Der Markt Altenstadt hat am 07.10.2021 beschlossen, für den Bereich „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der A7 im Westen und der St 2031 im Osten, südlich des bestehenden Gewerbegebietes Lindenmahd im Ortsteil Filzingen in einer Nord-Südausdehnung von ca. 110 m. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem nebenstehenden Lageplan entnommen werden. Wesentlicher Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen anstatt Flächen für die Landwirtschaft. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufgestellt.
Mit Schreiben vom 27.12.2023 Az.: 6100-1-055027, eingegangen beim Landratsamt Neu-Ulm am 02.02.2024, hat der Markt Altenstadt die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beantragt. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen lagen zu diesem Zeitpunkt vollständig vor.
Nach § 6 Abs. 4 S. 1 BauGB ist binnen eines Monats nach Vollständigkeit der Unterlagen über die Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung wurde seitens des Landratsamtes Neu-Ulm nicht beantragt. Zwischenzeitlich ist die Genehmigungsfiktion gemäß § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB eingetreten.
Die Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung „Lindenmahd – 2. Erweiterung“ des Marktes Altenstadt in der Fassung vom 09.02.2023 mit redaktionellen/nachrichtlichen Ergänzungen/Änderungen vom 19.10.2023 gilt damit als erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Altenstadt (zugleich Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt), Zimmer 15 (1. OG), Anschrift: Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.