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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung einer Flächennutzungsplanänderung

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Markt Altenstadt hat am 20. Juni 2024 beschlossen, für den Bereich „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Filzingen zwischen der A 8 und der St 2031 in südlicher Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Lindenmahd. Die Flächennutzungsplanänderung dient der Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen. Der Geltungsbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst im Wesentlichen die Grundstücke Flur-Nr. 1125 und 1128, jeweils Gemarkung Filzingen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der nebenstehenden Planzeichnung im Detail zu entnehmen.

Das Gebiet wird bisher landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 16. April 2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 16. April 2026 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“, Ortsteil Filzingen und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 16. April 2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 6. Mai 2026 bis einschließlich 8. Juni 2026

im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, Bürgerinformation im EG Zi-Nr. 1, 89281 Altenstadt während folgender Zeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr

08:00-12:00 Uhr

Do zusätzlich

14:00-18:00 Uhr

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (rathaus@altenstadt-vg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Flächennutzungsplanände-

rung „Gewerbegebiet Lindenmahd – Süd“, OT Filzingen

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Altenstadt, 17.04.2024 ⇔(Siegel)

Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister