Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 folgende Satzung erlassen:
Der Markt Altenstadt erlässt aufgrund der Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) i. V. m. der Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden (Übertragungsverordnung) vom 25.10.2024 sowie Art. 7 BayAbfG i. V. m. Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
Die Abfallwirtschaftssatzung des Marktes Altenstadt vom 18.09.2009 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.