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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einhaltung des Feiertagsgesetzes

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten sind (Artikel 2 Feiertagsgesetz - FTG).

Dies gilt insbesondere für lärmintensive Arbeiten wie Rasenmähen und Holzsägen.