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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kostensatzung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 folgende Satzung erlassen:

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altenstadt - Kostensatzung -

Der Markt Altenstadt erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Der Markt Altenstadt erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die er in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist.

Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist.

Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Kostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.04.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altenstadt vom 26.03.2003 außer Kraft.

Altenstadt, 05.03.2026
Gez.: Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister