleichwertigen Zaun auf Kosten der Gemeinde zu errichten.

Aktueller Sachstand Nahwärmeversorgung; hier: Fördermöglichkeiten, Antragstellung und ggf. weitere Vergaben

Zu diesem Thema fand bereits eine Informationsveranstaltung und die Besichtigung des Heizhauses in Ochsenhausen statt.

1. BGM Wolfgang Höß informierte über das Förderprogramm des Bundes. Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse können für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung 60 % der förderfähigen Gesamtkosten als Zuschuss bekommen; bei Antragstellung bis 31.12.2023 ist sogar eine Förderung in Höhe von 90 % möglich. Da das Programm vermutlich schnell überzeichnet sein wird, hat die Verwaltung vorsorglich einen Zuschussantrag gestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.

Als nächstes ist nun die Besichtigung einer weiteren Heizwärmeanlage in Memmingen geplant.

Nach einer ausführlichen Diskussion beschloss der Marktgemeinderat einstimmig einen Förderantrag für eine kommunale Wärmeplanung zu stellen. Es soll zeitnah ein Termin (an einem Freitagnachmittag oder Samstag) für die Besichtigung des Heizwerks der Firma e-con AG (und Firma Müller) im Memmingen vereinbart werden.

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Oberroth", Gemeinde Oberroth; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Der Marktgemeinderat hat von der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan der Gemeinde Oberroth für den Bereich „Sondergebiet Solarpark Oberroth“ Kenntnis erhalten und dagegen keine Einwände erhoben. Da der der Markt Altenstadt von der Planung nicht betroffen ist, möchte er an dem weiteren Verfahren nicht beteiligt werden.