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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 23.03.2023

Vorstellung des Ergebnisses der Leckageortung im Westen von Altenstadt

Herr Alexandro Bianchi vom IB Bianchi aus Ochsenhausen erläuterte dem Marktgemeinderat, dass die Leckageortung vom 27.02. bis 01.03.2023 durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 8,5 km Wasserleitungen mit ca. 430 Hausanschlüssen abgegangen.

Im Wesentlichen wurden nur zwei undichte Stellen im Wasserleitungsnetz gefunden. Im Bereich der Oberbalzheimer Straße konnten ca. 20 Schieberkappen nicht betätigt werden; dieser Mangel wurde zwischenzeitlich behoben.

Bei der Begehung ist außerdem aufgefallen, dass das Trinkwasser in einem Anwesen im Schiffahrtsweg verschmutzt ist, was vermutlich an den verzinkten Leitungen liegt. Hier wird versucht, durch intensive Spülungen eine Besserung zu erzielen.

Herr Bianchi erwähnte lobend, dass der Wasserwart den Gesamtwasserverbrauch täglich kontrolliert, wodurch außergewöhnliche Mehrverbräuche sofort festgestellt und Schäden am Wasserleitungsnetz zeitnah gesucht und behoben werden können.

In den vergangenen Jahren mussten vom Bauhof vor allem in der Tiroler Straße, der Egerländer Straße und der Karlsbader Straße viele Rohrbrüche behoben werden, was seiner Meinung nach den ca. 60 bis 70 Jahre alten Leitungen geschuldet war. Er empfahl, diese Leitungen nicht aus den Augen zu verlieren und zu erneuern.

Der ehemalige stellvertretende Wasserwart Christian Dossenberger informierte dazu, dass die Leitungen in der Weststraße und im Weg zum Badhaus mindestens ebenfalls so schlecht sind. In den letzten Jahren hat er in diesen beiden Straßen - und zwar nur während seiner Notdienstzeit - mindestens 6 oder 7 Rohrbrüche flicken müssen.

Bauanträge

  • Erweiterung eines Balkons und Neubau Balkonüberdachung, Fl.Nr. 1306/7 Gemarkung Altenstadt (Asternweg 8 b)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

  • Nutzungsänderung von Wohnwagenunterstellplätzen in Produktions- und Lagerfläche für Zeltbau, Fl.Nr. 1407/3 Gemarkung Herrenstetten (Hauptstraße 9)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Die in der Nutzungsbeschreibung genannten Arbeitszeiten (werktags von 7:00 bis 17:00 Uhr) sind einzuhalten.

  • Umbau und Nutzungsänderung eines ehemaligen Scheunenbereiches in eine Wohneinheit, Fl.Nr. 934 Gemarkung Filzingen (Seestraße 3)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde, unter der Voraussetzung, dass der Stellplatznachweis um die bestehende Wohnnutzung ergänzt wird, einstimmig erteilt. Ebenso wurde die Zustimmung für die isolierte Abweichung von den Abstandsflächen erteilt.

  • Neubau eines Verbindungsbaus zwischen bestehendem Wohnhaus und Nebengebäude, Nutzungsänderung des Nebengebäudes zum Wohnen, Fl.Nr. 37/2 Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 21); nochmalige Beratung nach Änderung der Dachform und Stellungnahme des Landratsamtes

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss hat bereits in den Sitzungen vom 22.09.2022 und 26.01.2023 das Vorhaben behandelt und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verweigert. Das Landratsamt hat nun mit Schreiben vom 01.03.2023 die Gemeinde aufgefordert, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss hat einstimmig an seinem Beschluss vom 22.09.2022 festgehalten, da hier ein ohne Baugenehmigung errichtetes Vorhaben nachträglich legalisiert werden soll. Wäre das Vorhaben vor Baubeginn korrekt beantragt worden hätte der Markt Altenstadt hierzu ebenfalls keine Zustimmung erteilt und über eine Zurückstellung, Veränderungssperre, sowie Änderung des Bebauungsplanes seine städtebaulichen Anforderungen umsetzen können.

  • Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Fl.Nrn. 92/11 und 92/19 Gemarkung Untereichen (Fliederweg 5)

Es wurde beschlossen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, der Befreiung von den Festsetzungen zur Dachneigung Turm und Wiederkehr (mit 52 bzw. 48 Grad anstatt 25 bis 35 Grad) wurde einstimmig zugestimmt.

  • Errichtung von 2 Wohnhäusern mit je 6 Wohnungen und 30 Stellplätzen, Fl.Nr. 21 Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 11)

Das Vorhaben wurde im Rahmen einer förmlichen Bauvoranfrage bereits am 15.12.2022 wie folgt behandelt, wobei noch kein genehmigter Bauvorbescheid vorliegt. Das nunmehr vorgelegte Vorhaben entspricht der Bauvoranfrage. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt, ebenso wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Wohneinheiten zugestimmt, da aufgrund der Größe des Grundstücks ebenso 4 Einzelhäuser mit je 3 Wohneinheiten, also gesamt 12 Wohneinheiten, errichtet werden könnten. Der erforderliche Stellplatznachweis ist erbracht. Sofern neben dem bestehenden Kanal- und Wasser-Hausanschluss noch weitere Anschlüsse erforderlich sein sollten, sind die Kosten vom Bauherrn komplett (öffentlich und privat) zu übernehmen.

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 236/4 Gemarkung Untereichen (Tannenweg 7)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

  • Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Aufstockung/Erweiterung der Wohnräume und Neubau eines Carports, Fl.Nr. 270/1 Gemarkung Altenstadt (Untere Illereicher Straße 20 1/2)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

  • Nachgenehmigung Anbau eines Abstellraumes an das landwirtschaftliche Anwesen als Lagerplatz für antike landwirtschaftliche Geräte, Fl.Nr. 522 Gemarkung Altenstadt (Osterberger Straße 9

Bei vorgelegten Antrag handelt es sich um eine Nachtragsgenehmigung, da das Vorhaben bereits ohne Baugenehmigung ausgeführt wurde. Nachdem eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht vorliegt, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

  • Wohnhausneubau mit Garagen, Fl.Nr. 1391/4 Gemarkung Altenstadt (Am Stockacker 2)

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. In Bezug auf die Baugrenze nach Osten wurde die Zustimmung erteilt, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde einen Grundstücksstreifen entlang der Danziger Straße auf die gesamte Grundstückslänge in einem Abstand von ca. 50 cm von der neu zu errichtenden Garage erwerben kann.

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

  • zur Renovierung der Außenfassade der Filialkirche Bergenstetten, St.-Nikolaus-Straße 4

  • zum Einbau der Sitzpolsterheizung sowie der Brüstungserhöhung in der Filialkirche St. Peter und Paul, Untereichen

  • zur Verlegung der Kabelrohre in der Memminger Straße, Fl.Nr. 1186 Gemarkung Altenstadt

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte jeweils einstimmig seine Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen.

Anträge Großtorstraße

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte kurz die vorliegenden Anträge von Anliegern der Großtorstraße. Nach einer Diskussion fasste der Bau-, Werks- und Umweltausschuss folgende Beschlüsse:

  • Zum Antrag auf Ausweisung von Stellplätzen bei der TVI-Halle

Das Gremium äußerte sich positiv zu dem Antrag. Es wurde einstimmig beschlossen, die Investition mit den üblichen 10 % zu bezuschussen, sofern der TV Illereichen sich dazu entscheiden sollte, auf dem vereinseigenen Hallengrundstück an der Großtorstraße Stellflächen zu errichten.

  • Zum Antrag Parkflächenmarkierung auf der Großtorstraße

Der Antrag wurde mit 1 : 10 Stimmen abgelehnt.

  • Zum Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber dem Großen Tor

Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss sprach sich für den Antrag auf aus. Der genaue Standort bzw. die Einstellung des Spiegels müssen vorab mit der Verkehrspolizei abgesprochen werden.

Bebauungsplan Nr. 2/2021 "zwischen Adolf-Kempter-Straße und Hauptstraße" in Illertissen; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Eswurden keine Bedenken und Anregungen zum vorliegenden Verfahren erhoben. Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren soll verzichtet werden.