Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 23.01.2025

Bauanträge

  • Bauvoranfrage Abbruch eines Stadels und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nrn. 305 und 307, Gemarkung Herrenstetten (Bgm.-Schwehr-Straße)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit einer Gegenstimme in Aussicht gestellt, sofern ein Bauantrag vorgelegt wird, bei dem sich die Dachform in die nähere Umgebung einfügt (kein Flachdach).

  • Nutzungsänderung im bestehenden Gebäude durch Umbau von zwei in künftig drei Wohneinheiten, Fl.Nrn. 1235 und 1420/1, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 97)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 643/5, Gemarkung Altenstadt (Am Wiesenrain 8)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. In Bezug auf die Unterschreitung der Dachneigung um 2°, die Kniestockerhöhung um 1,44 m und die Garage, die mit Flachdach ausgeführt werden soll, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt.

  • Neubau einer Maschinen-/Lagerhalle und einer Dreifachgarage mit Lager-/Stellflächen, Fl.Nr. 1405/Teilfläche, Gemarkung Herrenstetten (Hauptstraße 15)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse

Dachstuhlinstandsetzung Pfarrkirche St. Peter und Paul Untereichen, An der Halde und Renovierung Altarbereich Filialkirche Illereichen, Kirchplatz 1

Den beiden Anträgen wurde jeweils einstimmig zugestimmt.

Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Alten Straße in Filzingen in Richtung Süden

Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst ein Angebot bei der LEW einzuholen.

Neuerlass der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der Fl.Nrn. 1348/3, 1348/4, 1348/6, 1348/7 und 1348/8, Gemarkung Filzingen

Die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstauen des Gießenbachs im Bereich der oben genannten Grundstücke ist bis 31.12.2024 befristet und muss neu erlassen werden. Am Betrieb der Stau- und Triebwerksanlage selbst soll nichts verändert werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, unter der Bedingung, dass die Auflagen aus dem Bescheid von 2003 weiterhin Bestand haben.

Antrag auf Ausweisung Tempo 30 im Bereich der Schulbus-Haltestelle Filzingen und Beschilderungen der Bushaltestellen

Im Januar 2023 und Februar 2024 wurde beschlossen, den kompletten Ortsteil Filzingen als 30-er-Zone auszuweisen bzw. den Bereich der Schulbushaltestelle mit Tempo 30 auszuweisen. Ein Anwohner monierte die nicht erfolgte Durchsetzung dieser Beschlüsse.

Die Vorgänge wurden von der Verwaltung daher verwaltungsrechtlich überprüft und mit der Polizei abgestimmt. Die seit 2024 durchgeführten Maßnahmen wie zum Beispiel Verkehrsschau, Reinigung der vorhandenen Verkehrszeichen und andere wurden dem Anlieger mitgeteilt und in der Bürgerversammlung bekannt gegeben.

Aus Sicht der Verwaltung wurden die geforderten Maßnahmen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht umgesetzt und die Beschlüsse aus den Jahren 2023 und 2024 sollten aufgehoben werden.

Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Sitzung dem Gremium nochmals ausführlich dargelegt. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone entgegen der gesetzlichen Bestimmungen und Änderung der Vorfahrtsregeln der Alten Straße wurde einstimmig abgelehnt. Die Beschlüsse vom 26.01.2023 und 06.02.2024 wurden einstimmig aufgehoben.