Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt hat in ihrer Sitzung am 05.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen. Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 11. bis 17.03.2024 im Rathaus Altenstadt, Zimmer 5, Hindenburgstraße 1, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen ab 18.03.2024 bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Altenstadt, Außenstelle, Zimmer 7, Memminger Straße 18, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zugänglich.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 16.02.2024 (Az. 21-9411.11/P) die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 bestätigt.
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im
| Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 2.088.100,00 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 103.200,00 € |
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) Verwaltungsumlage (VG) | |
| • | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.666.700,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| • | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7.777 Einwohner festgesetzt. |
| • | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 214,31 € festgesetzt. |
(2) Umlage Vermögenshaushalt
Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 50.000,00 € |
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.