Die Verwaltung weist darauf hin, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid ab sofort direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen - hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der Gemeinde einzureichen.
Um Beachtung wird gebeten.