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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2026 folgende Satzung erlassen:

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Markt Altenstadt (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.03.2026

Der Markt Altenstadt erlässt aufgrund der Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) i. V. m. der Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben der Abfallentsorgung an kreisangehörige Städte und Gemeinden (Übertragungsverordnung) vom 25.10.2024 sowie Art. 7 BayAbfG i. V. m. Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

§ 1

Aufhebung

Die Abfallwirtschaftssatzung des Marktes Altenstadt vom 18.09.2009 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Altenstadt, den 10.03.2026
Gez.: Höß, 1. Bürgermeister