Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme in Aussicht gestellt, sofern ein Bauantrag vorgelegt wird, bei dem sich die Dachform in die nähere Umgebung einfügt (kein Flachdach).
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. In Bezug auf die Unterschreitung der Dachneigung um 2°, die Kniestockerhöhung um 1,44 m und die Garage, die mit Flachdach ausgeführt werden soll, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Dachstuhlinstandsetzung Pfarrkirche St. Peter und Paul Untereichen, An der Halde und Renovierung Altarbereich Filialkirche Illereichen, Kirchplatz 1
Den beiden Anträgen wurde jeweils einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst ein Angebot bei der LEW einzuholen.
Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der oben genannten Grundstücke ist bis 31.12.2024 befristet und muss neu erlassen werden. Am Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage selbst soll nichts verändert werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, unter der Bedingung, dass die Auflagen aus dem Bescheid von 2003 weiterhin Bestand haben.
Im Januar 2023 und Februar 2024 wurde beschlossen, den kompletten Ortsteil Filzingen als 30-er-Zone auszuweisen bzw. den Bereich der Schulbushaltestelle mit Tempo 30 auszuweisen. Ein Anwohner monierte die nicht erfolgte Durchsetzung dieser Beschlüsse.
Die Vorgänge wurden von der Verwaltung daher verwaltungsrechtlich überprüft und mit der Polizei abgestimmt. Die seit 2024 durchgeführten Maßnahmen wie zum Beispiel Verkehrsschau, Reinigung der vorhandenen Verkehrszeichen und andere wurden dem Anlieger mitgeteilt und in der Bürgerversammlung bekannt gegeben.
Aus Sicht der Verwaltung wurden die geforderten Maßnahmen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht umgesetzt und die Beschlüsse aus den Jahren 2023 und 2024 sollten aufgehoben werden.
Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Sitzung dem Gremium nochmals ausführlich dargelegt. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone entgegen der gesetzlichen Bestimmungen und Änderung der Vorfahrtsregeln der Alten Straße wurde einstimmig abgelehnt. Die Beschlüsse vom 26.01.2023 und 06.02.2024 wurden einstimmig aufgehoben.