Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ohne besondere Platzierung

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

09.03.2026
Gez. Norbert Baumgärtner, Wahlleiter

Anlage zur Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026

Wahlvorschlag Nr. 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.

Der Wahlvorschlag hat 6 Sitze erhalten.

Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 6 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglied.

Die übrigen Personen unter Nrn. 7 bis 14 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger.

Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch das Los entschieden.

Wahlvorschlag Nr. 03 Kennwort Alternative für Deutschland

Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten.

Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 2 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglied.

Die übrigen Personen unter Nrn. 3 bis 3 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger.

Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch das Los entschieden.

Wahlvorschlag Nr. 04 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Bürgerblock

Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten.

Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 2 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglied.

Die übrigen Personen unter Nrn. 3 bis 5 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger.

Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch das Los entschieden.

Wahlvorschlag Nr. 06 Kennwort Unabhängige Wählergemeinschaft Altenstadt und Ortsteile e.V.

Der Wahlvorschlag hat 10 Sitze erhalten.

Die nachfolgend unter Nrn. 1 bis 10 genannten Personen werden in dieser Reihenfolge Gemeinderatsmitglied.

Die übrigen Personen unter Nrn. 11 bis 17 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger.

Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl wurde durch das Los entschieden.