Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.03.2025
Raumtrennwand im Erlangerhaus (Memminger Straße 20) zwischen den Räumen E1.02 Vereine I und E1.02 Vereine II
Es wurde beschlossen, die Variante 2 mit einer Kosteneinsparung in Höhe von ca. 9,850 € netto zur Ausführung zu bringen; durch diese Vereinfachung des Eingriffs kann die Bestandsstruktur erhalten werden.
Bauvoranfrage zum Bau eines Stromspeicherparks auf Fl.Nr. 373/46, Gemarkung Untereichen (Im Gries); erneute Beratung nach rundem Tisch mit den Landwirten
Es wurde festgelegt, dass den beiden Antragstellern signalisiert werden soll, dass die Zustimmung zu dem jeweiligen Projekt in Aussicht gestellt wird, sofern die noch offenen Punkte mit der LVN geklärt (Netzneutralität) und entsprechende Konzepte vorgelegt werden. Sollte es knapp werden, so hat die ortsansässige Firma den Vorrang.
Anträge von zwei ortsansässigen Firmen auf Erwerb eines Gewerbegrundstücks
Der Marktgemeinderat steht den beiden Kaufanträgen positiv gegenüber; von den Antragstellern sind noch entsprechende Konzeptvorlagen vorzulegen.
Weiteres Vorgehen betreffend Umbau und Sanierung Feuerwehrhäuser Untereichen und Herrenstetten
Es wurde beschlossen, im Haushalt 2025 für die Ausarbeitung von Konzepten für die Feuerwehrhäuser Herrenstetten und Untereichen je 5.000 € in den Haushalt mit aufzunehmen.
Antrag der UWG-Fraktion wegen Sanierung Bauhofgebäude bzw. Verlegung des Bauhofs
Der Marktgemeinderat Altenstadt beauftragte die Verwaltung, ihm ein Struktur-Konzept für einen künftigen Gemeindebauhof vorzulegen.
Neuschaffung einer Stelle: Gärtner/in für den Bauhof
Der Marktgemeinderat stimmte der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Gärtner/in (EG 5) - oder, sofern sich kein/e Gärtner/in findet, einer geeigneten Hilfskraft - in Teilzeit mit bis zu 35,0 Wochenstunden zu und beauftragte die Verwaltung, die Kosten im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen.
Urkundengenehmigungen
Zu folgendem Vertrag erteilte der Marktgemeinderat seine Genehmigung:
Tauschvertrag mit Vermessung, weitere Vereinbarungen
Der Markt Altenstadt gibt aus dem Grundstück Fl.Nr. 1130/2, Gemarkung Filzingen (Nähe Seestraße, zu 3.474 m²), eine noch zu vermessende Teilfläche zu ca. 3.407 m² ab und erhält im Gegenzug aus dem Grundstück Fl.Nr. 1130/1, Gemarkung Filzingen (Seestraße 17, zu 6.724 m²) eine noch zu vermessende Teilfläche zu ungefähr 175 m² zum Bau eines Gehweges.
Dem Tauschvertrag lag ein Quadratmeterpreis von 70 € zugrunde. Demnach erhält die Gemeinde noch einen Ausgleichsbetrag in Höhe von (3.407 m² - 175 m² = 3.232 m² x 70 € =) 226.240 €. Die Gerichts- und Notargebühren usw. trägt jeder Vertragsteil zu je ½. Die aus diesem Vertrag anfallende Grunderwerbsteuer trägt jeder Erwerber für seinen Erwerb.
Rundwanderwege "Wald und Wasser erleben"
Herr Andreas Probst von der ILE Iller-Roth-Biber stellte zunächst kurz seine Person und anschließend die Machbarkeitsstudie für die insgesamt neun Rundwanderwege zum Thema Wald und Wasser erleben des Landkreises Neu-Ulm vor. Der Markt Altenstadt ist zwar nicht Mitglied der ILE, jedoch wäre eine Förderung möglich, da die Rundwege nur dann einen Sinn machen, wenn sie als Gemeinschaftsprojekte betrachtet und Gemeindegrenzen überschritten werden. Im Bereich des Marktes Altenstadt wären drei Wanderwege möglich:
Nr. 1 - Die „Seenrunde“ (wird auch vom Markt Kellmünz a. d. Iller favorisiert):
Südlicher Filzinger und Kellmünzer Badesee, Länge: 3,5 km/Dauer: ca. 50 Minuten.
Gesamtkosten: 40.500 € brutto, abzgl. Förderung (50 % der Nettokosten) = ca. 23.500 €.
Davon Markt Kellmünz a. d Iller = 13.530 € und Markt Altenstadt = ca. 9.969 €.
Nr. 2 - Der „Wald in Bewegung“:
Mariensteig von Illereichen bis Kellmünz, Länge: 12,8 km, Dauer: ca. 3,5 Stunden; der Mariensteig verläuft komplett auf Staatsgrund, die Wegeunterhaltung läge dann jedoch voll beim Markt Altenstadt.
Gesamtkosten: 65.000 € brutto, abzgl. Förderung (50 % der Nettokosten) = ca. 37.700 €.
Davon Markt Kellmünz a. d Iller = ca. 23.000 € und Markt Altenstadt = ca. 23.000 €.
Nr. 4 - Die „Wassernutzung“:
Iller von Untereichen bis Filzingen, Länge: 7,1 km, Dauer: ca. 1,75 Stunden,
Gesamtkosten: 43.000 € brutto, abzgl. Förderung (50 % der Nettokosten) = ca. 25.000 €.
Der Marktgemeinderat favorisierte die Realisierung des Wanderweges „Seenrunde“ und beschloss mit drei Gegenstimmen, dass er dem Ausbau der drei vorgestellten Wanderwege unter der Bedingung, dass auch der Markt Kellmünz a. d. Iller dem Vorhaben für die beiden gemeindeübergreifenden Wege zustimmt, grundsätzlich positiv gegenübersteht. Sofern der Markt Kellmünz sich nicht daran beteiligt, hat sich die Angelegenheit für den Markt Altenstadt erledigt.
Weiterhin war sich der Marktgemeinderat einig, Herrn Probst um Abklärung zu bitten, ob auch die bereits bestehenden Wanderwege im Bereich des Marktes/der VG Altenstadt über die ILE/das LEADER-Programm reaktiviert werden könnten.
Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025
Auf die Beratungen im Gremium und den vorliegenden Haushaltsplan 2025 mit den Anlagen und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde verwiesen.
1. BGM Wolfgang Höß merkte an, dass es sich mit um einen der schwierigsten Haushalte seit Jahren handelt und dankte der Kämmerin Frau Claudia Pfisterer für die Erstellung des Haushalts.
Frau Pfisterer erläuterte in groben Zügen den diesjährigen Haushaltsplan.
Abschließend monierte 1. BGM Höß noch die Erhöhung der Kreisumlage um 2,8 Punkte auf nunmehr 51,8 v. H., was in etwa 1/3 des diesjährigen Verwaltungshaushalts im Markt Altenstadt ausmacht. Diese Erhöhung führt dazu, dass die Kreisgemeinden sich immer schwerer tun, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Erschwerend dazu kommt noch, dass der Markt Altenstadt aufgrund des hohen Steueraufkommens im Jahr 2023 heuer keine Schlüsselzuweisungen vom Staat erhält.
Der Marktgemeinderat Altenstadt beschloss einstimmig, dass er von der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 sowie den Anlagen, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm Kenntnis genommen hat und erließ diese in der vorgelegenen Form.
Behandlung der Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung
Der Großteil der vor und während der Bürgerversammlung am 19.11.2024 gestellten Anfragen wurde direkt in der Bürgerversammlung beantwortet. Zu den noch offenen Punkten fasste der Marktgemeinderat jeweils einstimmig nachfolgende Beschlüsse:
| - | Zu der Anfrage von Frau Irmgard Euchner betreffend den Bau eines Gehwegs an der Heilbachstraße in Dattenhausen (ab Wohnhaus Rittler bis bestehender Gehweg und vom Gehwegende ab Anwesen Jehle bis Hans-Jehle-Weg) wurde beschlossen, zunächst einen Grunderwerbsplan erstellen zu lassen, mit dem dann auf die Anlieger zugegangen wird. |
| - | Zu der Anfrage von Frau Irmgard Euchner betreffend Instandsetzung der Weiherbachstraße und Ausbesserung des Wasserlochs in der Weiherbachstraße wurde beschlossen, den Weg von einer Fachfirma anschauen und einen einfachen Sanierungsvorschlag mit entsprechender Wasserführung ausarbeiten zu lassen, wobei darauf geachtet werden soll, dass der Weg anschließend nicht für Raser als Abkürzung Richtung Osterberg missbraucht wird. |
| - | Zu der Anfrage von Herrn Reinhold Springer betreffend die stark ausgehöhlten Treppenstufen beim Mittleren Kirchenweg und der allgemeinen Verbesserung des Weges wurde beschlossen, auch weiterhin nur notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen, da es sich lediglich um einen Wandersteig handelt. |
| - | Zu der Anfrage von Herrn Reinhold Springer betreffend die Wiederherstellung des Mittelwegs nach dem Verursacherprinzip und Prüfung, ob der Mittelweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge gesperrt werden sollte, wurde beschlossen, den Weg so zu erhalten, da der Weg seit Sperrung des Bahnübergangs an der Werkstraße in Untereichen als Ersatzstrecke für die Land- und Forstwirtschaft gedacht ist. |
| - | Zu der Anfrage von Herrn Sefer Özkaya im Namen des FV Altenstadt betreffend die zugewachsene Zufahrt zum Sportplatz und den schlechten Zustand der Straße, wurde beschlossen, dieses Problem in Eigenleistung mit dem Bauhof zu anzugehen. |
| - | Zu der Anfrage von Herrn Herbert Huppmann in Bezug auf die Errichtung eines Schutzzaunes entlang der Ostseite des Rollbahnweges wurde - nachdem eine Komplettabzäunung aufgrund der Haushaltslage nicht leistbar ist - beschlossen, die Bahnpolizei um Kontrollen bei den Gleisanlagen zu bitten und einen entsprechenden Hinweis im Amtsblatt zu veröffentlichen. |
| - | Zu der Anfrage von Herrn Franz Renz wegen des schlechten Zustands der Friedhofstraße wurde beschlossen, dieses Problem in Eigenleistung mit dem Bauhof anzugehen. |
Rechtsanspruchserfüllende Ganztagesbetreuung ab 2026 für Grundschulkinder im Markt Altenstadt; Festlegung der Betreuungsform
In der Sitzung vom 27.07.2023 wurden dem Marktgemeinderat Altenstadt bereits die verschiedenen Betreuungsformen zur Erfüllung der Ganztagesanspruch für Grundschulkinder vorgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die verschiedenen Betreuungsformen noch unterschiedlich bezuschusst. Im Dezember 2024 wurde die Förderrichtlinie geändert. Jeder neu geschaffene Platz wird - unabhängig vom Betreuungsmodell - mit 6.000 € gefördert.
Um bei der Regierung von Schwaben einen Förderantrag zu stellen, muss eine Betreuungsform festgelegt werden. Bei einer Elternbefragung wurde die Form der Mittagsbetreuung favorisiert. Die Zuschüsse für den laufenden Bedarf sind zwar niedriger als beispielsweise für einen Hort (Betreuungsform nach BayKiBiG), allerdings sind die Voraussetzungen für die Qualifikation des Personals und damit die Personalkosten auch niedriger angesetzt.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter die Betreuungsform der verlängerten Mittagsbetreuung auszubauen.
Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Großbatteriespeicher in Untereichen
Der Marktgemeinderat stimmte der Bauvoranfrage zur Errichtung Stromspeicherparks auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/46, Gemarkung Untereichen (Im Gries) einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung mit der Einholung eines Angebotes für den notwendigen vorhabensbezogenen Bebauungsplan und den Abschluss eines Kostenübernahmevertages mit dem Antragsteller.
Antrag des TC Altenstadt auf Bezuschussung der Kosten für die Dachsanierung beim Tennisheim
Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem TC Altenstadt für die Sanierung des Dachs auf dem Schützenheim nach Vorlage der Rechnung 10 % der Kosten, maximal jedoch 2.649 € als Zuschuss zu gewähren