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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Marktgemeinderat

Bekanntgaben

1. BGM Wolfgang verzichtete auf die Verlesung der nachfolgend aufgeführten Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 22.02.2024 und verwies auf die Veröffentlichung im Amtsblatt:

Vergabe der Nebenanlagen Freianlagen für den Kindergarten/die Kinderkrippe Altenstadt

Folgende Aufträge wurden vergeben:

  • Den Auftrag für einen Kinderwagenabstellraum (für die Kinderkrippe Altenstadt) und zwei Unterstellhütten (für Geräte und Kinderwagen beim Haupteingang zum Kindergarten sowie für Geräte und Müllraum bei den Parkflächen) erhielt der günstigste Bieter, die Firma Egle aus Buch, gemäß Angebot in Höhe von 59.246,47 € brutto.
  • Die Vergabe der Spielgeräte zur Umgestaltung des Kindergarten-Freispielbereichs (Bauabschnitt II) erfolgte an die Firma Seibel aus Hinterweidenthal, gemäß Angebot in Höhe von 37.620,27 € brutto.
  • Der Auftrag für die Stabmattenzäune im Bereich der Kinderkrippe Süd und dem Zugang Kita West wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Fürle Zaunbau aus Mietingen, gemäß Angebot in Höhe von 5.133,73 € brutto, erteilt.
Planung der Fortschreibung des INSEK Kapitel Freiflächen-PV

Für die Vergabe des Auftrags an das Architekturbüros Haines-Leger für die Planung eines städtebaulichen Standortkonzepts für PV-Freiflächenanlagen in Höhe von 37.842,00 € brutto fand sich im Marktgemeinderat keine Mehrheit.

Abrechnung VHS-Hallenmiete des ESSV Filzingen für die Jahre 2015 bis 2023; Erneute Beratung

Aufgrund der neuen Sachlage wurde – entgegen dem Beschluss vom 16.11.2023 – beschlossen, dem ESSV Filzingen die Hallenmiete in Höhe von 4.272 € für die in den Jahren 2015 bis 2023 dort stattgefundenen VHS Kurse zu übernehmen. Ab sofort werden vom Markt Altenstadt keine Mietkosten mehr für VHS-Kurse übernommen.

Urkundengenehmigungen, Zustimmung in Bezug auf die Sanierungssatzung
  • Kaufvertrag für das Anwesen Memminger Straße 75, Es wurde beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und die Genehmigung in Bezug auf die Sanierungssatzung zu erteilen.
  • Löschungsbewilligung für Vorkaufsrecht an Fl.Nr. 1357/3, Gemarkung Altenstadt, Der Marktgemeinderat stimmte der Löschung des auf dem Grundstück Oberbalzheimer Straße 9 lastenden Vorkaufsrechts zugunsten des Eigentümers des Grundstücks Oberbalzheimer Straße 7 zu.
  • Zustimmung zum Kaufvertrag für das Anwesen Schulstraße 8, Es wurde beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und die Genehmigung in Bezug auf die Sanierungssatzung zu erteilen.

Antrag der Filzinger Vereine auf Neubau eines Hauses der Vereine neben der bestehenden Sporthalle in Filzingen

Nach einem kurzen Abriss über die Entstehungsgeschichte des Eisstockschützenvereins Filzingen und des Schützenvereins Filzingen informierten Wolfgang Stöhr (1. Vorstand ESSV Filzingen) und Johannes Lang (1. Vorstand SV Filzingen) über die derzeitigen Aktivitäten in den Vereinen. Sie gaben einen Einblick in die Belegungszahlen und erläuterten den Ist-Zustand der beiden Objekte sowie die geplanten Abbruch- und Neubaumaßnahmen.

Das neue Schützenheim mit sechs Schießständen im Erdgeschoß und der etwas größeren Gastwirtschaft soll durch einen Verbindungstrakt mit der Gymnastikhalle verbunden werden. In diesem Zwischenbau sollen diverse Räume und Anlagen (Zentralheizung, Küche, Sanitäranlage …) untergebracht werden, um so eine gemeinsame Nutzung zu ermöglichen. Dadurch versprechen sich die Vereine niedrigere Baukosten sowie die Senkung der zukünftigen Betriebskosten und eine höhere Auslastung der Räume.

Nach einer Aussicht über das Nutzungskonzept für die bestehende Gymnastikhalle und das neue Schützenheim erläuterte der Planer Christian Anders den Planentwurf.

An der Gymnastikhalle sind derzeit keine Sanierungsmaßnahmen notwendig, da der Verein diese in den letzten Jahren für insgesamt ca. 130.000 € auf den neuesten Stand gebracht hat (neuer Hallenboden, Heizung, neues Dach, …).

Das Schützenheim soll jedoch abgerissen und durch einen Neubau ohne Keller ersetzt werden, da es bei den Schießständen im Untergeschoß immer wieder zu Problemen mit dem Grundwasser gekommen ist, wodurch die Bodenplatte gerissen ist.

Herr Stöhr und Herr Lang versicherten, dass die Pflege und Bewirtschaftung der Räumlichkeiten weiterhin in bewährter Weise durch den ESSV und den SV erfolgen soll. Durch eine flexible Trennwand zwischen Schießständen und Gastraum wäre auch gewährleistet, dass für größere Versammlungen und private Feierlichkeiten eine Fläche von 150 m² zur Verfügung stünde.

Weiterhin könnte der sanierungsbedürftige WC-Container am See, der bisher von zeltenden Jugendgruppen usw. genutzt wurde, beseitigt werden, da man für solche Zwecke ebenfalls die WC-Anlage in dem neuen Gebäude nutzen könnte.

Die geschätzten Baukosten liegen inclusive des Abbruchs bei ca. 1,14 Mio. €.

In der anschließenden Diskussion im Marktgemeinderat war einhellig die Meinung, dass es sich um einen gelungenen und zweckmäßigen Plan handelt.

Für die Idee, eine gemeinsame Maßnahme durchzuführen, was wiederum auf eine gut funktionierende Dorfgemeinschaft hinweist, zollte das Gremium den beiden Vereinen seinen höchsten Respekt. Allerdings wurde auch auf die momentane Haushaltslage des Marktes Altenstadt hingewiesen, die es erforderlich machen kann, dass der kommunale Zuschuss auf mehrere Jahre aufgesplittet werden muss.

Der Marktgemeinderat versicherte den Vereinen jedoch, dass er dem Vorhaben sehr positiv gegenübersteht und dass die Verwaltung den Vereinen bei der Beschaffung von Zuschüssen anderer Stellen helfend zur Seite stehen wird.

Es ist geplant, dass die Vereine wieder auf den Marktgemeinderat zukommen werden, sobald die Zuschussfrage und weiteren Punkte geklärt sind.

Antrag des TV 1891 Illereichen e.V. auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Bolzplatz in Illereichen

Die Laufzeit des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde und dem TV Illereichen muss noch mindestens 25 Jahre gelten, damit der Verein vom BLSV einen Zuschuss für die 100 m-Laufbahn erhalten kann. Es wurde einstimmig beschlossen, den bestehenden Pachtvertrag inhaltsgleich mit einer Festlaufzeit bis zum 30.09.2049 abzuschließen.

Erneute Unterstützungsbitte zur Romwallfahrt der Ministranten (für 2025 anstatt 2024)

Seitens Kaplan Pater Franziskus wurde mitgeteilt, dass die Ministranten aus der PG Altenstadt an der für 2024 geplanten Wallfahrt aus organisatorischen Gründen der Jugendstelle des Bistums Augsburg nicht teilnehmen dürfen.

Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig der Umschichtung des bereits für das Jahr 2024 zugesagten Zuschusses auf das Jahr 2025 zu.

Beratung über die Sinnhaftigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Unteren Illereicher Straße sowie über die Häufigkeit und den Umfang der Geschwindigkeitskontrollen

Aufgrund eines Anliegerantrages wurde im Jahr 2023 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Unteren Illereicher Straße von der Memminger Straße bis zur Ortsausgangstafel nach Illereichen beschlossen. Bereits in der Bürgerversammlung im vergangenen November monierte Herr Johann Link aus Illereichen, dass diese Beschränkung nur zum Abkassieren dient. Der Marktgemeinderat hat daraufhin festgelegt, „die Regelung als Testphase noch zu belassen“.

Zwischenzeitlich reklamierte Herr Christian Link die Häufigkeit der Geschwindigkeitskontrollen in diesem Bereich. Weiterhin hinterfragte er, weshalb und mit welcher Begründung hier 30 km/h durchgesetzt wurden, da er die Begründung „Wahrung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit (Abwenden von Gefahren von Verkehrsteilnehmern) hier als nicht angemessen sieht. Er regte an, nochmals über die Sinnhaftigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie über die Häufigkeit und den Umfang der Geschwindigkeitskontrollen nachzudenken.

Im Nachgang zu dem Einwand von Herrn Link haben auch einige Marktgemeinderäte darum gebeten, über diesen Punkt noch einmal zu beraten.

1. BGM Wolfgang Höß erläuterte, dass er sich mit diesem Thema fast täglich beschäftigen muss und erinnerte daran, dass bis vor ein paar Jahren von Illereichen her kommend, ein gepflasterter Querstreifen samt Mittelinsel in der Straße dafür gesorgt hat, dass die Geschwindigkeit gedrosselt wurde; dieser Pflasterstreifen wurde jedoch aus Lärmschutzgründen wieder ausgebaut.

Nach einer sehr ausführlichen Diskussion zu diesem Punkt wurde vom Marktgemeinderat mit vier Gegenstimmen beschlossen, das Tempo 30 in der Unteren Illereicher Straße weiterhin aufrechtzuerhalten. Zur Verbesserung der Situation wurde die Verwaltung beauftragt, digitale Geräte aufzustellen, die besser auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam machen sollen und dem Marktgemeinderat nach einem halben Jahr einen Bericht vorzulegen.

Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Altenstadt (§ 7 – Vorberatende Ausschüsse)

Im Marktgemeinderat ist der Wunsch aufgetreten, die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzungen zukünftig durch Klausurtagungen zu ersetzen. Es wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, dass die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat entsprechend abgeändert und der Haupt- und Finanzausschuss ersatzlos herausgesrichen werden soll.

Änderung der Hundesteuersatzung

Im Vergleich mit den anderen Landkreis-Kommunen hat der Markt Altenstadt derzeit, zusammen mit der Gemeinde Osterberg und dem Markt Buch, die niedrigsten Hundesteuersätze. Die letzte Erhöhung erfolgte 2017. Die Gesamteinnahmen für die insgesamt 333 angemeldeten Hunde lagen im Jahr 2023 bei 11.995 €. Die im ganzen Ortsbereich aufgestellten Hunde-Kot-Stationen verursachen dem Markt Altenstadt entsprechende Kosten.

Es wurde beschlossen, die Hundesteuer ab dem kommenden Jahr für erste Hunde von 30 € auf 50 € und für zweite und weitere Hunde von je 70 € auf 100 € zu erhöhen und die Steuer für Kampfhunde bei 500 € zu belassen.

Während der Diskussion wurde darum gebeten, an die Hundehalter zu appellieren, dass diese die gefüllten roten Hundekot-Beutel nicht liegenlassen, sondern ordnungsgemäß entsorgen sollen.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019; Feststellung und Entlastung

2. BGM Konstantin Zanker ließ zunächst über die persönliche Beteiligung des Bürgermeisters abstimmen. Sodann informierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses MGR Wolfgang Rommel, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss am 30.03. und am 31.03.2022 durchgeführt wurde. Zu den vorgelegten Prüfungsbemerkungen hat die Verwaltung Stellung genommen. Er verwies auf die Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und die Stellungnahme der Verwaltung und bestätigte, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Daraufhin stellte der Marktgemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2019 fest und beschloss die Entlastung.