Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 folgende Änderungs-Satzung zur Hundesteuersatzung erlassen:
vom 09.04.2024
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Altenstadt folgende 3. Änderung der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 26.10.2016
Der § 5 wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Steuer beträgt
für den ersten Hund — 50,00 €
für jeden weiteren Hund — 100,00 €.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a beträgt die Steuer — 500,00 €.“
Diese Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.