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Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Altenstadt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Bebauungsplanes

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Markt Altenstadt hat am 6. Februar 2025 beschlossen, für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen einschließlich der 1. Änderung des Bebauungsplans ‚Gewerbegebiet Lindenmahd – Erweiterung, OT Filzingen‘“ einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen.

Der ursprünglich am 20. Juni 2024 gefasste Aufstellungsbeschluss (ohne Bekanntmachung) wurde mit Beschluss vom 6. Februar 2025 aktualisiert und neu gefasst.

Übersichtslageplan Bebauungsplangebiet ohne Maßstab Ausgleichsflächen Teilbereiche Fl.-Nr. 1634 u. 1637, Gemarkung Stetten, Gemeinde Stetten, Landkreis Unterallgäu

 

Aufgrund zwischenzeitlicher Planänderungen, insbesondere der Erweiterung des Geltungsbereichs sowie geänderter geplanter Nutzungen, wird der Aufstellungsbeschluss nunmehr mit Datum vom 16. April 2026 erneut aktualisiert. Gleichzeitig wird der Titel des gemäß § 30 BauGB aufzustellenden Bebauungsplans wie folgt angepasst:

 

„Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“.

Der Bebauungsplan wird vorliegend als sog. Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.

Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Ortsteil Filzingen zwischen der A 8 und der St 2031 in Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Lindenmahd inkl. Erschließung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 3,6 ha und betrifft folgende Grundstücke: Flur-Nrn. 1125 (Teilbereich), 1125/8 (Teilbereich), 1123 (Teilbereich), 1125/13 (Teilbereich) und 1128, jeweils Gemarkung Filzingen zuzüglich einer externen Ausgleichsfläche (Teilflächen Grundstücke Flur-Nr. 1634 und 1637, Gemarkung Stetten, Gemeinde Stetten). Das Plangebiet des Gewerbegebiets wird bisher weitgehend landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.Parallel zum Bebauungsplan erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Altenstadt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 16. April 2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“ in der Fassung vom 16. April 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht und Anlagen) gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“ in der Fassung vom 16. April 2026, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht und Anlagen) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 6. Mai 2026 bis einschließlich 8. Juni 2026 im Internet unter https://www.altenstadt-iller.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt, Hindenburgstraße 1, Bürgerinformation im EG Zi-Nr. 1, 89281 Altenstadt während folgender Zeiten öffentlich aus:

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr

08:00-12:00 Uhr

Do zusätzlich

14:00-18:00 Uhr

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt (rathaus@altenstadt-vg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der

vorhandenen

Informationen

Verfasser

Themen

Fachgutachten/

Verordnung

Geotechnische

Stellungnahme zum

Bebauungsplan

“Fertigteilwerk

Holzmodulbau“, Markt

Altenstadt, Kling

Consult GmbH,

Krumbach,

20. September 2024

Baugrundgutachten

inkl. Angaben zur

Niederschlagswasser-

versickerung

 

Schallgutachten

Gewerbelärm zum

Bebauungsplan

„Gewerbegebiet

Lindenmahd Süd, OT

Filzingen“, Markt

Altenstadt, Kling

Consult GmbH,

Krumbach, 9. April 2026

Ermittlung von zulässigen Lärmkontigenten unter Berücksichtigung der Vorbelastung

 

Lärmpegelbereiche

entlang der

Bundesautobahn A 7

und ST 2031 bei

Filzingen, Markt

Altenstadt“, Kling

Consult GmbH,

9. April 2026

Darstellung von Lärmpegelbereichen in Bezug auf einwirkende Straßenverkehrslärmimmissionen

 

Ausgleichskonzept für

die Fl.-Nrn. 1634, 1635

und 1636, Gemarkung

Stetten, Gemeinde

Stetten, Büro für

Stadtplanung, H. Sieber,

Lindau,

24. September 2009

Entwicklungsziel und Entwicklungsmaßnahmen für die externe naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche

 

Verordnung des

Landratsamtes Neu-Ulm

vom 5. Juni 1986

über die Wasserschutzgebiete

in den Gemarkungen

Altenstadt und Filzingen

(Landkreis Neu-Ulm)

zur Sicherung der

öffentlichen

Wasserversorgung,

in Kraft seit

21. Juni 1986

Lage des Plangebiets innerhalb der Zone W III A

des Grundwasser-

erkundungsgebietes

Illereichen-Altenstadt

Umweltbericht als

Bestandteil der

Begründung

Kling Consult GmbH,

Krumbach vom

16. April 2026

Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Stellungnahmen der

Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher

Belange

Bayerisches Landesamt

für Denkmalpflege,

Schreiben vom

24. März 2025

Belange der Bodendenkmalpflege; Vermutungsfläche

 

Landratsamt Neu-Ulm,

Schreiben vom

26. März 2025

Belange des Immissionsschutzes (Gewerbelärm, Verkehrslärm); Natur und Landschaftspflege (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung); Wasserrecht und Bodenschutz (Umgang mit Niederschlagswasser/Versickerung und Lage in Zone W III A des Grundwassererkundungsgebietes Illereichen-Altenstadt)

Landratsamt

Unterallgäu, Sachgebiet

Naturschutz und

Landschaftspflege,

Schreiben vom

27. März 2025

Ausgleichsbilanzierung und Ausgleichsfläche auf Flurnr. 1634 Gmk. Stetten, Gemeinde Stetten im Landkreis Unterallgäu

 

Wasserwirtschaftsamt

Donauwörth,

Schreiben vom

26. März 2025

Lage in Zone W III A des Grundwassererkundungsgebietes Illereichen-Altenstadt; Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen; Umgang mit Niederschlagswasser

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Altenstadt, 17.04.2026
Gez.: Wolfgang Höß, Erster Bürgermeister