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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Bekanntgaben

Nicht öffentliche Beschlüsse aus der Marktgemeindeats-Sitzung vom 22.01.2026:

- Vergabe der Baumpflegearbeiten

Es wurde einstimmig beschlossen, die Baumpflegearbeiten für drei Jahre (2026 - 2029) an den günstigsten Bieter, die Firma Michael Berchtold, Kardorf, zum Angebotspreis in Höhe von 87.250,80 € brutto zu vergeben.

Vergabe der Spielgeräte für die Kinderkrippe

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Außenspielgeräte für die Kinderkrippe beim wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Doehring Spielplatzgeräte, Ahaus, zum Angebotspreis von 32.854,71 € brutto zu beschaffen.

Einbau eines Intensivraums in der Kinderkrippe

Der Marktgemeinderat stimmte dem Einbau eines Intensivraums in die bestehenden Räume der Kinderkrippe im Zuge der Sanierung des Wasserschadens einstimmig zu.

Vergabe eines Nachtrags zur Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd

Der Auftrag für die Planung zur Erweiterung des bisherigen Geltungsbereichs um eine Teilfläche der Fl.Nr. 1128, Gemarkung Filzingen, wurde, gemäß Angebotspreis in Höhe von 14.252,07 € brutto (ohne Aufwands- und Bedarfspositionen) einstimmig an das Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, erteilt.

Bitte der Generationenstiftung Markt Altenstadt auf Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses für das Jahr 2024

Es wurde einstimmig beschlossen, den in der Sitzung am 16.01.2025 für die Jahre 2025 – 2029 beschlossenen Gesamt-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 300.000 € um ein Jahr vorzuziehen (2024 – 2028). Der Zuschuss für das Jahr 2024 in drei Raten á 20.000 € in den Jahren 2026 – 2028 ausbezahlt.

Teilnahme am Projektaufruf 2025 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen

Der Marktgemeinderat nahm von der Interessensbekundung des Marktes Altenstadt im Rahmen des oben genannten Projektaufrufs Kenntnis. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Architekten und der Sanierungsbetreuung die Projektskizze für die geplante Sporthalle einschließlich der erforderlichen Anlagen sowie den Beschlussbuchauszug fristgerecht bei der Förderstelle einzureichen.

Sanierungsgenehmigung

Der Marktgemeinderat erteilte in Bezug auf die Sanierungssatzung des Marktes Altenstadt einstimmig seine Genehmigung zu einem Überlassungsvertrag über einen halben Miteigentumsanteil an einer Wohnung einschließlich Sondernutzungsrechten in der Hindenburgstraße 10 a in Altenstadt (Fl.Nr. 1361/11, Gemarkung Altenstadt).

Nicht öffentliche Beschlüsse aus der Bau-, Werks- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.02.2026:

Vergabe Sanierung/Angleichung Schachtabdeckungen

Der Auftrag für die insgesamt 17 BEGU-Schachtabdeckungen inclusive der Sanierungsarbeiten wurde einstimmig, zum Preis von insgesamt 15.358,14 € brutto, an die Firma reQplan GmbH aus enden erteilt.

Schaffung von Urnengrabstätten im Friedhof Altenstadt; Vergabe von Sandsteinstehlen

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte den Auftrag für die insgesamt sechs Sandsteinstehlen für die zwei neuen Baumgräber im Friedhof Altenstadt zum Preis von insgesamt 9.139,20 € brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Grabsteinbeschriftungen Kurz aus Altenstadt.

Brunnen Neubau TB2 und TB3 Filzingen und Verbindungsleitungen; Sachstandsbericht

Herr Ulrich Kwasnitschka vom Büro INGEO GmbH aus Augsburg berichtete, dass der Brunnen 2 Filzingen 2023/24 fertiggestellt und entsandet wurde. Der Pumpversuch hat ergeben, dass die Fördermenge sehr gut ist und hieraus eine jährliche Förderkapazität von 300.315 m³ errechnet wurde. Auch die Wasseranalyse erbrachte beste Ergebnisse.

Die Fördermenge des Brunnen 1 beläuft sich auf derzeit 48.322 m³/Jahr. Dieser Brunnen muss jedoch noch saniert werden.

Da der Altenstadter Flachbrunnen im Illergries aufgelassen werden soll und sich, laut dem Strukturgutachten des Büro Wassermüller der zukünftige jährliche Wasserbedarf in Altenstadt im Jahr 2037 (mit Sicherheitszuschlag) auf 322.000 m³ und der von Kellmünz auf 72.500 m³ beläuft, war der Bau des Brunnen 3 erforderlich, der in 2025 niedergebracht wurde.

Nächste Aufgabe ist die Ausschreibung eines Abschlussbauwerks.

Neuerlass der Kindergarten- und Krippenordnung

Die Änderungen der Benutzungsordnungen der Kindergärten Filzingen, Herrenstetten und Untereichen und der Krippe zum 01.09.2026 wurden in der jeweils vorliegenden Form einstimmig beschlossen.

Organisatorische Änderungen in der Mittagsbetreuung – Elternbeiträge

Zum 01.09.2026 wird die Trägerschaft der Mittagsbetreuung an der Grundschule Altenstadt an die Johanniter-Unfallhilfe e.V. übertragen. Daher ergeben sich einige organisatorische Änderungen. Die verbindliche Bedarfsabfrage für das Schuljahr 2026/2027 wird noch vom Markt Altenstadt durchgeführt. Neu bei der Abfrage ist die Bedarfsermittlung der Ferienbetreuung.

Das weitere Prozedere mit den Betreuungsverträgen liegt zukünftig in der Verantwortung der Johanniter-Unfallhilfe e.V., auch die Erhebung der Elternbeiträge werden ab September 2026 nicht mehr vom Personal der VG Altenstadt bearbeitet.

Die Festsetzung der Elternbeiträge ist allerdings nach wie vor durch den Markt Altenstadt vorzunehmen.

Nach einer ausführlichen Beratung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Altenstadt für das Schuljahr 2026/2027 wie bisher zu belassen, allerdings den Jahresbetrag von 10 auf 11 Monate zu erhöhen.

Nach der ersten Defizitabrechnung der Johanniter-Unfallhilfe sollen die Elternbeiträge überprüft und ggf. angepasst werden.

Für die gesondert zu buchende Ferienbetreuung wird ein Betrag von 75 € je angefangene Ferienwoche festgesetzt.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altenstadt

Der Marktgemeinderat Altenstadt erließ einstimmig die neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Altenstadt. Diese gilt ab dem 01.04.2026.

Aufhebung der Abfallsatzungen des Marktes Altenstadt

Die vom Landkreis Neu-Ulm auf den Markt Altenstadt übertragenen abfallwirtschaftlichen Aufgaben wurden zum 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm rückübertragen. Damit entfällt der Regelungsgegenstand für die Abfallwirtschaftssatzung des Marktes Altenstadt sowie die Abfallgebührensatzung des Marktes Altenstadt vollständig. Aus diesem Grund erließ der Marktgemeinderat Altenstadt einstimmig die Satzungen zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung sowie der Abfallgebührensatzung des Marktes Altenstadt mit Wirkung vom 01.01.2026.

Auflösung des Zweckverbands für gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm e. V.; Zustimmung zum Auflösungsbeschluss der Verbandsversammlung und Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Personalüberüberlassung

Der Marktgemeinderat Altenstadt stimmte der Rückdelegation der vom Zweckverband wahrgenommenen Aufgaben auf die Mitgliedsgemeinden zum 31.12.2026 einstimmig zu und ermächtigte den ersten Bürgermeister, einer eventuell geringfügigen Abweichung des Termins der Rückdelegation zuzustimmen.

Weiterhin wurde der Auflösung des Zweckverbandes zugestimmt und der erste Bürgermeister wurde ermächtigt, in der Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen.

Die Auflösung erfolgt im Rahmen eines geordneten Abwicklungsverfahrens.

Damit geeignetes Personal aus den Mitgliedsgemeinden im Namen des Zweckverbandes tätig werden kann, um übertragene Aufgaben bereits vor der Rückdelegation sachgerecht bearbeiten zu können, ist eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, diese Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Antrag auf Erhöhung der Beförderungstarife für die Schul- und Kindergartenkinder

Gemäß Vertrag vom 28.07.2015 befördert die Firma „Peter‘s Fahrservice GmbH" aus Kellmünz die Schulkinder von Weiler zur Außenstelle der Altenstadter Grundschule in Osterberg. Die anfallenden Kosten werden der Gemeinde Osterberg vom Markt Altenstadt in Rechnung gestellt.

Gemäß der Bitte der Firma „Peter‘s Fahrservice wurde der Erhöhung um 15 % von 27,00 € auf 31,05 € bzw. von 37,00 € auf 42,55 €, rückwirkend zum 01.01.2026, einstimmig zugestimmt. Zukünftig soll der Fahrpreis jährlich entsprechend der Inflationsrate aus dem Vorjahr automatisch angepasst werden.

Bitte des Vereins "Hilfreiche Medizin für alle e. V." auf Beitritt des Marktes Altenstadt

Das Gremium sprach sich dafür aus, dass die Verantwortung hierfür nicht bei der Gemeinde liegt und beschloss deshalb einstimmig, dem gemeinnützigen Verein „Hilfreiche Medizin für alle e.V." nicht beizutreten.

Austritt von MGR Ernst Ehrmann aus der SPD/BB-Fraktion; Nachbesetzung und Umbesetzung in den Ausschüssen und der Gemeinschaftsversammlung

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte kurz die durch den Austritt von MGR Ernst Ehrmann aus der SPD/BB-Fraktion notwendig werdenden Änderungen in der Zusammensetzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses sowie in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt. Den Änderungen bzw. Nachbesetzungen wurde vom Marktgemeinderat, jeweils einstimmig, zugestimmt.