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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Der Marktgemeinderat Altenstadt hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 folgende Änderungs-Satzung zur Hundesteuersatzung erlassen:

3. Änderung

der Satzung des Marktes Altenstadt

für die Erhebung einer Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

vom 09.04.2024

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Altenstadt folgende 3. Änderung der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 26.10.2016

§ 1

Änderung

Der § 5 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Steuer beträgt

für den ersten Hund  — 50,00 €

für jeden weiteren Hund  —  100,00 €.

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

(2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a beträgt die Steuer  — 500,00 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Altenstadt, den 09.04.2024
gez.: Höß, 1. Bürgermeister