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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anbringung von Hausnummern und Briefkästen

Leider gibt es immer noch einige Wohngebäude, bei denen keine Hausnummern angebracht sind. Aber auch unleserliche oder von Ästen verdeckte Schilder behindern das Auffinden eines Gebäudes.

Die Hausnummer sollte auf der Straßenseite des Gebäudes oder an einer anderen, von der Straße aus gut sichtbaren Stelle auf dem Grundstück, z. B. an einer Zaunsäule, angebracht sein.

Wichtig ist, dass die Schilder reflektierend oder von innen beleuchtet sind, um auch nachts eine gute Orientierung zu bieten.

Gerade bei einem Notfall kommt es oft auf Sekunden an und die Suche nach dem richtigen Anwesen erschwert den Ärzten oder Sanitätern die Arbeit.

Ein weiteres Problem, vor allem für Briefzusteller, sind fehlende oder zu kleine, nicht mehr zeitgemäße Briefkästen, sowie Briefkästen, die nicht eindeutig beschriftet sind. Hierdurch wird das Zustellen von Postsendungen erschwert oder gar unmöglich gemacht. Gemäß DIN EN 13724 sollte der Einwurfschlitz mindestens 230 Millimeter, besser noch 325 Millimeter breit sein, damit auch DIN C4-Umschläge problemlos hineinpassen.

Es wäre eine große Hilfe, wenn alle Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Anbringung von Hausnummern nachkommen und ausreichend große, eindeutig beschriftete Briefkästen anbringen würden.